Bundestag verabschiedet Gentechnik-Gesetz

18.06.2004

Die rot-grüne Koalition hat die Blockade des Bundesrats umgangen und im Bundestag das Gentechnik-Gesetz verabschiedet.

Bauern sollen vor Schäden geschützt werden, die durch den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Nachbarfeldern verursacht werden. Wer genmanipulierte Pflanzen anbaut, muss jetzt gesamtschuldnerisch für solche Schäden haften. Wenn Bauern ihr Öko-Zertifikat durch Pollenflug vom Nachbarfeld mit Gen-Pflanzen verlieren, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete können die Naturschutzbehörden direkt eingreifen. Das Gesetz sieht außerdem Vorsorgepflichten zur Vermeidung von Auskreuzungen und ein bundesweites öffentliches Register für Flächen mit gentechnisch veränderten Gen-Pflanzen vor.