Mistelpräparaten müssen von Anfang an bezahlt werden

16.03.2005

Anthroposophische Mistelpräparate müssen bei Krebs schon direkt nach der Diagnose von den Krankenkassen uneingeschränkt erstattet werden, nicht erst im fortgeschrittenen Stadium. Dies hat das Sozialgericht Düsseldorf jetzt in einem Einzelfallverfahren entschieden (AZ S8KR321/04).   Geklagt hatte eine Krebspatientin der Barmer Ersatzkasse. Die Kasse hatte die Weigerung damit begründet, die anthroposophischen Mistelpräparate seien erst im fortgeschrittenen Krankheitsstadium erstattungsfähig. Eine solche Einschränkung auf die sogenannte palliative Therapie hielt das Düsseldorfer Sozialgericht nicht für gerechtfertigt. Dies entspreche auch dem Zulassungsstatus der Medikamente, schreibt der Dachverband Anthroposophische Medizin (DAMID) in seiner Pressemitteilung. Der Wortlaut der Entscheidung kann bei DAMID angefordert werden.   Die Klage der Patientin steht nach Angaben vom DAMID nicht in Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde zum Thema Naturheilmittel, die vom Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr abgewiesen und auf den Weg der Sozialgerichtsbarkeit verwiesen worden war. 6.500 Patienten des Patientenverbandes „Gesundheit aktiv“ sowie einzelne homöopathisch orientierte Patienten hatten mit ihrer Klage in Karlsruhe erreichen wollen, dass die Nichterstattung der naturheilkundlichen Mittel, die vom Bundestag zum Jahresbeginn 2004 mit dem  Gesundheitsmodernisierungsgesetz verabschiedet worden war, wieder rückgängig gemacht wird. Sie waren von den Karlsruher Richtern ebenfalls auf den Sozialgerichtsweg verwiesen worden, der in erster Instanz ungefähr zwei Jahre bis zu einer Entscheidung dauert.