Über die Finanzierung freier Schulen

01.12.1960

Liebe Freunde von der Schriftleitung!

In der letzten Zusammenkunft der „Studiengruppe für Schulrechtsfragen“, welche im Zusammenhang mit meinen Verfassungsarbeiten und mit den Bemühungen der Gebrüder Vogel zustande gekommen ist, wurde auch die Frage nach der Art der Finanzierung freier geistiger Institutionen, insbesondere von Schulen, erörtert. Ich bekam dann den Auftrag, das Prinzipielle zur Sache in einer Tagung des Bundes selbst vorzutragen. Sie finden den Gedankengang in dem beiliegenden schriftlich niedergelegten Referat. Ich glaube, daß die an der sozialen Dreigliederung interessierten Freunde in Deutschland an dem Durchdenken dieses Problems und seiner Erörterung nicht mehr vorübergehen können. Ich glaube sogar, daß unsere Schulbewegung eine Art Anrecht darauf hat zu hören, was von sozialwissenschaftlicher Seite sowohl prinzipiell wie auch in Bezug auf ein praktisches Vorgehen zu sagen ist. Mein Referat ist als ein erster Beitrag in dieser Richtung anzusehen.

Ich glaube, Sie werden verstehen, wenn ich hinzufüge, daß es eigentlich nicht gut angängig ist, wenn wir uns theoretisch mit Fragen der Dreigliederung befassen, während ein umfangreiches Territorium innerhalb eines freien Geisteslebens praktisch vor jenen Fragen steht, mit denen unsere Schulbewegung geradezu als Existenzfragen konfrontiert ist. Ich könnte mir denken, daß folgendes zu tun wäre:

  1. sollte Weiteres zum Grundsätzlichen zusammengetragen werden. Am besten wäre es, wenn einmal alle Äußerungen Rudolf Steiners zum Problem der Finanzierung freier geistiger Institutionen zusammengestellt und in diesen Blättern publiziert würden.
  2. wäre es wichtig, daß wir uns klären darüber, wie die gegenwärtige Situation, in welcher ja ein fortgesetztes Wachsen der staatlichen Finanzierung zu beobachten ist, wieder überwunden werden kann. Dabei ist natürlich zu unterscheiden
    1. was unmittelbar aus der Schulbewegung heraus angestrebt werden kann,
    2. dasjenige, was als eine Änderung der sozialen Ordnung im Ganzen angestrebt werden muß, damit der freien Finanzierung wieder das Übergewicht gegeben werden kann.

Ich würde es begrüßen, wenn um diese Fragen allerorten Aussprachen stattfinden könnten, wobei wesentliche Beiträge dann ja in diesem Rundbrief zur Diskussion gestellt werden können.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Fritz Götte

Referat im Bund der Waldorfschulen am 9. 0ktober 1960 in Stuttgart

Mit Fragen der Finanzierung freier Schulen befassen sich heute zwei Gruppen von Menschen. Die einen sitzen in den Kollegien und Schulvereinen; auf ihnen lastet die unmittelbare Sorge um die Beschaffung der lebensnotwendigen Gelder, oft mit erdrückender Gewalt. - Die Anderen sitzen in irgendwelchen Studiengruppen (etwa für die Dreigliederung des sozialen Organismus), und bei ihnen geht es um das Prinzipielle. - Aber es gibt nicht wenige Menschen, sei es in den Kollegien und Schulvereinen, sei es in diesen theoretischen Gruppen, welche Sorge haben, daß das Prinzipielle und das Praktische auf dem Felde der Finanzierung freier Schulen immer mehr auseinander klaffen könnte, indem der Staatsanteil an den Einnahmen der Schulen so groß wird, daß Gefahren für deren Freiheit und Unabhängigkeit gewittert werden.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 3-4, Seite 30]

 

Die Aufgabe, die mir hier gestellt worden ist, ist die, zu versuchen, das Prinzipielle herauszuarbeiten, welches freilich nicht nur für Schulen, sondern für freie geistige Institutionen überhaupt gilt, denn ich gehöre eben in die Gruppe der „Theoretiker“, was freilich nicht in jedem Falle heißen muß, daß man den Weltfremden oder Unpraktischen zuzurechnen ist.

Jeder von uns weiß, daß die alte, die ursprüngliche Waldorfschule, ohne daß über „Prinzipien“ dabei allzuviel gesprochen worden ist, aus freien Geldern unterhalten wurde, an denen sozusagen nichts „Fremdes“ haftete: Einmal aus den Gaben von Eltern, welche die Schule liebten um ihrer Kinder willen und zum anderen aus reinen Schenkungen, vor allem aus den von Emil Molt, dem Begründer der Schule, kommenden.

