Dreierlei Betriebsräte

01.07.1919

Quelle
Wochenschrift „Dreigliederung des Sozialen Organismus“
Jahrgang 1, Nummer 10 und 11, September 1919

Die Sozialisierung des Wirtschaftslebens gehört zu den Forderungen der neueren Zeit, die schon durch die Art ihres Auftretens zu erkennen geben, daß sie aus tieferen Seelenuntergründen heraus stammen als die Parteiprogramme vermuten lassen, durch die sie öffentlich vertreten werden. Für den unbefangenen Beobachter der Erscheinungen des sozialen Lebens erweist sich das Verlangen nach Sozialisierung des Wirtschaftslebens als ein solches, dessen Erfüllung wohl für einige Zeit durch Gewalt verhindert oder dessen Verwirklichung verzögert werden kann durch die Unfähigkeit derjenigen, die sich dafür einsetzen, das aber selbst unabweisbar ist, das trotz aller Widerstände und Schwierigkeiten früher oder später zum Durchbruch kommen wird.

Es sind insbesondere zwei Gesichtspunkte, aus denen heraus eine soziale Gestaltung des Wirtschaftslebens angestrebt werden muß. Der erste ergibt sich aus der Erkenntnis, daß es in Zukunft ganz vergeblich sein wird, die breiten Massen des Proletariats zur Arbeit im Dienste des Privatkapitals aufzurufen. Ihr erwachtes Rechts- und Menschheitsbewußtsein sträubt sich dagegen mit allen Kräften. Sie sind entschlossen, lieber die ganze Wirtschaft zu vernichten, als sie im Besitz des Privatkapitals zu lassen, obwohl sie zu erkennen beginnen, daß der Ruin der Wirtschaft für das Proletariat selbst von den unheilvollsten Folgen begleitet sein würde.

Auf der andern Seite muß die Tatsache ins Auge gefaßt werden, daß, selbst wenn es gelingen würde, die Arbeiter auch fernerhin zur Arbeit im Dienste der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung zu bewegen, diese selbst in Zukunft nicht mehr in der Lage sein würde, den Ertrag zu liefern, der zu ihrer Erhaltung und zu ihrem Ausbau notwendig sein wird. In diese Lage ist die Wirtschaft in der Gegenwart gekommen durch die in ihr bisher herrschende und mit der Einstellung auf den privatkapitalistischen Profit notwendig verknüpften Planlosigkeit, durch die dadurch bedingten Konkurrenzverhältnisse, und die sich daraus ergebende Vergeudung an Rohstoffen, Produktionsmitteln und menschlicher Arbeitskraft. Dieser Prozeß wurde noch beschleunigt dadurch, daß die modernen Staaten mehr und mehr selbst als Wirtschaftsinteressenten auftraten, sich auswuchsen zu kapitalistischen Imperien und als solche durch den Konkurrenzkampf auf dem Weltmarkt in die Selbstvernichtung durch den Weltkrieg hineintrieben.

Über die Notwendigkeit der Sozialisierung des Wirtschaftslebens dürfte daher kein Zweifel bestehen unter allen, die nicht durch Interessen so mit der alten Ordnung verknüpft sind, daß ihnen dadurch der Blick getrübt ist für die unabweisbaren und berechtigten Forderungen der Zeit. Schwieriger erscheint dagegen die Frage, auf welchem Wege die Sozialisierung bewirkt werden kann.

Die „revolutionäre“ Arbeiterschaft erblickt in dem Rätesystem nach russischem Muster das Allheilmittel zur Verwirklichung ihrer Forderungen. Ihre Führer rufen neuerdings auf zur Begründung einer „Räteorganisation zur Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet“. Die deutsche Regierung andererseits sieht sich genötigt, dem elementaren Verlangen nach Schaffung von Betriebsräten durch den „Entwurf eines Gesetzes über Betriebsräte“ entgegenzukommen.

