ARTIKEL & ESSAYS

In diesem Archiv sind nahezu alle Interpretationen der sozialen Dreigliederung vertreten. Angefangen wird mit Rudolf Steiner und seinen direkten Mitstreitern. Nach dem Zweiten Weltkrieg und erst recht nach 1968 kommt es zu immer grundlegenderen Meinungsverschiedenheiten zwischen ihren Vertretern. Wir versuchen einerseits diese Vielfalt abzubilden, bevorzugen aber andererseits Autoren, die uns überzeugen.

Ansicht Thema Autor/in Jahr
Privatrecht
02.03.2014

Rudolf Steiner geht bei der Betrachtung der unterschiedlichen Rechtsgebiete nicht von der üblichen Unterscheidung zwischen Verhältnissen der Gleichordnung und solchen der Über- und Unterordnung, sondern von der Natur der den Rechtsverhältnissen zugrundeliegenden Lebensverhältnisse aus. Er unterscheidet daher nicht nur zwischen öffentliches Recht und Privatrecht, sondern betrachtet das Strafrecht als drittes eigenständiges Rechtsgebiet.  Weiterlesen