Das Kapital und das dreigliedrige Eigentum

01.02.2007

Ideen zur sozialen Architektur

Die Idee des Kapitals und die herrschende Wissenschaft

Das Kapital ist einer von drei Produktionsfaktoren. Im Zusammenwirken von allen dreien, von Natur, Arbeit und Kapital bildet sich der Wirtschaftskreislauf. Das Zusammenwirken der drei macht jeden einzelnen erst möglich und begreifbar. Dies zeigen sowohl das einfache als auch das entwickelte Wirtschaftsleben:

  • Ein Beerensammler geht im Walde so vor sich hin. Beim Anblick von Heidelbeeren freut er sich und sammelt einen Korb voll Beeren. Danach kocht er sie zu Marmelade ein und verkauft sie auf einem Wochenmarkt.
  • Ein Unternehmen betreibt eine Plantage mit speziell gezüchteten Heidelbeeren, die nicht mehr an niedrigen Sträuchern wachsen, sondern an 1 bis 2 Meter hohen, leicht zu pflückenden Büschen. In einer nachgeschalteten Produktion werden die Beeren verarbeitet, verpackt und an den Großhandel verschickt.

In beiden Beispielen sind die drei Produktionsfaktoren durch den Menschen wirksam: Die Idee, hier Marmelade zu kochen und zu verkaufen und die Fähigkeit, das unter gegebenen Umständen zu bewerkstelligen, ist der menschliche Ursprung des Kapitals. Für den Beerensammler ist Wissen und Erfahrung im Wald Kapital. Kapital wird durch Arbeit an und in der Natur verwirklicht. Im ersten Beispiel geschieht dies nah an der Natur und von dieser bestimmt; im zweiten bestimmt organisatorisches, technisches und kalkulatorisches Denken den Ablauf des wirtschaftlichen Prozesses. Natur und Kapital sind die beiden Pole, zwischen ihnen findet die Arbeit statt. Sie vermittelt. Insofern ist sie der entscheidende Produktionsfaktor. Ihre Mittlereigenschaft hat sie mit dem Seelischen des Menschen gemein. Beide sind die Mitte in einer Polarität und geben sich aktiv und passiv zugleich an ihre Pole hin:

  • Die Arbeit geht von Naturgegebenheiten aus und muss sich an deren Gesetzmäßigkeiten halten. Sie gestaltet und wandelt die Natur aber auch aktiv um.
  • Die Arbeit wird von den organisatorischen und technischen Vorgaben eines unternehmerischen Geistes geleitet, sie wirkt aber auch aktiv auf diese Leitung zurück: Die Arbeitenden setzen z.B. Arbeitsschutz- und -zeitbestimmungen, Einkommensvorstellungen usw. durch; sie machen Verbesserungsvorschläge für die Effektivität der Produktionund den sozialen Zusammenhalt im Betrieb.

Die Natur hat mit dem Leiblichen des Menschen gemein, dass beide eine tragende Grundlage sind. Denken und Ideenbildung sind eine Äußerung des menschlichen Geistes. Die drei Faktoren stehen in folgenden Beziehungen zum Wesen des Menschen:

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In diesen Beziehungen sind die drei Produktionsfaktoren nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich begriffen: Sie entspringen den drei Wesensbereichen oder Schichten des Menschen.[1] Das Wirken der drei Produktionsfaktoren und ihr Bild im menschlichen Bewusstsein wird durch das heute geltende Eigentum so gestört, dass ihr dreieiniger Ursprung weder im Wirtschaftsalltag bewusst, noch in der Wirtschaftswissenschaft erkannt wird. Der Produktionsfaktor Kapital, wird als Ansammlung von Bilanzwerten, Wertpapieren, Wertstoffen, Geld, Gold usw. gesehen und für das praktische Handeln als Ware bestimmt. An deren Umsatz soll man sich bereichern, damit es möglichst gut verteilt wird, im Fachjargon: eine „optimale Allokation“ erfährt. Insofern ist der Mensch theoretisch und praktisch durch einen mit gutem Gewissen ausgeübten Egoismus mit dem Kapital verbunden.

Nun hängt die Qualität des Egoismus von dem Menschenbild ab, das der Mensch seinem Handeln zu Grunde legt. Schaut er sich als durchsetzungsfähige Art im Kampf ums Dasein an, führt dies im sozialen Leben zum Konkurrenzmechanismus und zum Kampf ums Kapital. In diesem gehen gemäß der Naturgesetze die Dümmeren unter und die Intelligenteren setzen sich durch. Eine Anschauung, die heute naturwissenschaftlich begründet wird und seit Generationen den Gang der Praxis bestimmt. Sie macht Erkennen und Handeln zum Zweck der materiellen Evolution, bevor der Erfahrungsraum, in dem diese Fähigkeiten beurteilt werden können, überhaupt betreten ist.[2]