Dieser Regierungsentwurf übernimmt zwar aus den Forderungen der Massen den Namen der Betriebsräte, hat aber, wie auch von den Arbeitern sofort erkannt worden ist, mit wirklicher Sozialisierung nichts zu tun. Seine Betriebsräte würden in der Tat nichts sein als eine Umgestaltung der bereits bestehenden und nur innerhalb eines kapitalistischen Betriebes überhaupt denkbaren Angestellten- und Arbeiteraussschüsse. Die Begründung des Regierungsentwurfes spricht zwar von einem zweifachen Aufgabenkreis der Betriebsräte in folgender Weise: „einerseits die Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer des Betriebs, andererseits die Einflußnahme auf Betriebsleitung und Betriebsleistung“. Der erste Teil dieser Aufgaben entspricht durchaus den Aufgaben der bisherigen Angestellten- und Arbeiterausschüsse; der zweite Teil gliedert sich in Einflußnahme auf Betriebsleitung und auf Betriebsleistung. Wie die erstere auf Grund dieses Gesetzentwurfes in der Praxis beschaffen sein würde, darüber wird sich niemand im Zweifel befinden, der jemals innerhalb einer Betriebsleitung tätig war. Sie wird nämlich entweder überhaupt nicht vorhanden sein, oder sie wird zu fortwährenden Katzbalgereien zwischen den Unternehmern und dem Betriebsrat führen. Die Betriebsräte würden, wo sie nach dieser Richtung überhaupt wirksam werden könnten, nur dazu dienen, den Klassenkampf, der sich heute mehr auf dem Boden des allgemeinen politischen Lebens abspielt, intensiv hineinzutragen in die Betriebe, in die Direktions- und Aufsichtsratsbureaus. Sie würden eine Geschäftsleitung im kapitalistischen Sinne unausgesetzt stören, ohne im Sinne einer sozialen Gestaltung des Betriebes das Geringste bewirken zu können. Die Einflußnahme auf die Betriebsleistung andererseits soll anscheinend nichts anderes sein, als eine Stärkung der Unternehmer gegenüber den Arbeitern. Es ist nicht daran zu zweifeln, daß sie sich bei entsprechender Handhabung als ein wirksames Druckmittel gegenüber der Arbeiterschaft erweisen wird. Als ein Mittel zur Einspannung der Arbeiter in den Dienst des privatkapitalistischen Unternehmens. Somit als das Gegenteil dessen, was Betriebsräte nach dem Willen des Proletariats sein sollen: ein Organ der Sozialisierung.

Durch den Regierungsentwurf wird die kapitalistische Wirtschaftsordnung selbst in keiner Weise angetastet. Im Gegenteil, nach § 34 6 „hat der Betriebsrat den (natürlich kapitalistischen) Betrieb vor Erschütterungen zu bewahren“. Der Entwurf nimmt als selbstverständlich an, daß auch in Zukunft mit „Arbeitgebern“ und „Arbeitnehmern“ mit „Unternehmern“ und „Arbeitern“ gerechnet werden muß. Der Gedanke, daß in einem sozialisierten Wirtschaftsleben, das zu ermöglichen doch die Aufgabe einer sozialistischen Revolutionsregierung sein sollte, diese Gegensätze überhaupt nicht mehr vorhanden sein dürfen, findet in ihm keinen Ausdruck.

