Komplementärmedizin fliegt aus der schweizerischen Grundversicherung

01.07.2005

Ab dem 01.07.2005 dürfen in der Schweiz Leistungen der anthroposophischen Medizin, Homöopathie, Neuraltherapie, Phytotherapie sowie der traditionellen chinesischen Medizin von den Krankenkassen nicht mehr zurückerstattet werden. Ausgenommen ist nur die Akupunktur. Mit seiner Entscheidung setzte sich Bundesrat Couchepin über die Ergebnisse eines Forschungsprogrammes, das 7 Jahre vorher von der damaligen Sozialministerin Ruth Dreifuss in Auftrag gegeben worden war.

Die Zahlen des Programms Evaluation Komplementärmedizin (PEK) konnten laut den beteiligten Wissenschaftlern sowohl die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit wie die Wirtschaftlichkeit der ärztlichen Komplementärmedizin nachweisen. Dies veranlasste die Besitzerin der Forschungsdaten, das Bundesamt für Gesundheit, dazu, die Veröffentlichung der Ergebnisse zu verbieten. So konnte Couchepin unbestraft behaupten, daß „für keine der fünf Methoden der Nachweis der Wirksamkeit erbracht worden“ war.

Die Krankenkassen sollen künftig bloss 60 bis 80 Millionen Franken sparen – eigentlich lächerlich. Kein Wunder, daß sich der Bundesverband der Krankenkassen weigerte, Stellung zum Rauswurf zu nehmen: die Mitglieder seien bei der Frage gespalten.

Nach dem Medienrummel um die Zensuraktion erhofft sich die Volksinitiative Ja zur Komplementärmedizin, die schon 135.000 Unterschriften gesammelt hat und im September eingereicht wird, zusätzlichen Auftrieb. Die Initiative will die alternative Komplementärmedizin der Schulmedizin gleichstellen. Bund und Kantone sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen, auch bei den Krankenkassen.