Kündigungsschutz wird gelockert

26.09.2003

Der Bundestag verabschiedet mit den Stimmen der Regierungsparteien einen flexibleren Kündigungsschutz: Kleinbetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern dürfen weitere fünf Mitarbeiter befristet einstellen, ohne dadurch unter den Kündigungsschutz zu fallen. Diese Regelung ist bis Ende 2008 befristet. Außerdem wird die Sozialauswahl auf die Kriterien Lebensalter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung eingeschränkt.

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird ab 2006 auf 12 Monate begrenzt, für mindestens 55 Jahre alte Arbeitnehmer gilt eine verlängerte Bezugsdauer von bis zu 18 Monaten (Hartz IV).

Damit soll die Arbeitslosigkeit bekämpft werden ...