Sehen wir so in dem „Entwurf eines Gesetzes über Betriebsräte“ den Willen zum Ausdruck kommen, die Sozialisierung des Wirtschaftslebens zu verhindern, so müssen wir auf der andern Seite in dem Plan zur Schaffung einer „Räteorganisation zur Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiet“, wie er vom Vollzugsrat des Groß-Berliner Arbeiter-Rats aufgestellt und unlängst von einer Versammlung der „revolutionären Betriebsräte“ in Halle genehmigt worden ist, einen Beweis dafür erblicken, daß die heutigen „Führer“ des Proletariats unfähig sind, Gedanken zu entwickeln, die geeignet sein könnten, kraftvoll in die Wirklichkeit einzugreifen und die Wege aufzuweisen, auf denen die Sozialisierung des Wirtschaftslebens angestrebt werden kann. In dem Proletariat steigt aus unterbewußten Tiefen der Menschennatur das Verlangen nach einer sozialen Gestaltung des Lebens auf, weil seine Angehörigen die Not der antisozialen Tendenzen der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung bitter am eigenen Leibe verspürt haben. Das Proletariat ist daher, so lange das Bürgertum schläft und aus Kurzsichtigkeit oder egoistischem Interesse an dem alten festzuhalten versucht, der Träger des fortschrittlichen Elementes in der Entwicklung. Aber die „Führer“, die seiner Sehnsucht die Wege weisen sollten, lassen es durch ihre Unfähigkeit im Stich. So geschah es am 9. November. So wird es auch in Zukunft sein. Denn auch den neu erkorenen Führern fehlen die Gedanken zum Neuaufbau einer sozialen Ordnung. Die „graphische Darstellung einer Räteorganisation“, die der Vollzugsrat veröffentlicht, läßt auf den ersten Blick erkennen, daß beim Aushecken dieses Planes einer Sozialisierung keine anderen Gedanken mitgewirkt haben, als die verhängnisvolle fixe Idee, die Planlosigkeit der privatkapitalistischen Wirtschaftsordnung könne nur ersetzt werden durch eine straffe Zentralisation. Wir sehen deshalb die „Bezirks-Gruppen-Räte“ zusammengefaßt zu einem „Bezirks-Wirtschafts-Rat“; ihnen übergeordnet die „Reichs-Gruppen-Räte“, die ihrerseits einem „Reichs-Wirtschafts-Rat“ unterstehen. Wer während des sogenannten Krieges das zweifelhafte Vergnügen hatte, in Kriegsgesellschaften oder in Zivil- und Militär-Behörden zu tun zu haben, wird sich erinnern, daß dort überall dieselben „graphischen Darstellungen“ als ein Triumph der Organisationskunst der Vertreter der Kriegswirtschaft ausgehängt waren; zum Ergötzen derjenigen Besucher, die aus den entferntesten Winkeln des Reiches nach Berlin gekommen waren, weil die Sache infolge der Berliner Verordnungen zu Hause nicht klappte und die hier darüber staunen durften, welche Riesenorganisation erforderlich war, um z.B. die Fische oder die Hülsenfrüchte oder andere wichtige Nahrungsmittel vom Markt zu vertreiben und in die Kanäle des Schleichhandels zu leiten. Diese, sich so revolutionär gebärdenden „sozialistischen“ oder „kommunistischen“ Führer ahnen nicht wie sehr sie vom Geiste bürgerlich-militärisch-bureaukratischen Denkens durchdrungen sind, wie sehr der Geist Ludendorff's in ihnen spukt. Hinter dem sie durch den unzulänglichen Abklatsch seiner Vorbilder allerdings weit zurückbleiben. Anstatt daß diese „Führer“ aus den Erfahrungen der Kriegswirtschaft gelernt hätten, daß es, selbst innerhalb eines vom Ausland fast völlig abgeschlossenen Wirtschaftslebens und unter Zuhilfenahme einer riesenhaften militärischen und polizeilichen Kontrolle, nicht möglich ist auch nur einzelne Wirtschaftszweige bureaukratisch-zentralistisch zu verwalten, wollen sie den Versuch unternehmen, das ganze, ungeheuer verzweigte und ausgedehnte Wirtschaftsleben in ein Schema einzufassen, um es von einer Zentralstelle aus dirigieren zu können.

Ein solcher Plan macht sich sehr schön auf holzhaltigem Zeitungspapier. In Wirklichkeit würde er auf die eigene Volkswirtschaft eine geradezu verheerende Wirkung ausüben. Ganz davon zu schweigen, daß er jede Beziehung zu außerdeutschen Wirtschaftsgebieten unmöglich machen würde.