Die Vertreter dieses Menschenbildes machen den oben angesprochenen Egoismus zu einer Qualität, die alles wissenschaftliche und wirtschaftliche Tun zu einem Kampffeld von Intelligenzen und Mächten macht, die sich mit den „besten“ Theorien und Strategien durchsetzen. In diesem werden auch Nächstenliebe und Ideale nur Zwecke, die eben manchmal für das eigene Überleben oder das der eigenen Gruppe, Firma, Art vorteilhafter sind als direktes Kampfverhalten. Der von seiner Zunft resignierte Züricher Ökonom Eugen Böhler, sagte einmal: „Die Nationalökonomie ist ein ungeheures Schlachtfeld von Modellruinen, auf denen in erhabener Einsamkeit jeweils ein Nationalökonom sitzt.“ In diesem Schlachtfeld wird alles Reden von Idealen und Moral in der menschlichen Gesellschaft zu einer Ansammlung von Worten, die denen, deren Arbeitskraft im Konkurrenzkampf entwertet und missachtet wird, als Lüge erscheinen muss. Das Erlebnis, ohnmächtig vor Strukturen zu stehen und auch noch über dieselben belogen zu werden, treibt die betroffenen Menschen in eine weitere Art Materialismus hinein: Nicht in den intellektuellen der Wissenschaft, sondern in den praktischen des alltäglichen Lebens.

Ein Wissenschaftler, der methodisch und praktisch neue Wege gegangen ist, war Professor Wilken. Er hat die Wirtschaftswissenschaft erkenntnistheoretisch begründet, das Kapital als Erscheinung des menschlichen Wesens dargestellt und Reformbetriebe beraten und begleitet. In seinem Geist stelle ich die Idee des Kapitals als einen siebenstufigen Kreislauf dar:

