Minarett-Verbot in der Schweiz

11.12.2009

Am 29. November 2009 wurde die vom Egerkinger Komitee initierte Volksinitiative „Gegen den Bau von Minarette“ vom Schweizer Volk angenommen. Die Initiative verbietet den Bau von Minaretten in der Schweiz. Die Annahme des Verbots hat nun von den politischen Gegnern ausgehend zu einer Debatte über die Vereinbarung der Initiative mit dem internationalen Menschenrecht geführt. Gemäss Artikel 18 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ muss die Religionsfreiheit gewahrt sein. Die politisch eher rechts stehenden Befürworter eines Verbots sehen aber keinen Grund, den Föderalismus aufzugeben und einen demokratischen Beschluss einem internationalen Recht unterzuordnen.

Aus der Perspektive der sozialen Dreigliederung kann keinem der beiden Standpunkte völlig zugestimmt, aber auch keinen ganz abgelehnt werden. Die Ansicht des linken Lagers versucht den Staat neutral gegenüber dem Gesellschaftsglied des Geisteslebens zu behalten, während die Rechten die Freiheit in demselben durch einen Übergriff des Staates einschränken. Um der Religionsfreiheit aber wirklich Rechnung zu tragen, reicht es nicht aus, in Bezug auf die Minarettinitiative auf das internationale Recht zu verweisen. Dies deshalb, weil sich Rechtsinstitutionen im besten Fall neutral gegenüber kulturellen Angelegenheiten - wie der Bau eines Minaretts eine ist - verhalten. Der kulturelle Aspekt kann in einer Gesellschaft nur dann zum Tragen kommen, wenn er unabhängig von demokratischen Verwaltungsorganen individuell gestaltet wird. Die Empörung über die angenommene Minarettinitiative ist dann gerechtfertigt, wenn man sich über den Übergriff einer demokratischen Verwaltung, welche sich auf Fragen des Rechtes zu beschränken hat, auf kulturelle Angelegenheiten stört. Dies bedeutet aber auch, dass man danach strebt, kulturellen Angelegenheiten einen eigenen Boden zu schaffen, auf welchem der entsprechende individuelle Gestaltungswille zur Geltung kommen kann. Wenn man sich nur auf das internationale Recht nach Religionsfreiheit beruft, hat man dafür noch nichts getan.

Andrey Albrecht, Zürich