Europäische Rassismus-Stelle rügt deutsches Kopftuchverbot

10.12.2002

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) hat das deutsche Kopftuchverbot beim Namen genannt. In ihrem Jahresbericht steht das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der einer moslemischen Lehrerin das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbot, unter der Rubrik "Akte rassistischer und ethnischer Diskriminierung".

Das Gericht hatte sich zum Werkzeug von Annette Schavan - der baden-württembergischen Bildungsministerin - gemacht und von der staatlichen Pflicht zur religiösen Neutralität gesprochen. Nach diesem Prinzip müßte aber Annette Schavan auch ihren Posten räumen: Als Christdemokratin ist sie alles andere als neutral in religiösen Angelegenheiten.

Daß in Deutschland auch Krankenschwestern vom Kopftuchverbot betroffen sind, zeigt daß es den christlichen Politikern vor allem darum geht, Moslems aus allen Berufen herauszuhalten, die vorbildlich wirken können.