  1. Alle Kapitalbildung geht von einer Idee, einer Intuition und insofern vom Geist aus, den ein unternehmerischer Kopf im Produktionsbereich realisieren will. Dies ist die erste noch rein ideelle Erscheinung des Kapital.
  2. Die Umsetzung muss geplant werden. Das Kapital betritt seine zweite Stufe durch das planende und kalkulierende Denken. Es erscheint als Zahl gedacht im Medium des Geldes, das allen wirtschaftlichen Dingen einen zahlenmäßigen Wert beilegt und das umgekehrt seinen Wert aus dem ganzen Wirtschaftsprozess bezieht und ihn insofern spiegeln kann.
  3. Sodann braucht der Unternehmer einen Kredit. Nun konkretisiert sich das Kapital, als Papier- und als Buchgeld. Setzt der Unternehmer Eigenkapital ein, kreditiert er sich selbst. Der Kredit bildet sich in der Regel, indem im Konsumbereich Spargeld gebildet wird und/oder sich durch das Bankwesen eine Ausweitung des Geldvolumens vollzieht. Durch den Kredit tritt die Idee ins soziale Leben und erhält eine ganz bestimmte wirtschaftliche und rechtliche Verbindlichkeit. Im Sparprozess verzichten andere zeitweise auf ihre Konsummöglichkeiten, um das Neue, das realisiert werden soll, zu ermöglichen. Diese Verzichtgeste ist eine notwendige Stufe im Werden des Kapitals. Sie kann nicht übersprungen werden und ist auch da, wenn sie den Menschen nicht zum Bewusstsein kommt. Sie kann sich auf mehrere Weisen realisieren: Würde ein Leihgeldvolumen z.B. durch den Neudruck von Geld (reine Geldschöpfung) also ohne vorangehendes Sparen gebildet, würde sich das Sparen nicht vor dem Leihen, sondern als nachfolgender Inflationsprozess, als sogenanntes Zwangssparen vollziehen. Damit wird das Sparen und der Verzicht auf Konsummöglichkeiten über den Geldwert gleichmäßig verteilt. Dies findet in etwas anderer Weise auch statt, wenn ein Unternehmen Eigenkapital einsetzt. Letzteres wurde durch erhöhte Preise gebildet. Diese haben den übrigen Konsum ein wenig eingeschränkt. In diesen Fällen wird also von der Konsumentenseite aus gesehen unbewusst gespart. Es kann aber auch bewusst gespart und Geld dem Produktionsprozess zur Verfügung gestellt werden. Die bewusste Verwandlung von Spargeld in Leihgeld ist die zeitgemäße Form dieser Stufe: Das Leihkapital.
  4. Das Leihkapital wird auf der einen Seite für die technischen Produktionsmittel (Maschinen, Gebäude Vorprodukte usw.), für die Schaffung von Betrieben eingesetzt. Diese ganze, vielfältige vom Menschen geschaffene gegenständliche Welt kann zusammenfassend als Betriebskapital bezeichnet werden.
  5. Auf der anderen Seite werden aus dem Leihkapital zu Beginn einer neuen Produktion die Einkommen der am Wertschöpfungsprozess beteiligten Menschen für einen gewissen Zeitraum vorgebildet. Die Summe dieser Einkommen kann als Werkkapital bezeichnet werden. Es ist gleichsam die Initialzündung für die dann immer neu zu bildenden Einkommen. Das Werkkapital bildet den Gegenpol zur Preismasse, die entsteht, wenn neue Wertschöpfung als Ware oder Leistung auf den Markt tritt. Die Preismasse fließt beim Absatz in den Betrieb zurück. Ein Teil derselben bildet die Quelle für das sich stetig erneuernde Werkkapital, aus dem die Einkommen aller Betriebsangehörigen fließen; der anderer Teil dient dem Betriebskapital. Er fließt in die vorgelagerten Produktionsstätten und -zweige, die den Betrieb mit Dienstleistungen, Vorprodukten, Energie, Maschinen und Hilfsstoffen versorgen. Dort spaltet er sich wieder in einen im Betrieb verbleibenden Teil, mit dem Einkommen gebildet werden und einen weiterfließenden Teil, bis die Preismasse ganz in Einkommen aufgelöst ist. Die Preismasse steht in einem zirkulatorischen Gleichgewicht zur Kaufkraft der Einkommen, damit alle Güter und Leistungen ihren Absatz finden können und nicht unverkauft liegen bleiben. Tatsächlich ist es die zentrale Aufgabe des oder der Betriebsleiter, das Gleichgewicht des Wirtschaftskreislaufes schon im Betrieb zu veranlagen. Der Zwang, sich am Markt durchsetzen zu müssen, verhindert das Bewusstsein von dieser Aufgabe und bedingt die achselzuckende Verantwortungslosigkeit: „Das muss der Markt machen“.
  6. Die Preise müssen aber nicht nur so kalkuliert sein, dass aus ihnen das Werkkapital fließen kann. Auch der Rückfluss des ursprünglich aufgenommenen Leihgeldvolumens in einem gewissen Zeitraum muss einkalkuliert sein. Mit dieser Refinanzierung des Kapitals betreten wir die Entwicklungsstufe, auf der die Rückkehr des Kapitals zum Kapitalgeber vollzogen wird. Dadurch werden die privatwirtschaftlichen Vorgänge Sparen, Leihen und Refinanzieren abgeschlossen. Der einzelne Kapitalkreislauf hat aber nicht nur diese privatwirtschaftliche Seite, die abgeschlossen werden muss, sondern auch eine Wirkung im ganzen Wirtschaftskreislauf.
  7. Dies wird deutlich, wenn man nicht nur auf die einzelne, sondern auf die Summe aller Investitionen oder den innovativen Prozess als solchen schaut: Das sogenannte Produktivitätsniveau erhöht sich beständig. Immer besser wird die Forderung des auf der materiellen Ebene der Wirtschaft geltenden Gesetzes erfüllt, dass die eingesetzten Kräfte und Stoffe in einem optimalen Verhältnis zum Ertrag stehen sollen. Immer mehr nimmt der Anteil der aufzuwendenden Arbeitskraft an der Wertschöpfung ab. Ihr Anteil verteilt sich an die beiden Pole Kapital und Natur: Technischer Geist, Energie und Rohstoffe werden zu den bestimmenden Faktoren. Warum dieser Prozess heute in übersteigerter und chaotischer Weise vor sich geht, kommt unten bei der Analyse des Eigentums zur Sprache. Aber an sich ist er richtig und die Menschheit kann ihm auch nicht ausweichen. In dem Maße als im Wirtschaftsleben durch die Einsparung von Arbeit die Einkommensbildung schwindet, entsteht die Notwendigkeit, einen Ausgleich zu schaffen. Dieser kann sich dadurch vollziehen, dass das Kapital in neuer Weise zu seinem Ursprung zurückkehrt. Eine Stufe der gesamten Kapitalbildung, die heute am wenigsten be- und ergriffen wird. Im Bewusstsein der Beteiligten und im praktischen Leben geht sie unter. Sie ist aber genauso wichtig, wie alle anderen Stufen und Teilprozesse. Das Pflanzenwerden schließt ja auch nicht mit der Blüte oder der Frucht ab. Es kehrt in der Samenbildung stets an seinen Ausgangspunkt und damit in sich selbst zurück. Die Darstellung dieses Ausgleichs- und Rückkehrprozesses würde den Rahmen dieses Beitrages überschreiten.[3]

Das Kapital, sein Entstehen, Werden und Vergehen, also der Kapitalkreislauf ist damit seiner praktischen Idee gemäß geschildert. Wir haben rein wirtschaftlich, prozessual gedacht, ohne uns vom heute herrschenden Kapitalmarkt beeinflussen zu lassen. Dieses treu bei der Sache bleibende immanente Denken ist notwendig. Es setzt dem Kapitalmarkt seine Wahrheit entgegen.