Aber wenn auch damals nicht viel über das prinzipielle geredet worden ist, so lebte der Gedanke, daß die Schule aus freien Geldern gespeist werden müsse, doch als Gesinnung in der Finanzierungspraxis. Unendliche Mühe ist aufgewendet worden, um Gelder in die Schule einströmen zu lassen, die aus Liebe zur Sache gegeben wurden. Lehrer und Schulvereinsmitglieder waren die pionierhaft unermüdlich Werdenden um ein Geld, das aus Einsicht und um der Sache willen unmittelbar gespendet werden konnte.

In dieser Finanzierungsgesinnung und Finanzierungspraxis lebte eben ein Prinzip, anfeuernd und energisierend, welches Rudolf Steiner in den „Kernpunkten der sozialen Frage“ (auf Seite 127) folgendermaßen gekennzeichnet hat:

„... alles, was zum Unterhalt der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von Seiten der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind.“ (Unterstreichungen von mir)

Da ist also ein ganz anderes Prinzip angesprochen, als es dasjenige ist, welches zur Aufrechterhaltung des Rechtsstaates in Anwendung kommen kann. Ich will nicht eingehen auf die Angaben, welche Rudolf Steiner für dieses Feld des sozialen Organismus gemacht hat. Ich will nur im Blick auf die gegenwärtige Praxis sagen: Für den Rechtsorganismus im engeren Sinne, für das Rechtsglied des sozialen Organismus, kann es berechtigt sein, daß über den Einzelnen eine Abgabe (Steuer) sozusagen „verhängt“ wird, daß er diese Abgabe leisten muß, und daß diese Forderung des Staates vollstreckbar ist. (Und was die Wirtschaft angeht, so finanziert diese sich ja selbst. Da hat man es mit dem produktiven „Eslein streck dich“ zu tun, wenn dieses Strecken des Esels, damit das Gold fallen könne, auch Anstrengung, Mühe und Schweiß kostet).

Ganz anders als bei der Finanzierung des Staates liegen aber die Dinge auf dem geistigen Felde. Da geht es nicht um demokratische Gleichheit, nicht um Mehrheitsbeschlüsse, denen der Einzelne sich zu beugen hat, also auch nicht um beitreibbare Steuerpflicht, sondern um die Sicherung der Freiheit im Produzieren in jeder Hinsicht. Produktiv aber im geistigen Sinne kann nur der einzelne Mensch sein, die Individualität. Nur der freie Geist ist der schöpferische Geist, sowohl im persönlichen Leben wie auch im Verbande der Gemeinschaft. Wobei durchaus auch berücksichtigt werden kann, daß ein freier Geist schaffend wird gerade auch in der Verbindung mit anderen freien Geistern, seien es Geister der Vergangenheit, seien es die der gegenwärtig auf der Erde Wirkenden. Quellgrund jeder geistigen Arbeit ist das einmalige Ich, wenn auch die Wasser des geistigen Lebens aus den Ichen in mehr oder minder große geistige Ströme zusammenfließen können.

Die Tatsache aber, daß für das geistige Leben die Menschen-Iche also die Einzelwesen der Quellgrund sind, hat Konsequenzen auch da, wo es dann um die Realisierungen des Geistigen geht, sei es in Schulen oder Hochschulen, sei es in künstlerischen oder religiösen Institutionen, in Forschungsanstalten oder dergleichen. Und diese Konsequenzen werden von Rudolf Steiner angedeutet, wenn er in Bezug auf die Finanzierung geistiger Unternehmungen sagt, daß sie erfolgen werden (wenn die sozialen Verhältnisse gesund sein sollen) aus freiem Verständnis und zwar aus dem freien Verständnis derer, die als Einzelpersonen am sozialen Organismus beteiligt sind. So glaube ich, daß der zitierte Satz in den „Kernpunkten der sozialen Frage“ für die Finanzierung im freien Geistesleben geradezu prinzipielle, axiomatische Bedeutung hat.

Der demokratische Rechtsstaat (mit den gleichen Rechten und Pflichten aller Mündigen) kann und muß seine Unterhaltung ausnahmslos von allen in ihm Lebenden geradezu fordern.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 3-4, Seite 31]

 

Das freie Geistesleben hingegen kann nur an die Einsicht appellieren; und Einsicht ist an die Einzelpersonen gebunden, auch was die Sicherstellung der wirtschaftlichen Grundlagen angeht.

Mit anderen Worten: Im Geistesleben gilt das Ich-Prinzip ebenso für das produktive geistige Leben selbst wie für die Beschaffung der finanziellen Mittel. Das ist ein Lebensgesetz, eine Lebensbedingung. Das ist auch der Grund, weshalb ich mich nicht dem Satz anschließen kann, der etwa sagt: Weil gemäß Artikel 7 der Grundrechte „das Recht zur Errichtung von privaten Schulen (durch den Staat) gewährleistet“ wird, hat dieser gewährleistende Staat auch die Pflicht, die finanziellen Grundlagen der privaten Schulen zu garantieren. Ja, ich würde es für ein Unglück halten, wenn eine solche Staatsgarantie für die wirtschaftliche Existenz freier Schulen jemals in die Verfassung käme; oder wenn auch nur eine solche Interpretierung des Artikels 7 Gemeinanschauung würde.