Für jeden, der in wirtschaftlichen Organisationsfragen auch nur einige praktische Erfahrung hat, ist es ohne weiteres klar, daß dieser und jeder Plan einer bureaukratisch-zentralistisch geleiteten Gesamtwirtschaft nur eine dilettantische Spielerei oder eine monströse Mißgeburt sein kann. Wenn schon die Herren „Führer“ diese Erkenntnis aus Eigenem nicht haben können, weil sie in Parteidogmatik und Parteiphrasen groß geworden, von wirklicher Lebenspraxis keine Ahnung haben, so sollte doch die Probe auf's Exempel, die in Rußland seit zwei Jahren von Sozialisten gemacht wird, die sie wahrhaftig um Haupteslänge überragen, auch ihnen den Beweis erbracht haben, wohin selbst eine viel primitivere Wirtschaft als die unsere auf diesem Wege gelangen muß. Daß dies nicht der Fall ist, daß die traurigen Erfahrungen, die in Rußland gemacht werden, die erleuchteten Führer der revolutionären Arbeiterschaft in Deutschland nicht davon abhalten, weiter dem bolschewistischen Ideal nachzustreben, ist ein Beweis dafür, daß diese Leute überhaupt nichts lernen wollen und nichts lernen können, daß es ihnen nur darauf ankommt, auf Grund von Schlagworten und Phrasen, die gegenwärtig eine suggestive Wirkung auf die Massen ausüben, zur Macht zu gelangen, ohne daß sie sich Gedanken darüber machen, welches die Folgen der Entfaltung ihrer Macht für das wahrhaftig bereits schwer geprüfte deutsche Volk sein müßten.

Nehmen wir einmal an, es gelänge durch einen ungeheuren Zwangsapparat, demgegenüber die Zwangsherrschaft der vergangenen Kriegswirtschaft das reine Labsal sein würde, einen ähnlichen zentralistischen Organisationsplan durchzuführen! Was müßte die Folge sein? - In kurzer Zeit würde selbstverständlich die Wirtschaft völlig ruiniert sein. Bis dahin aber würde der Mensch, der als Mensch durch die Sozialisierung befreit werden sollte von der Einspannung in die Zwangsjacke des kapitalistischen Wirtschaftslebens, eingepfercht sein in die viel schlimmere Zwangsherrschaft eines mißverstandenen Sozialismus. Das Verbrechen der privatkapitalistisch orientierten Wirtschaftsordnung, daß sie den Menschen erniedrigte zum Mittel der wirtschaftlichen Entwicklung, anstatt die Ziele des Wirtschaftslebens vom freien Menschen aus bestimmt werden zu lassen, würde ins Ungeheure gesteigert erscheinen. Der Mensch würde völlig zur Maschine herabgedrückt und alles Menschliche in ihm ertötet werden. Herrschen würde nicht der Mensch über die wirtschaftlichen Mittel (die er im Dienste der Allgemeinheit verwalten sollte), sondern der wirtschaftliche Mechanismus über den Menschen. Der Mensch würde aus der Knechtschaft des privatkapitalistischen Unternehmers unter die Knechtschaft einer fixen Idee gelangen. Ein solches System einer zentralistisch verwalteten Wirtschaft müßte selbstverständlich jede freie Entfaltung menschlicher Initiative unterbinden und statt auf die menschlichen Anlagen und Fähigkeiten einen belebenden Einfluß zu haben, würde es ertötend auf sie wirken. Der auf den Egoismus des Menschen wirkende Anreiz des kapitalistischen Erwerbsinteresses, den man gewiß verwerflich finden kann, der aber doch eine gewisse belebende Wirkung auf die menschliche Tätigkeit ausübte, würde ausgeschaltet sein, ohne daß ein neuer Antrieb an seine Stelle treten könnte. Dagegen würde dieses Wirtschaftssystem ganz gewiß eine erstaunliche Kraft entfalten in der Hervorbringung eines, sich zu einer furchtbaren Menschheitsplage auswachsenden Spitzeltums, das auch den letzten Rest von Vertrauen, den der Klassenkampf der letzten Jahrzehnte noch übrig gelassen hat, beseitigen würde. Es würde außerdem ein Strebertum erzeugen, demgegenüber dasjenige, das sich in unserem heutigen öffentlichen Leben bereits entfaltet, sich recht bescheiden ausnehmen würde.

