Die Finanzierung der geistigen Organisation durch Erziehungseinkommen

01.04.1961

Quelle
Beiträge zur sozialen Dreigliederung
Jahrgang 6, Heft 1-2, April 1961, S. 18
Bibliographische Notiz

Ergänzungsvorschlag zum Artikel von Heinz Eckhoff

In diesem Artikel, welcher sich auf einen zukünftigen, dreigegliederten Organismus bezieht, ist offen gelassen, durch wen das, was man Pacht oder Miete für Grund und Boden nennen kann, einkassiert und verwaltet werden soll. Man kann sich darunter eine Wirtschaftsorganisation, z.B. eine Assoziation vorstellen, ebensogut aber auch eine Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde verwaltet sinngemäß den unverkäuflichen, also im Gemeinbesitz befindlichen Grund und Boden ihres Gebietes. Sie kümmert sich um Bebauungspläne, soweit öffentliche Interessen berührt werden, und trägt Verpachtungen im Grundbuch ein. Warum soll sie also nicht die Pachtzinsen einziehen? Man denkt dabei unwillkürlich an die germanischen Allmende, die es in den inneren Kantonen der Schweiz heute noch gibt. Besitzrechte existieren dabei nicht, aber die Nutzung erfolgt gemeinsam, infolgedessen wird auch keine Pacht bezahlt. Das Land wird gemeinsam benützt und im Herbst der Ertrag respektive der Erlös (z.B. von Milch, Käse und Jungvieh) anteilmäßig verteilt. Ähnliche Verhältnisse, bei denen das Land unverkäuflich bleibt, strebt der indische Sozialreformer Narayan an. In England sind weite Gebiete des Landes und Dreiviertel der Stadt London nicht verkäuflich. Aber die Pachtzinsen stehen nicht der Allgemeinheit zur Verfügung, sondern fließen an die Grafschaften. Für unsere Betrachtung kommt es darauf an, sich die Verteilung solcher Erträgnisse klar zu machen, denn die Bodenrente kann nur „unschädlich“ gemacht werden, wenn sie der Allgemeinheit zugute kommt. Im XII. und XIII. Vortrag des Nationalökonomischen Kurses ist von dem Finanzverhältnis zwischen der Bodenproduktion und der geistigen Produktion die Rede. Es wird als die Grundlage aller Preisgestaltung geschildert und mit der Gesamtfläche eines Territoriums einerseits, und dessen Gesamtbevölkerung andererseits in Verbindung gebracht:

„Denken Sie sich, jedes Kind würde einfach soviel Bodenfläche bei seiner Geburt mitbekommen zur fortwährenden Bearbeitung: Wenn jeder Mensch bei seiner Geburt soundsoviel mitbekäme, dann würden die Preise entstehen, die überhaupt auf einer solchen Fläche entstehen können. Denn die Dinge haben dann ihren selbstverständlichen Austauschwert.“

Dieser Austauschwert bezieht sich auch auf die durch den Pfarrer und Lehrer ersparte Arbeit, also auf die geistige Produktion. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, daß die aus einer Gesamtfläche sich ergebende Bodenrente „unschädlich“ gemacht werden könnte, indem sie für die Finanzierung des Geisteslebens Verwendung findet. Die Auszahlung dürfte nach dem Vorschlag Eckhoff nicht an die geistige Organisation direkt erfolgen, sondern müßte den Einzelpersönlichkeiten zukommen. Sie könnte etwa in der Art erfolgen, wie die heutige Altersversorgung, denn jegliches geistige Leben soll im Sinne der „Kernpunkte“ von unten her finanziert werden:

„Alles, was zum Unterhalt der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten der Einzelpersonen.“

Dies ist ein Versuch, diese beachtlichen Anregungen weiterzuführen, ohne irgendwie ein Werturteil zu fällen. Dies um so weniger, als der Unterzeichnete (auf S. 34 der Beiträge von Dezember 1960) selbst einen anderen Vorschlag, welcher allerdings schon für Zwischenzeiten Geltung haben könnte, zur Diskussion gestellt hat.

Der Vollständigkeit halber sei noch ein Absatz aus dem „Aufruf zur Begründung eines Kulturrats“ aus der Entstehungszeit der „Kernpunkte“ herangezogen, der weitere Gesichtspunkte enthält:

In einem selbständigen Geistesleben werden alle Schulen freie Einrichtungen sein des geistigen Gliedes des sozialen Organismus, dessen Angehörige getragen sein werden von dem Vertrauen der Allgemeinheit. Die Mittel für Erziehung und Unterricht werden nicht mehr auf dem Umweg über den Staat aufgebracht werden; der Geistesorganismus wird vielmehr, soweit seine wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht kommen, selbst ein Glied des Wirtschaftslebens sein und aus diesem seine Existenzmittel direkt beziehen, ohne daß sich dadurch eine Abhängigkeit des Geistesorganismus von Wirtschaftsinteressen ergeben kann.“

Man kann diesen Wortlaut verstehen, sobald man sich daran erinnert, daß „der Vertrag“ dem Wesen alles assoziativ Wirtschaftlichem entspricht.

[Beiträge, Jahrgang 6, Heft 1-2, Seite 18]