Annette Schavan stolpert über Nonnentracht

12.10.2004

Auch wenn die katholische Kultusministerin Annette Schavan es nicht wahrhaben will: ihr Kopftuchverbot in Staatsschulen ist ein Eigentor gewesen.

Mit seinem Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt, daß es keine - auch keine stillschweigende - Diskriminierung geben darf. Das Verbot religiöser Bekundungen, so die Leipziger Richter, muß auf Grund des Gesetzes in Baden-Württemberg für alle Religionen gelten. "Ausnahmen für bestimmte Formen religiös motivierter Kleidung in bestimmten Regionen", so das Urteil, "kommen daher nicht in Betracht." Wenn Kopftücher verboten werden, dann müssen auch Ordensschwester ihre Tracht ablegen, um Unterricht zu erteilen.

Um ihre Behauptung aufrecht erhalten zu können, daß das von ihr durchgesetzte Kopftuchverbotsgesetz "völlig mit dem Grundgesetz überein"stimme, schreckte Annette Schavan nicht davor, die Nonnentracht zur Berufskleidung zu degradieren. Diese fromme Lüge fand aber keinen Anklang bei den Ordensschwestern. Sie stellten klar, daß sie ihre Tracht als religiöses Symbol verstanden wissen wollen. An Annette Schavan zeigt sich ein Phänomen, das sich beim islamischen Fundamentalismus auch beobachten läßt: Wer am wenigsten über die eigene Religion weiß oder wissen will, ist zugleich der Intoleranteste.

Kenner des Islams wissen, daß das Kopftuch nicht gleichbedeutend ist mit Fundamentalismus. Und man darf sich fragen, wer eigentlich den Gottesstaat predigt: die Lehrerin mit ihrem Kopftuch oder die Kultusministerin mit ihrer Berufskleidung.