Mit dem Menschen, seinem wirklichen Wesen, seinen inneren und äußeren Bedürfnissen, ist bei Aufstellung dieses „revolutionären Sozialisierungsplans“ überhaupt nicht gerechnet worden. In ihm ist vielmehr lediglich der Verwirklichung einer chimären und phantastischen, lebensfremden Vorstellung nachgejagt worden. Zum Beweis dafür sei darauf hingewiesen, daß bei Aufstellung des Planes überhaupt nur an einen Teil des Wirtschaftslebens gedacht worden ist; an die Produktion. Die Konsumtion und die Interessen des Menschen als Konsumenten finden darin überhaupt keine Berücksichtigung. Anscheinend soll ihnen „der berechtigte Bedarf“ auf Grund einer Riesenstatistik (auch eine Errungenschaft bürgerlich-bureaukratischen Denkens) nach dem vielversprechenden Vorbild der Kriegswirtschaft vorgemessen werden. Damit ja auch auf diesem Gebiet jede freie individuelle Regung ausgeschaltet bleibe. Auch die Regelung des Warenverkehrs (Warenaustauschs) haben die „Organisatoren“ des „revolutionären“ Wirtschaftsplanes völlig vergessen. Es soll gewiß nicht behauptet werden, daß der sogenannte „freie“ Handel seine Aufgabe, den Warenverkehr zu besorgen, in idealer Neue erfüllt hat, aber, ihn bei Aufstellung einer neuen Wirtschaftsordnung einfach auszuschalten, ohne auch nur den Versuch zu machen, etwas anderes an seine Stelle zu setzen, zeugt denn doch von einem geradezu sträflichen Leichtsinn und einer erschreckenden Unkenntnis der in Betracht kommenden Verhältnisse.

Man sieht, auch diese „revolutionären Betriebsräte“ werden keine Revolution machen. Sie entstammen „bürgerlichem“ Denken, das seine Unfruchtbarkeit erwiesen hat, das zur Katastrophe geführt hat und das nur immer weiter zum Abbau führen wird, wenn ihm nicht fruchtbare Gedanken aus einem neuen Geistesleben zuströmen werden. Solche erblicken wir in dem Impuls zur Dreigliederung des sozialen Organismus. Von Betriebsräten, die sich aus ihm ergeben, soll in einem späteren Artikel die Rede sein.

[Dreigliederung des sozialen Organismus, Jahrgang 1, Nummer 10, September 1919]

Auf die Betriebsräte des Regierungsentwurfes und der „revolutionären“ Arbeiterschaft verteilen sich, sozusagen paritätisch, ungefähr alle Fehler und Schwächen, die Betriebsräte überhaupt haben können. Das erscheint durchaus begreiflich, wenn man ins Auge faßt, daß die Vorschläge zu beiden von Voraussetzungen ausgehen, die außerhalb desjenigen Lebensgebietes liegen, in dem Betriebsräte ihre Wirksamkeit entfalten sollen. Auch eine umfassendere Gesetzgebungskunst als diejenige, welche bei Aufstellung des Regierungsentwurfes entwickelt worden ist, würde nicht ausreichen, um auf diesem Gebiet etwas Brauchbares zu Stande zu bringen. Ein solches wäre nur dann zu erwarten, wenn endlich eingesehen würde, daß wirtschaftliche Angelegenheiten nur nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geregelt werden können, und daß alle Bestrebungen, die darauf abzielen, die Organisation des Wirtschaftslebens nach politischen Gesichtspunkten bewirken zu wollen, utopisch sind. Fährt man in unserer kritischen Zeit fort, solche Utopien mit Gewalt durchsetzen zu wollen, so wird man zwar nicht ihre Verwirklichung, wohl aber den Ruin des Wirtschaftslebens erreichen. Dabei ist es ganz einerlei von welcher Seite die Vergewaltigung erfolgt; ob sie von Rechts kommt oder von Links.

