Gesundheitsreform benachteiligt Naturarzneimittel
Der aktuelle Gesetzentwurf zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz sieht vor, dass Naturarzneimittel – also ein Großteil der pflanzlichen, anthroposophischen und homöopathischen Arzneimittel - grundsätzlich nicht mehr erstattet werden, auch wenn der Arzt die Medikamente in einer Therapie verordnet. Betroffen sind 90% der anthroposophischen Medikamente. Sie sind nämlich nicht verschreibungspflichtig. Mit den restlichen 10% lassen sich aber die Neuzulassungen gar nicht finanzieren, so daß die meisten anthroposophischen Medikamente bald vom Markt verschwinden werden.
Der Schulmedizin geht es besser: deren Medikamente eignen sich für die Massenproduktion und sind noch dazu wegen ihren Nebenwirkungen meist verschreibungspflichtig, also erstattungsfähig. Subventioniert wird also nur, wenn man mit Kanonen auf Spatzen schiesst.
Der Verband der Krankenversicherten Deutschlands (VKVD), der vor kurzem Alarm geschlagen hat, rät dazu, das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung über ein Kontaktformular in dessen Internet-Seiten (www.die-gesundheitsreform.de) anzusprechen. Die Initiative Naturarznei hilft. Auch gesetzlich Versicherten. Kein § 34 neu wendet sich schon länger gegen die entsprechende Änderung des § 34 des Fünften Sozialgesetzbuchs. Sie setzt sich für eine Gesundheitsreform ohne Streichung von Naturarzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und liefert gutes Hintergrundmaterial.