Dieser Markt kann mauf zwei Arten kritisiert werden: Die erste wird vielerorts und immer wieder ausgeübt. Sie ist mit dem Modewort „Heuschreckenplage“ bezeichnet. Der jetzige Arbeitsminister Franz Müntefering hat dieses „geflügelte“ Wort aus der Versenkung geholt. Es bezeichnet die „bösen“ Kapitalisten, wohlgemerkt nur die bösen.[4] Es stammt von Alfred Rosenberg, der es 1922 als Chefideologe der NSDAP gebrauchte, um Stimmung gegen das jüdische Finanzkapital zu machen. Warum hat Müntefering ausgerechnet dieses belastete Wort gewählt? Sagt diese Wortwahl vielleicht: Ja, der Kapitalismus ist schlecht, aber die Erde ist eben ein Jammertal. Damit müssen wir uns abfinden. Wir dürfen ein bisschen jammern und ein bisschen anprangern, aber von Grund auf etwas ändern können wir nicht.[5] Vieles spricht dafür, dass Müntefering diese Botschaft abschickte, als er von den Heuschrecken sprach, während er gleichzeitig mit den Hartz-Reformen das größte Massenverarmungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik in die Wege leitete. Das „von Grund auf ändern“ ist aber möglich. Es führt zur zweiten Art der Kritik am Kapitalmarkt, die kaum geübt wird. Diese zweite Art stellt den Kapitalmarkt grundsätzlich in Frage, indem es seine Ursache im käuflichen Eigentum an den Produktionsmitteln aufzeigt. Im zweiten Teil betrachte ich deshalb das Eigentum und seine Idee. Die hier entwickelte Idee vom Kapital würde ohne Boden bleiben, wenn das Eigentum und seine Entwicklung nicht genauso im Licht der Idee zur Sprache kämen.

II.) Die Idee des Eigentums

Im Laufe von mehreren Generationen entwickelte sich das bürgerliche Eigentumsdenken. Es schuf Gesetze, die heute den Umgang mit Eigentum rechtlich definieren. In Deutschland z.B. lautet die zentrale Definition des Eigentums im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB):

§ 903: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.“

Im Geist dieser Definition sind auch die Gesetze gefasst, die das Eigentum an Betrieben regeln. Dazu gehört der Dienstvertrag (§§ 611ff des BGB), der die Zusammenarbeit in den Betrieben regelt. Der eigentumslose Mensch wird vorausgesetzt und erscheint als Sachdiener und Arbeitnehmer, der dem Dienstherrn und Arbeitgeber gegenübersteht. Menschlich gesehen pervertiert diese Konstruktion die Zusammenarbeit schon bevor sie angefangen hat. Der Mensch, der die Arbeit gibt, wird als „Nehmer“ bezeichnet, ein Eigentümer, der sie für seine Zwecke (ver)braucht, als „Geber“. Statt der Gleichberechtigung im Betrieb und einer Wechselseitigkeit von Hand und Kopf, wird eigentumsrechtlich ein einseitiges Abhängigkeitsverhältnis und zwischenmenschlich ein Schuldverhältnis konstruiert. Der Dienstherr kann den Sachdiener prinzipiell von der Sache ausschließen, ihm den Dienst an der Sache, also die Arbeit wieder nehmen. Der Eigentümer kann die Sache, also hier den Betrieb, die Arbeitsstätte jederzeit verkaufen. Aus der Käuflichkeit der Betriebe resultierte die Aktie als Finanzierungsmethode. Diese Methode bedingte den Kapitalmarkt. Dieser Markt wiederum löste jenen mächtigen Sog aus, der das Kapital zu einem ökonomischen Strudel macht, in dem alles als Ware verschwindet. Die Folge sind soziale Beziehungen, in denen nur noch Warenwerte zählen.

Der Geist des bürgerlichen Rechts verharrt bisher im Trennen von Eigentümer und Nichteigentümer, von meiner Sache und deiner Sache. Bei den arbeitsteiligen Produktionsmitteln steht aber die gemeinsame Sache im Vordergrund. Es gibt nicht wenige, die glauben, dass die Kapitalgesellschaften, da sie viele Eigentümer haben können, eine gemeinsame Sache darstellen. Die solches glauben, denken zum einen nicht wirklich rechtlich, da im Recht der oben zitierte Paragraph die Inhaltsbestimmung ist, die zu Grunde liegt. Zum anderen übersehen sie im Wirtschaftlichen, dass jeder der vielen Eigentümer seinen Anteil unabhängig von den anderen verkaufen kann, was klarstellt, dass es sich in den Kapitalgesellschaften nicht um die gemeinsame Sache handelt, sondern um die von der Sache abstrahierten Vermögenswerte. Deren Gemeinsamkeit kann jeder Eigentümer unabhängig von den anderen nach Belieben durch Kaufen und Verkaufen beginnen und enden lassen. Diese Kapitalgesellschaften werden nicht zu Unrecht als scheindemokratische Einrichtungen bezeichnet, die vor allem die Macht des Eigentums schützen. Die Demokratie in einer Aktiengesellschaft, die im Deutschen als juristische Person, im französischen als „societe anonym“ bezeichnet wird, gründet nämlich nicht auf der natürlichen und geistigen Gleichheit von Menschen, dem Ursprungsimpuls der Demokratie, sondern auf der Macht der größeren Kapitalmasse. Letztere ist für einzelne Menschen, natürliche Personen, wie der Jurist sagt, in der Regel unerreichbar und menschlich gesehen kein Kriterium für die Ausübung von Rechtsmacht. Diese Kapitalgesellschaften bewirken die Entpersonalisierung und Entmenschlichung des Kapitals.