Durch die Verquickung des politischen Staates, in dem nur die Rechts- und Besitzerverhältnisse der Menschen geregelt werden sollten, mit dem Wirtschaftsleben, durch das die Bedürfnisse der Menschen befriedigt werden müssen, sind jene Machtverhältnisse entstanden, die ihren Ausdruck finden in dem Vorhandensein von „Privatkapital“ auf der einen und „Lohnarbeit“ auf der anderen Seite. Aus der Empfindung heraus, daß diese beiden Faktoren der Quell der Unterdrückung sind, unter der das Proletariat leidet, strebt dieses nach „Aufhebung des Privateigentums an Produktionsmitteln“ und nach ihrer Überführung in den Besitz der Allgemeinheit. Wer nicht durch seinen Egoismus an der Erhaltung des bisherigen Zustandes interessiert ist und in illusionärer Weise darin das Heil auch für die Zukunft erblickt, wird diesem Streben seine Sympathie nicht versagen können. Fragt man aber nach dem Weg, auf dem die Überführung der Produktionsmittel in den Besitz der Allgemeinheit bewirkt werden soll, so hört man von sozialistischer Seite meist nur das Folgende: Diejenigen Kreise, welche bisher im Besitze der Macht sind, werden auf ihre Vorrechte nicht freiwillig verzichten. Deshalb muß ihnen die Macht durch den Klassenkampf des Proletariats entrissen werden. Die Macht muß auf die arbeitenden Massen übergehen durch die Diktatur des Proletariats. Das heißt aber nichts anderes, als daß auch in Zukunft im Wirtschaftsleben Machtverhältnisse herrschen sollen. Es kann dann nur die Frage sein, wer jeweilig im Besitze dieser Macht sein wird. Das Verhältnis zwischen „Unterdrückern“ und „Unterdrückten“ würde jedenfalls fortbestehen. Die Rollen würden gewechselt werden, die Sache würde dieselbe sein. Auch der Rollenaustausch würde sich vielleicht bald zurückregulieren. Es würde nicht lange dauern bis die strebsamsten „Intellektuellen“ wieder obenauf sein würden. (Man kennt aus den Novembertagen verheißungsvolle Beispiele hierfür.) Sie würden dann an der Spitze einer zentralistisch-bureaukratischen Verwaltung des Wirtschaftskörpers ihre Machtgelüste an dem Proletariat auslassen, und dieses würde nicht einmal mehr berechtigt sein, dagegen zu murren, weil man verstehen würde, ihm durch Zwangsvorstellungen und andere Druckmittel die Überzeugung beizubringen, es arbeite nun nicht mehr im Frone des Kapitalismus, sondern im Dienste der Allgemeinheit. Es würde sich sehr bald zeigen, daß man durch diesen Umsturz den Teufel durch Beelzebub ausgetrieben hätte.

