Elternwille zählt - nichts mehr in unserem Land

02.04.2006
Von

Wie durch einen kleinen Satz im neuen Schulgesetz für NRW fast unmerklich die staatliche Bevormundung von Familien voranschreitet

Unter der Landesregierung von NRW sollen durch das neue Schulgesetz neben den möglichen Zwangszuführungen von Kindern in eine Schule nun auch Eltern mit Zwangsgeldern und -haft in die Pflicht genommen werden können (Neuer Satz 5 in §41 SchulG). Dies sogar auch dann, wenn sie ihrem Kind Bildung außerschulisch bzw. staatlich nicht anerkannt zuteil werden lassen. Obendrein solle dies sogar ohne pädagogisches Ermessen direkt von der zuständigen Schulbehörde durchgeführt werden können, deren Aufgabe bislang (nur) die Aufsicht und Organisation der lokalen Schulen war.

Dies bedeutet, dass neuerdings besonders die Eltern dafür verantwortlich gemacht werden, ihre Kinder in jedem Fall in eine staatlich organisierte Schule zu zwingen. Nach Angaben des Vereins Schulbildung in Familieninitiative, der sich bekanntlich für außer-und alternativschulische Möglichkeiten für verzweifelte Eltern von z.B. Hoch- oder Teilleistungsbegabten einsetzt, wurde diese Regelung im Reichsschulpflichtgesetz von 1938 "Schulzwang" genannt und solle unter allen Umständen abgeschafft und verhindert werden.

Auch menschenrechtlich, europäisch und völkerrechtlich gesehen sei ein solches Gesetz, weshalb es auch immer formuliert worden sei, auf der Stelle zurückzunehmen. Da diese Forderung direkt im Ministerium bislang kein Gehör fand, plant der Verein nun eine Aufklärungsaktion aller Bürger in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus. Der Weg zur Bewusstmachung sei die landesweite Verteilung der Information an alle Bürger und insbesondere an Familien. Nach Möglichkeit solle es auch Protestversammlungen geben.

Der Sprecher des Vereins Edel betonte, zur Wahrnehmung der Verantwortung reiche es bei diesem überparteilichen Thema nicht, einen Stimmzettel abzugeben. Vielmehr sei hier jeder Einzelne direkt verantwortlich und eine Beteiligung erforderlich, um unsinnige Zwangsgelder, Zwanghaft oder Zwangszuführung für minderheitliche Familien zu verhindern, die es in diesem Zusammenhang tatsächlich nur noch in Deutschland gebe.