Der bürgerliche Eigentumsbegriff ist nicht nur ein Produkt des trennenden Verstandes, sondern auch eines von instinktiven Ängsten und Egoismen, die jeder Mensch in der Kindheit erlebt. Trotzdem muss er überwunden werden. Es ist ein gesellschaftlicher Prozess zur Idee und damit zur Neubildung des Eigentums notwendig, damit Käuflichkeit, Ängste und Egoismen überwunden werden können. Die trennende Seite des Eigentums ist als ein Moment des Eigentums notwendig; vor allem in der Welt der materiellen Güter gibt sie dem Individuum Rechtssicherheit und das Gefühl, sich frei in der Welt dieser Güter bewegen zu können. Sie macht es zu einer begüterten Rechtsperson! Ihre Ausgestaltung war insofern ein zentraler Schritt in der Eigentumsentwicklung. Durch das trennende Moment im Eigentum polarisierte sich die Rechtssphäre gleichsam im gleichen Atemzug in das öffentliche und in das private Recht. Auch diese Polarisierung ist im Verhältnis von Individuum und Staat eine notwendige Errungenschaft.

Für die moderne Wirtschaft mit ihren überstaatlichen sozialen Beziehungen reicht die Polarisierung in individuelle und staatliche Souveränität aber nicht mehr aus. Das wird heute vielfach gesehen und empfunden. Es stellt sich die Frage, ob arbeitsteilige Betriebe im Sinne des oben zitierten § 903 überhaupt verstehbar sind? Muss ein bloß statisch und trennend gedachtes Sachenrecht im Zeitalter dynamischer Arbeitsteilung mit weltweit vernetzten Produktionsbereichen und neuartigen sozialen Beziehungen nicht zwangsläufig zu einer unüberschaubaren Konkurrenz und einer uferlosen Spaltung der beteiligten Menschen und Betriebe führen? Dieser Zustand kann nur überwunden werden, wenn das Eigentum für die Betriebe gegliedert wird und dadurch eine „Umformung“ erfährt, „durch die „ein lebensfähiger sozialer Zusammenhang der Menschen geschaffen wird.“[6] Es ergeben sich für das an der Wirklichkeit der Arbeitsteilung entwickelte Eigentum drei Momente, die in ihrer Einheit die Idee des Eigentums ausmachen. Das erste Moment nennt Professor Wilken Verantwortungseigentum gegenüber der Sache. Es wandelt die abstrakte und grenzenlos gedachte Sachherrschaft ins Konkrete und sorgt dafür, dass das Eigentum im Rahmen einer Betriebsgemeinschaft menschlich persönlich bleibt, also nicht durch juristische Personen anonymisiert werden kann. Es berücksichtigt die sich in der Industrialisierung voll entfaltende Polarität von Konsum- und Produktionsbereich: Ein Betrieb ist eben keine Sache im Sinne des käuflichen und konsumierbaren Eigentums. Das erste Moment des Eigentums gibt einem unternehmerischen Menschen, oder einer Gemeinschaft von solchen im Produktionsbereich in ähnlicher Art Sicherheit, wie die private Sachherrschaft dem Einzelnen im Konsumtionsbereich. Der Schutz vor unbefugten Eingriffen hat hier aber einen anderen Grund wie die Sachherrschaft im Konsumtionsbereich: Beim Konsumieren entspricht das ausschließende Moment im Eigentum der Tatsache, dass es Gegenstände gibt, die nur mir gehören, da ich alle anderen ausschließe, wenn ich sie esse, anziehe, benütze usw. Ich schließe andere aufgrund meiner Bedürfnisse aus. Im Produktionsbereich haben wir es nicht mit Konsumgegenständen zu tun, sondern mit deren Hervorbringung durch arbeitsteilige Werkzeuge, die nur gemeinsam betrieben werden können: Ein arbeitsteiliger Bäckereibetrieb backt viele Millionen Gebäckstücke. Er ist darauf angelegt, möglichst viele durch seine Produktivität einzuschließen. Er ist ein Werkzeug, an dessen Funktion die sozialen Formen des Ausschließens und der Gemeinsamkeit erst zu erkennen sind, die das neue Eigentumsrecht zu vermitteln hat: Das Ausschließen bezieht sich hier auf die Fähigkeiten, mit denen ein Betrieb geführt wird. Ein Unternehmer oder eine Gruppe von unternehmerischen Menschen müssen „ihren“ Betrieb führen, das heißt, andere von seiner Leitung im Sinne der Produktionsidee ausschließen können.[7] Die Gemeinsamkeit bezieht sich auf das Teilen der Arbeit und ihres Ertrages zwischen gleichberechtigten Mensch bei der Einkommensbildung.