Warum? Weil damit eine Lebensbedingung für das Arbeiten und Wirken freier Schulen untergraben würde. Es gehört zu diesen Lebensbedingungen, daß eine freie Schule sich durch ihre erzieherisch-geistigen Leistungen ständig die Anerkennung der freien Einzelpersonen im sozialen Organismus erkämpft; und zweitens daß sie durch solches Vorweisen von Leistungen auch das freie Verständnis erkämpft für die Notwendigkeiten in der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz. Diese beiden Bedingungen: freie geistige Tätigkeit und freie Finanzierung derselben - sind im Grunde unauflöslich miteinander verbunden.

Man hört immer wieder, daß es eine gewisse Parteieinstellung gibt - ich meine die einer realen politischen Partei -, aus der heraus man freie Schulen nicht oder nur sehr eingeschränkt zulassen möchte, weil man auf diesem Wege (eben wenn der Staat sie finanziert) eine Konfessionalisierung des Schulwesens fürchtet. Das ist eine berechtigte Furcht; und sie bleibt solange bestehen, als irgendeine konfessionelle Elterngruppe an irgendeinem Ort die Errichtung einer Sonderschule für ihre Kinder vom Staate fordern kann, ohne sich selber, d.h. die gründenden Personen, für die finanziellen Grundlagen ihrer geforderten Neugründung verantwortlich zu machen!

Es ist billig, etwas Geistiges, also etwa eine Schule, aus irgendeinem Gruppenbedürfnis heraus zu wollen, ohne daß die volle Verantwortung auch für das Wirtschaftliche der neuen Gründung übernommen wird. Das ist nicht Denken im Sinne des freien Geisteslebens, sondern kommodes Denken im Sinne des Wohlfahrtsstaates, welches die freiheitliche Gesamtordnung beeinträchtigt.

Im geistigen Leben ist das Kämpfen ein leitendes Prinzip; nicht das Kämpfen „gegen“ etwas oder jemand, sondern das Kämpfen „um etwas“ und „für“ etwas. Auch um das Geld! Und zwar auf dem Wege des Weckens freier Einsicht, freien Verständnisses nicht nur für das angestrebte Geistige, sondern auch um die zur Realisierung notwendigen Mittel. Ich gebrauche. das Wort „kämpfen“. Rudolf Steiner sprach von der notwendigen „Konkurrenz“.

„Diese geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen Arbeit fähigen Einzelpersonen haben“

heißt es in den „Kernpunkten“ (auf Seite 127). Staatsfinanzierung aber verfälscht bei privaten Schulen die Konkurrenzbedingungen, indem man Schulgründung und Erhaltung, indem man den Kampf um die freie Einsicht, aus der dann auch der persönliche Finanzierungswille hervorgeht, auslöscht. Subventionierung wirkt im Geistesleben nicht minder die Startbedingungen korrumpierend wie sie es tut im wirtschaftlichen Bereich.

Die freien Schulen in Deutschland sind gerade deswegen in der mißlichsten Lage, weil die Lebensbedingungen für freie geistige Institutionen in der Öffentlichkeit unbekannt oder wenigstens nicht anerkannt sind. Und diese Lage wird wachsend mißlicher werden, je mehr die freien Schulen nicht von „freien Geldern“ (echten Schenkungen), sondern von eintreibbaren „Zwangsgeldern“ leben. Das Kämpfen für Geist und Inhalt wirklich autonomer Schulen ist eben absolut gleichwichtig zu ergänzen durch den Kampf für eine fortschreitende freie Finanzierung.

Nun entsteht natürlich die Frage: Was soll man angesichts der gegenwärtigen Lage tun, in welcher eben keineswegs nur freie, individuell gegebene, sondern vom Staat empfangene, in ihrer Qualität undurchschaubare Zwangsgelder in den Schulen zirkuliert.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 3-4, Seite 32]

 

Hier möchte ich nur mit einem geschichtlichen Beispiel, von einer Seite her antworten, wobei mir klar ist, daß diese Frage an die soziale Ordnung überhaupt rührt, an die Inkonsequenz in derselben gegenüber den eigentlichen Ur-Grundrechten in den Eingangsartikeln des Grundgesetzes.