Das Wirtschaftsleben kann in die Zukunft hinein nur gesunden, wenn es gelingt, alle Machtverhältnisse aus ihm auszuscheiden und es ganz einzurichten im Sinne sozialer Lebensgestaltung. Dies ist aber nur möglich durch die Dreigliederung des sozialen Organismus. Denn nur durch sie wird es gelingen, „Privatkapital“ und „Lohnarbeit“ aus dem Wirtschaftskreislauf zu entfernen und die Produktionsmittel wirklich im Dienste der Allgemeinheit verwalten zu lassen. Im dreigliedrigen sozialen Organismus wird über Besitzrecht und Arbeitsrecht entschieden werden auf dem Boden des öffentlichen Rechtes, des staatlich-politischen Lebens, nach dem rein demokratischen Grundsatz der Gleichheit aller Menschen mit Bezug auf ihre Menschenrechte. Auf der anderen Seite wird auch das Geistesleben in seine eigene Verwaltung gestellt sein. Dadurch werden im Wirtschaftskreislauf nur vorhanden sein können: Warenerzeugung, Warenkreislauf und Warenkonsum. Diese werden reguliert werden, ohne Entfaltung politischer Macht, rein nach dem wirtschaftlichen Zweckgedanken der bestmöglichen Befriedigung der Bedürfnisse aller Menschen, durch das Sachverständnis derjenigen, die über wirtschaftliche Erfahrung verfügen, und die das Vertrauen ihrer Berufsgenossen besitzen.

Hier liegt im Sinne der Dreigliederung des sozialen Organismus innerhalb des Wirtschaftslebens die Aufgabe von Körperschaften wie Betriebsräte, Verkehrsräte, Wirtschaftsräte und Genossenschaften von Konsumenten, die nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten zusammengesetzt sein sollen und deshalb frei sein werden von den Tendenzen, die ihre Berichtigung [Berechtigung] innerhalb des rechtlich-politischen und des geistigen Lebens haben. Diese Körperschaften, die einerseits die Warenerzeugung und den Warenkreislauf, andererseits den Warenkonsum vertreten, werden sich in freier Weise untereinander assoziieren (zusammengliedern) und dadurch die Bedingungen schaffen, unter denen auf Grund von Verträgen, die die im Wirtschaftsleben stehenden Menschen untereinander abschließen, der Warenkreislauf sich vollziehen kann. Wesentlich ist, daß die so gearteten Körperschaften, unter denen die Betriebsräte eine wichtige Stellung einnehmen werden, nicht durch Verordnungen und Paragraphen hemmend auf die Entfaltung der wirtschaftlichen Initiative wirken werden, wie es bei einer bureaukratisch-zentralistischen Verwaltung stets der Fall sein muß, daß sie vielmehr der Initiative des Einzelnen freien Spielraum lassen und nur darauf bedacht sein werden, die Möglichkeiten zu schaffen, innerhalb deren sich diese, im Interesse der Befriedigung der menschlichen Bedürfnisse, in der zweckmäßigsten und nützlichsten Art entfalten kann. Sie werden dafür zu sorgen haben, daß eine Steigerung der Produktion und ihres Ertrages durch die Entfaltung der durch den Geistesorganismus entwickelten Anlagen und Fähigkeiten der einzelnen Menschen möglich wird, nicht daß diese durch Maßnahmen einer einengenden bureaukratisch-politischen Verwaltung fortwährend beeinträchtigt werden. Dafür, daß die Entfaltung der wirtschaftlichen Initiative nicht auf Kosten der berechtigten menschlichen Interessen erfolgen kann, wird im dreigliedrigen sozialen Organismus der demokratische Rechtsstaat durch ein Arbeitsrecht und ähnliches sorgen. Er wird dem Wirtschaftsleben Grenzen setzen durch Gesetze, die das Menschenrecht schützen, so wie das Wirtschaftsleben auf der andern Seite begrenzt wird durch die Naturgrundlage. (Klimatische Verhältnisse, Bodenverhältnisse u.dergl.) Innerhalb dieser Grenzen aber muß das Wirtschaftsleben frei sein und verwaltet werden durch die in ihm tätigen Menschen und darf nicht kontrolliert werden durch politische Aufpasser.