  1. Verantwortungseigentum: Der Betrieb gehört denen, die in ihm arbeiten. Das heißt, es kann keine betriebsfremden abstrakten Eigentümer mehr geben! Das Verantwortungseigentum gibt der Belegschaft und in ihr den leitenden Personen die Verfügungsgewalt, ihren Betrieb souverän im Sinne der Produktionsidee zu führen und zu verantworten: Dieses „Gehören“ ist befristet auf die Zeit der Mitarbeit. Es umfasst alle Mitarbeiter eines Betriebes vom einfachen Arbeitsleister bis zum Betriebsleiter. Das Verantwortungseigentum erlischt, wenn der Mitarbeiter ausscheidet. Es ist befristet auf die Zeit, in der Verantwortung ausgeübt wird. Dies ist der privatrechtliche Aspekt des Eigentums. Im Rahmen dieses Verantwortungseigentums werden sich Betriebsverfassungen entwickeln, welche das Zusammenspiel der unterschiedlichen Fähigkeiten und die daraus resultierende Verhältnismäßigkeit der Einkommen regeln. Die oben angeführten §§ 611 ff. des BGB werden damit überflüssig. Sie können dem Bestand der ausgemusterten Gesetze übergeben und dort von kommenden Generationen als „Juristikpark“ bestaunt werden.
  2. Das unverkäufliche Eigentum: Dieses zweite Moment betrifft nicht das Verhältnis der Einzelnen zu ihrem Betrieb, sondern den Betrieb und seine Kapitalbildung: Diese müssen davor geschützt sein, von abstrakten Eigentümern wie eine Ware behandelt zu werden. Sie sind keine Ware, sondern eine funktionierende Einheit von sozialen Beziehungen: Gebäude, Maschinen, Stoff-, Waren- und Geldströme, in die permanent Menschen ein- und austreten, die für Konsumenten arbeiten, von Lieferanten bedient werden usw. Dieser neue Aspekt des Eigentums setzt dem alten Eigentum die entscheidende Grenze: Das Eigentum an arbeitsteiligen Betrieben ist unverkäuflich. In diesem Sinne gehört der Betrieb als Zelle des Wirtschaftsorganismus niemandem oder sich selbst. Dies ist der sachenrechtliche Aspekt des Eigentums, der aus der Natur der Sache entspringt: Des Betriebes als arbeitsteiliges, aus dem Geist (Kapital) entsprungenes Werkzeug. Die Unverkäuflichkeit von Betrieben garantiert die Überwindung der falschen Marktwirtschaft, die Natur, Arbeit und Kapital zur Ware macht und sorgt dafür, dass die Leitung des Betriebes an die unternehmerischen Fähigkeiten gebunden bleibt.

Das dritte Moment betrifft einen Teil der Kapitalbildung, der in dem siebenstufigen Gang nicht erwähnt wurde, da sein Entstehen nicht unmittelbar auf einer dieser sieben Stufen beruht: Wem soll das Kapital gehören, das im Betrieb unvorhergesehener Maßen entsteht und nicht gebraucht wird für Neuinvestitionen, Einkommen, die Erhaltung der Betriebsmittel und die Refinanzierung von Anleihen? Dieses überschüssige Kapital kann als das freie Kapital bezeichnet werden. Wem soll es gehören, wenn es keine abstrakten Eigentümer mehr gibt? Diese Frage zielt nicht nur auf die Belegschaft, sondern auch auf das konkrete soziale Umfeld, in dem und für das der Betrieb arbeitet: Die Konsumenten, die anderen Betriebe in seiner Branche, die gesellschaftliche Infrastruktur, in die er eingebettet ist: die Kindergärten, Schulen und Universitäten, in denen z.B. die Kinder der Betriebsangehörigen ausgebildet werden, die Umwelt, der er seine Energie und Rohstoffe entnimmt, die Straßen, auf denen seine Güter transportiert werden usw. Hier kommen überbetriebliche Gesichtspunkte für die Kapitalverwendung in Betracht: Die Konsumenten wünschen billigere Preise, durch welche die freie Kapitalbildung wieder verzehrt würde. Ausbildungsstätten und Umwelt müssen gepflegt werden usw. Die Belegschaft will eine Anerkennung für besondere Leistungen. Die Verwendung des freien Kapitals in der ganzen Gesellschaft ist eine soziale Kunst, deren Ausübung sich als möglich erweisen wird, wenn die abstrakte Eigentumsmacht durch die Realisierung der Unverkäuflichkeit von Betrieben überwunden ist und der Staat als erzwingende Transfermacht für das Kapital nicht mehr gebraucht wird.

  1. Das Übertragungseigentum: Das Kapital, das ein Betrieb bildet, aber selbst nicht benötigt, muss eine neue gesellschaftliche Verwendung finden; es muss eigentumsrechtlich neu zugeordnet werden. Davor befindet es sich in einem sozialen Prozess, in dem es allen gehört. Dies ist der öffentlich-rechtliche Aspekt des Eigentums.