Als das „Goetheanum“ abgebrannt war und der Gedanke an eine Wiedererrichtung auftauchte, stellte sich auch die Frage nach der Finanzierung. „Im Grunde ist ja der Dornacher Bau durch Liebe gebaut“, sagte Rudolf Steiner; „er konnte ja nur aufgebaut werden durch die grenzenlose Opferwilligkeit“ der Mitglieder (der Anthroposophischen Gesellschaft, also einer Bewegung für ein freies Geistesleben): „Materielle Opfer, Opfer des Geistes, Opfer der Arbeit sind in unermesslicher Art gebracht worden.“ Auch die Millionen, welche in den verlorenen Bau gegangen sind, waren liebegetragene Gelder, Opfersubstanz, aus der allein Geistiges in Freiheit leben kann. Aber sollen nun unfreie Gelder in einen neuen Bau fließen? Gelder, in denen ganz andere Qualitäten wirken als in der Einsicht der Liebe, der Hingabe und Opferwilligkeit?

Man mußte diese Versicherungsgelder nehmen. Aber Rudolf Steiner sagte, man müsse Gegengewichte schaffen. Gegen das Kalte und Fremde, ja womöglich Gegnerische, das in solchem Gelde lebt, und er forderte: Wenn es notwendig ist, es zu nehmen, dann muß man sich „in diese Tragik“ hineinstürzen, welche in diesem Entgegennehmen liegt, wobei er jedoch hinzufügte: „aber nicht schlafend, sondern mit Bewußtsein“! Damit deutete er auf jenen echten Lebenskompromiß, bei dem man eben wissen und klar überschauen muß, worin er besteht.

Zurück zur Schulfinanzierung! Ich bin nicht so weltfremd zu fordern, daß die freien Schulen von heute auf morgen von den Entgegennahme von Staatsgelder absehen sollten. Das würde für manche vermutlich der Ruin bedeuten. Aber wir kommen doch wohl nicht darum herum, dieses Staatsgeld nicht einfach unbesehen „Geld“ sein zu lassen, sondern uns zu sagen: Es ist kein freies Geld, keines, das aus individueller Einsicht verständnisvoller Individualitäten kommt; es ist kein in warmer Liebe gegebenes, sondern es ist „Zwangsgeld“, unindividuelles, anonymes Geld. Geld, das ursprünglich auf wer weiß welche Weise verdient worden ist, und das dem Staat widerwillig – da „veranlagt“ - nicht freiwillig gegeben wurde, Geld in den womöglich Gegnergesinnung gegen das freie Schulwesen steckt, vielleicht Spielbank- oder Totogeld … Gegen alles dies brauchen wir in einer freien und freiheitlichen Schulbewegung Gegengewichte, oder, sagen wir, wir brauchen einen „moralischen Fonds“!

Und worin könnte dieser moralische Fonds bestehen? Etwa in Folgendem:

  1. darin, daß wir eben nicht bedenkenlos die Zwangsgelder entgegennehmen, die der Staat als Steuern etc. eintrieb, sondern wir über die „Qualität“ dieser Gelder nachdenken. Uns darin, daß unentwegt nachdenken über das Prinzipielle, das Notwendige, über den unauflöslichen Zusammenhang von freier geistiger Tätigkeit und frei aus individueller Einsicht gegebenen wirtschaftlichen Mitteln.
  2. darin, daß wir arbeiten an diesem „moralischen Fonds“, indem wir die Erkenntnisse über den Zusammenhang verbreiten und lebendig machen unter Lehrern, Schulfreunden, ja älteren Schülern – ja, sogar darin, daß wir einen Kampf führen für die freie Finanzierungsmöglichkeit freier Schulen, indem wir der Öffentlichkeit klar machen, was die unabdingbaren Wirtschaftsgrundlagen freier Schulen sind. Dabei geht es um den konsequenten Ausbau der Verfassung und ihrer Interpretierung im Sinne ihres ersten Artikels über die „Würde des Menschen“.

Eine Nachbemerkung

Meinem Referat, welches ich in Stuttgart als einen Beitrag aus den Beratungen der Studiengruppe für Schulrechtsfragen zu geben hatte, darf ich beifügen, daß – wie sich in Aussprachen auch anderorts zeigt – wir leicht in die Gefahr kommen, die ursprünglichen Intentionen im Geiste der „Dreigliederung“ zu verwischen, indem wir etwa sagen: Die Verhältnisse haben sich seit der Zeit nach dem ersten Weltkriege völlig verändert; auch der Staat und das Verhältnis zum Staat ist ein anderes. Ich halte ein solches Denken für gefährlich. Und mein Anliegen war ja gerade erstens das dauernd, jedenfalls für die nächsten Jahrhunderte Gültige herauszuarbeiten, aber zweitens auch – unter völligem im Bewußteinhalten des Grundsätzlichen – ein möglichst praktisches Sichverhalten in der gegenwärtigen bestehenden Situation anzudeuten.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 3-4, Seite 33]

 

Quelle

Beiträge zur sozialen Dreigliederung, Jahrgang 5, Heft 3-4, Dezember 1960, S. 30-33