Verkürzter Preisvergleich - Coop verklagt K-Tipp

23.06.2004

Die Zeitschrift K-Tipp hat im März einen Preisvergleich veröffentlicht, der unter anderem sämtliche Qualitätsaspekte ausgeklammert haben soll. Coop hat deshalb bei der Bezirksanwaltschaft Zürich Strafantrag wegen Verletzung des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb eingereicht.

Laut Coop geht es darum, "rechtlich sauber abklären lassen, welche Mindestanforderungen an seriöse und informative und somit lautere Preisvergleiche zu stellen sind". Schadenersatzforderungen seien nicht so wichtig - aber nicht ausgeschlossen.

Statt auf die Gerichte zu zählen, täte Coop besser eine Werbekampagne zum Thema Qualität zu starten. Es gibt dazu einen schönen Spruch von John Ruskin, der sich für Plakate perfekt eignet: "Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles! Wenn sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles ... "

Noch interessanter wäre es aber, wenn sich Coop dazu durchringen würde, die Logik des Fairen Handels auf seine ganze Produktpalette auszuweiten, indem es nicht nur den Endpreis, sondern auch den Einkaufspreis angibt. Die Verbraucher sind - besonders in der Schweiz - immer sensibler für die Frage, wie die Preise entstehen. Sie verlangen eine völlige Transparenz und zeigen es, indem sie sich zunehmend für Produkte aus dem Fairen Handel entscheiden. Da können sie damit rechnen, daß nicht nur sie, sondern auch die Hersteller sich die Preise leisten können.