Das neue Eigentum wird die rechtliche Grundlage einer vom Zwang zum Profit befreiten Ökonomie. Moralische Appelle gehen ebenso wie staatliche Eingriffe am Wesentlichen vorbei. Der Staat hat die Aufgabe, der Wirtschaft durch das Eigentumsrecht ihre Form zu geben und nicht mit Steuern, Umverteilen, Programmen, Verordnen und Reglementieren in sie einzugreifen. Die Moral steht schon seit 2.000 Jahren auf einem schwachen Posten. Ohne den Wandel der rechtlichen Grundlage der Ökonomie wird sich daran auch die nächsten 2.000 Jahre nur wenig ändern. Die Neufassung des Eigentums für die Betriebe ist ein überfälliger Schritt in der rechtlichen Entwicklung der Menschheit. Er kann durchaus mit dem Schritt verglichen werden, durch den vor 200 Jahren die Menschenrechte erreicht wurden. Er wird in vergleichbarer Art die Grundlagen der Gesellschaft erneuern, wie die Überwindung des absolutistischen Eigentums, das dem Adel vormals seine Macht gab. Durch diesen Schritt würde vollendet, was das Bürgertum bisher nicht erreicht hat: eine Gesellschaft von freien und gleichberechtigten Menschen.[8] Das neue Eigentum wahrt die Menschenwürde am Arbeitsplatz und dadurch die Idee der Menschenrechte nicht nur abstrakt, als allgemeiner rechtlicher Anspruch, sondern auf ganz konkrete Weise in der Ökonomie. Dies wäre seine auf das Individuum bezogene Wirkung. Indem es die Betriebe unverkäuflich macht, wird jenseits von Moral und staatlicher Macht erkennbar, dass die globale ökonomische Struktur nicht nur die technisch erzwungene, sondern auch sozial gewollte Arbeitsteilung bedeuten kann. Dies wäre seine menschheitliche Wirkung. Deshalb kann das neue Eigentum sowohl als Menschenrecht des arbeitenden Menschen, als auch als Menschheitsrecht für die wirtschaftende Menschheit bezeichnet werden.

Ideen sind im Gegensatz zu Vorstellungen oder auch einzelnen Teilbegriffen dadurch gekennzeichnet, dass sie alle Möglichkeiten einer Sache oder eines Wesens umfassen, diese gesetzmäßig aufeinander beziehen und so immanent wirksam sind. Beim Eigentum gibt es genau drei Möglichkeiten und nicht mehr noch weniger:

  • Die Sache gehört Einem oder einer Gruppe.
  • Die Sache gehört niemandem oder sich selbst.
  • Die Sache gehört Allen.

Diese sind oben an der Wirklichkeit der arbeitsteiligen Betriebe entwickelt worden. Die Entwicklung des Eigentums wird im Bewusstsein ihrer Idee denkbar. Machbar wird sie, wenn eine genügend große Anzahl von Menschen beginnen, einen neuen Umgang mit den Produktionsfaktoren, soweit sie es in ihrer Lage können, zu pflegen. Das vermittelnde Moment, die Unverkäuflichkeit ist das wichtigste. Jeder unverkäufliche Betrieb, der von seiner Belegschaft verantwortungsvoll geführt wird, kann Schule machen. In der Dreigliederungsbewegung soll Rudolf Steiner einen Satz gesprochen haben, den ich nicht schriftlich nachweisen kann, sondern Hans Georg Schweppenhäuser verdanke, in dessen Geist ich die Idee des Eigentums dargestellt habe: „Das Neue stellt sich in das Alte hinein und das Alte bröckelt ab.“

Literaturhinweise:

„Das Eigentum an den Produktionsmitteln“ von Hans Georg Schweppenhäuser, Institut für soziale Gegenwartsfragen e.V. Berlin 1963

„Macht des Eigentums - auf dem Weg in eine neue soziale Zukunft“ von Hans Georg Schweppenhäuser, Stuttgart Radius-Verlag 1970

„Befristetes Eigentum als Resultat empirischer Rechtsanschauung“ von Franziskus M. Ott, Dissertation an der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich 1977 Juris Druck und Verlag Zürich

„Das Kapital – Sein Wesen, seine Geschichte und sein Wirken im 20. Jahrhundert“ Folkert Wilken, 1976 Novalis Verlag

„Die Entmachtung des Kapitals durch neue Eigentumsformen“ Folkert Wilken, Verlag Die Kommenden 1959

„Eigentum als Verfassungsproblem – Zur Geschichte und Gegenwart des bürgerlichen Verfassungsstaates“ von Helmut Rittstieg, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1975

Anmerkungen

[1] Der einzelne Mensch und die „Welt“-Wirtschaft erhalten in diesem Verhältnis einen neuen gemeinsamen Grund: Die Wirtschaft erscheint nicht nur zusammengesetzt aus zweckhaften Teilprozessen zur Befriedigung einzelmenschlicher Bedürfnisse und der Einzelne nicht nur als vorübergehender Teil der Menschheit. Die Wirtschaft erscheint vielmehr auch als Entwicklungsweg mit dem Ziel, das Wesen des Menschen in der Menschheit darzustellen. Das Individuelle des Menschen, das Unteilbare in ihm kann mit Hilfe des ganzheitlichen Denkens sein Wesen aufscheinen lassen in der als Weltwirtschaft zur Einheit gewordenen Ökonomie. Ein Phänomen höchsten Ranges: Ideell und reell zugleich. Einzelmensch und Wirtschaft sind beide Teil und Ganzes, Begründende und Begründete - etwas was der bloße Naturprozess nicht erreicht. Diese Sicht auf die Weltwirtschaft erweitert auf der einen Seite die alte Schichtenlehre vom Wesen des Menschen als aus Leib, Seele und Geist bestehend in zeitgemäßer Weise auf der Ebene der Menschheit. Auf der anderen Seite führt sie uns unmittelbar ins Zentrum der schöpferischen Ideenwelt aus dem Individuum und Menschheit prozessual, d.h. allgegenwärtig hervorgehen. Auf der physischen Erde kann dieser Prozess nur stattfinden, wenn die individuelle Vernunft ihn vollzieht und die ökonomischen Einrichtungen entsprechend gestaltet. Von der Ideenwelt aus gesehen reicht es, wenn ein Mensch das Bewußtsein darüber erringt.

