Negativliste vom Bundesrat bewilligt worden

20.10.2000

Der deutsche Bundesrat hat den Weg für die Negativliste des Bundesgesundheitsministeriums zu so genannten unwirtschaftlichen Arzneimitteln frei gemacht. Die Länder stimmten am Freitag der Vorlage von Ministerin Andrea Fischer im Grundsatz zu. Sie verknüpften ihr Votum allerdings mit der Forderung nach einzelnen Änderungen.

Die Liste enthält rund 400 Arzneimittel und Wirkstoffe, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden sollen. Das Gesundheitsministerium erwartet dadurch Einsparungen von rund 360 Millionen Mark. Voraussetzung ist allerdings, daß nicht ersatzweise andere Medikamente verschrieben werden. Als unwirtschaftlich werden der Verordnung zufolge Arzneimittel angesehen, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist oder die Bestandteile enthalten, die für das Therapieziel nicht erforderlich sind. Die Liste enhält unter anderem Badezusätze, Zubereitungen aus Naturstoffen wie Pepsin, homöopathische Arzneien und Mittel aus Pflanzenextrakten, aber auch zahlreiche chemische Wirkstoffe.

Ob diese Negativliste der gesetzlichen Krankenversicherung Kosten einspart, bleibt in der Tat fraglich. Es ist vielmehr zu befürchten, daß die ersatzweise und auch die üblicherweise verschriebenen Medikamente, deren Nebenwirkungen noch nicht nachgewiesen sind, bald die Einsparungen wieder zunichte machen werden. Bis dahin ist die Therapiefreiheit auf jeden Fall um wesentliche Teile der Homöopathie gekürzt worden.