Unser Eigentumsrecht wird erst dann aufhören, der Gesellschaft zu schaden, wenn es - wie die Urheberrechte - zeitlich begrenzt ist. Dem steht noch das römische Recht entgegen, mit seiner Tendenz, das Eigentum zu verabsolutieren. Dies hat positive Auswirkungen gehabt, weil es der Individualität freien Lauf gegeben hat. Die Bindung an der Familie durch das Erbrecht schränkt aber diesen individuellen Charakter wiederum ein. Dieser Rest an Kollektivismus hindert uns daran, das Eigentum wirklich an die individuellen Fähigkeiten zu binden.
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