[2] Lapidar kann gesagt werden: Was der Mensch ist, wird nicht erfahren, wenn eine Vorstellung von der Evolution im Allgemeinen vorausgesetzt und davon das Menschenbild abgeleitet wird, sondern nur an der voraussetzungslosen Beobachtung des individuellen Menschseins. Die Evolutionstheorie hat auch mit konkreten Beobachtungen an einzelnen Arten begonnen und daraus ihr Bild von der Evolution gefolgert. Ihr Erfahrungsraum war die Natur und sie befreite diesen von allen von außen in ihn hineingetragenen Voraussetzungen, etwa einem göttlichen Schöpferplan usw. Der Erfahrungsraum für die Erkenntnis des individuellen Menschen ist nicht die Natur, sondern die als Innenerlebnis zu findende Fähigkeit zu erkennen und sich die Gründe seines Handelns selbst zu geben. Ein Ziel dieser Fähigkeit ist in der Anmerkung 1 bereits zum Ausdruck gekommen.

[3] Weiterführende Ausführungen können bei mir angefordert werden.

[4] In der Zeitung „Die Zeit“ 2006/52 findet sich denn auch auf Seite 33 diesbezüglich die bezeichnende Überschrift: „Gutartige Heuschrecken kaufen deutschen TV-Sender“. (Hervorhebungen von mir)

[5] Die Unfähigkeit grundsätzliche Kritik zu üben, oder auch die Angst davor, es öffentlich zu tun, ist in diesem Zusammenhang das wahrhaft Bestürzende. Die sinnlos aufgestauten Kapitalmassen sind ein Zeichen für das, was ein herausragender Denker den Verfall des menschlichen Intellekts nannte. (vergl. Vortrag von Rudolf Steiner am 23.05.1922 in Stuttgart)

[6] Zitat aus: Die Kernpunkte der sozialen Frage, Kap. III, von Rudolf Steiner

[7] Er muss aber dazu nicht den Betrieb verkaufen und vererben können! Er muss dazu auch nicht seine Mitarbeiter vom gemeinsamen Ertrag ausschließen und ihre Arbeitskraft wie eine Ware behandeln. Der eigentumsrechtliche Ausschluß der Mitarbeiter vom Arbeitsertrag und die Verkäuflichkeit von Betrieben sind die entscheidenden rechtlichen Fehler in der Ökonomie. Richtig ist, dassdie Träger der ökonomischen Fähigkeiten auf der Grundlage des neuen Eigentumsrechtes neue Formen der Gemeinsamkeit bilden: An die Stelle der Käuflichkeit und Vererbung von Betrieben tritt ein geistig begründeter, kaufloser Übergang an die Menschen, die Kontinuität in der Realisierung der Produktionsidee garantieren. An die Stelle der Käuflichkeit der Arbeit tritt das vertragliche Teilen des Werkkapitales. Mit dieser rechtlichen Grundlage kann der Mensch lernen, sowohl das Werkzeug in seiner Hand zu meistern, als auch die alles beschleunigende Maschine, die seine Hand überflüssig macht und gleichzeitig die Erdennatur umkrempelt!

[8] Am Beginn der bürgerlichen Rechtsentwicklung traf Rousseau in seinem Contract social die Unterscheidung von „volonté générale“ (dem allgemeinen Willen) und volonté de tous (dem Willen der Vielen). Wenn methodisch klargelegt ist, dass dieser allgemeine Wille nicht als wirkende Kraft vorausgesetzt werden kann, sondern auf der Grundlage der Erkenntnis des Rechts demokratisch bilden ist, kann diese Unterscheidung hilfreich sein: Der demokratisch gebildete allgemeine Willen gibt dem Willen der Vielen im Wirtschaftsleben seine rechtliche Form. Diese Form muss der Wahrheit des Werkzeuges (arbeitsteiliger Betriebe) entsprechen, mit dem die Vielen ihren Willen realisieren. Wird diese Wahrheit verfehlt, passiert es, „dass im Leben Vorgänge nicht nur in einem falschen Sinne erklärt werden, sondern dass sie sich in einem falschen Sinne vollziehen.“ (Aus die Kernpunkte der sozialen Frage, Kap. II, von Rudolf Steiner)


Quelle: Die Drei 2/2007, Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors