Erbmonarchie in Griechenland und Dänemark

23.11.2000

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat heute entschieden, dass der ehemalige griechische König Konstantin Anspruch auf Entschädigung für seinen enteigneten Besitz bei Athen und auf der Insel Korfu hat. Die drei königlichen Domänen, darunter ein Lustschloss auf Korfu, waren 1994 von der sozialistischen Regierung unter Ministerpräsident Andreas Papandreou entschädigungslos enteignet worden. Die Höhe der nun zustehenden Wiedergutmachung will das Straßburger Gericht später festlegen. Der Ex-König und seine Angehörigen hatten 500 Millionen Euro (978 Millionen Mark) gefordert. Konstantin hatte 1964 im Alter von 24 Jahren den griechischen Thron bestiegen. Ein Jahr später opponierte er offen gegen die demokratisch gewählte Linksregierung von Giorgos Papandreou, dem Vater von Andreas Papandreou. 1967 wurde der Monarch durch einen Militärputsch abgesetzt, nachdem er zeitweise mit den rechtsgerichteten Militärs paktiert hatte. Mit der Ausrufung der Republik wurde 1974 die Herrschaft der Militärs in Griechenland beendet. Der heute 60-jährige Konstantin lebt seit seinem Sturz mit seiner Frau und seinen Kindern in London.

Der Anspruch auf Entschädigung wurde damit begründet, dass die königlichen Domänen Konstantins Privateigentum waren. Nun meldet sich die griechische Regierung zu Wort und führt an, dass Konstantin niemals Steuern gezahlt hat und meint, ihm eine Steuerrechnung präsentieren zu können, die seine geforderte Entschädigung übersteigt.

Die Straßburger Richter scheinen nicht so recht die Stellung eines Königs einschätzen zu können. Einen König als Privatmann mit Privatbesitz einzuschätzen, stimmt auf jedenfall nicht mit dem historischen Bild vom Königtum überein, und auch nicht mit der Tatsache, dass Konstantin keine Steuern zu zahlen bräuchte. Konstantin selbst weiß aber ganz wohl um das Wesen des Königtums. Als König von Griechenland beanspruchte er die politische Führungsrolle nach dem Motto "l´Etat cest moi". Deshalb sollte er nicht als Privatmann in Straßburg herumheucheln.

In Dänemark findet bald eine Feier zum tausendjährigen Bestehen der Monarchie statt. Statt eine Jubelfeier abzuhalten, sollte man die "Leistungen" der Monarchie bedenken: Tausend Jahre Krieg aus dynastischen Überlegungen heraus, die sogenannte Sozialdisziplinierung im Zuge der Konfessionalisierung mit einer Staatskirche als absolutistisches Geistesleben , Zentralisierung der Gesellschaftsglieder und Schaffung einer absoluten Staatsgewalt, die, traurigerweise, auch Bundeskanzler Gerhard Schröder als "Gewaltsmonopol des Staates" bezeichnet.

Es sollte mit dem System des Privatkapitalismus einer Familie durch den Staat abgerechnet werden. In modernen demokratischen Ländern ist für konstitutionelle Monarchien kein Platz. Monarchien stellen, durch ihren Symbolwert, die Lebensführung und Erbbarkeit eine Amoralität dar. Eine gute Initiative ist der Vorschlag der schwedischen Grünen, Schweden zur Republik auszurufen. Für sie sei das Königshaus eine altmodische Institution und "ziemlich überflüssig". Der schwedische Abgeordnete Birger Schlaug schlug am 14.09.2000 vor, dass der König mit 65 Jahren in den Ruhestand gehen könne, und anschließend die Republik ausrufe.

Trotz irriger Meinung müssen Monarchien aber nicht durch Präsidentialsysteme abgelöst werden. Das amerikanische Präsidentialsystem ist im Geiste nichts anderes, als eine Wahlmonarchie, und die Ansicht, Staaten bräuchten Repräsentationsoberhäupter, ist aus einem falschen Verständnis von Staatsleben erwachsen.