Gewaltig werden die Aufgaben sein, die mit Hilfe dieser Körperschaften zu lösen sein werden, um das durch die anarchische Wirtschaftsweise des Privatkapitalismus in das Chaos hineingeratene Wirtschaftsleben in eine solche Ordnung zu bringen, die allen Menschen ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht. Es sei hier z. B. nur erinnert an die Notwendigkeit der Herbeiführung einer gesunden Preisbildung, ohne die alle Sozialisierungsbestrebungen eitel Lüge bleiben werden. Wer die Größe und Schwere dieser Aufgaben ermißt, der wird nicht so kurzsichtig sein, zu glauben, es gehöre dazu nur der gute Wille des Proletariats und ein bißchen Statistik zwecks Feststellung des „berechtigten Bedarfs“. Er wird vielmehr erkennen, daß zum Neuaufbau des Wirtschaftslebens gerade diejenigen Persönlichkeiten unentbehrlich sein werden, die seither darin führend waren. Er wird auch nicht in dem Wahne befangen sein, es sei aussichtsvoll, diese durch äußeren Zwang in die Arbeit im Dienste der neuen Ordnung einzuspannen. Er wird vielmehr einsehen, daß es notwendig sein wird, an die Vernunft und an das soziale Empfinden wenigstens einer Minorität dieser Leute zu appellieren um mit ihrer Hilfe, unter dem Druck der breiten Massen des arbeitenden Volkes, solche Einrichtungen durchzusetzen, die eine Weiterarbeit im Dienste des privatkapitalistischen Erwerbs unmöglich machen, die aber gleichzeitig bewirken, daß die sozialen Tendenzen in das Wirtschaftsleben einfließen können, ohne daß die Kontinuität der Arbeit unterbunden und das Wirtschaftsleben völlig ruiniert wird.

Betriebsräte im Sinne der Dreigliederung des sozialen Organismus werden, in Zusammenarbeit mit den übrigen, von der Dreigliederung geforderten Körperschaften des Wirtschafts-Organismus, im Stande sein, diese Aufgaben zu lösen, wenn man sie, ohne staatliche Einmischung, aus dem Wirtschaftsleben heraus entstehen läßt, wie sie ganz von selbst, aus unterbewußten Tiefen heraus, in elementarer Weise entstehen wollen. Sie werden diese Aufgaben deshalb erfüllen können, weil sie auf dem Gebiet, auf dem sie zu arbeiten haben, sachverständig sein werden; weil sie nur Aufgaben haben werden, die auf dem Gebiet liegen, auf dem sie sachverständig sind; weil ihnen nicht von Unsachverständigen (politischen Parlamenten oder politischen Räten), die außerhalb ihres Bereichs liegende Interessen verfolgen, Gesetze vorgeschrieben werden, die dem Wirtschaftsleben Gewalt antun; weil sie vielmehr selbst dafür sorgen werden, daß sich die im Wirtschaftsleben tätigen Menschen durch Verträge vertragen werden. Die Menschen werden sich vertragen, weil sie wirtschaftlich darauf angewiesen sind, daß jeder nicht für sich, sondern jeder für alle andern arbeite. Sondert man alle, nicht in den Wirtschaftskreislauf gehörenden Faktoren aus diesem aus, dann werden in ihm die sozialen Tendenzen ganz von selbst zur Geltung kommen. Die Sozialisierung wird dann nicht ein einmaliger Gewaltakt sein, nach dessen Ablauf sich die antisozialen Triebe zwar in anderer Weise, aber nicht minder heftig austoben werden als vorher, sondern ein dauernder Zustand der Entwicklung nach dem Ideal wahrer Brüderlichkeit hin.

[Dreigliederung des sozialen Organismus, Jahrgang 1, Nummer 11, September 1919]

Veröffentlichungen

Wochenschrift „Dreigliederung des Sozialen Organismus“, Jahrgang 1, Nummer 10 und 11, September 1919
Nachdruck in „Beiträge zur Rudolf Steiner Gesamtausgabe“, 1989, Nummer 103, S. 39-47