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Verfassungsgericht ermöglicht Volksentscheid über Schulgesetz
Das sächsische Verfassungsgericht in Leipzig hat die Volksgesetzgebung gestärkt. Sachsens oberste Richter wiesen am Donnerstag eine Klage des Landtagspräsidenten Erich Iltgen gegen einen sog. Volksantrag ab, mit dem weitere Schulschließungen verhindert werden sollen.
Die Initiatoren des Volksantrages hatten für ihren Gesetzentwurf mehr als 60 000 Unterschriften gesammelt. Sie kündigten nun an, über ein Volksbegehren einen Volksentscheid zur Änderung des geltenden Schulgesetzes erzwingen zu wollen. Hintergrund des Streits sind stark sinkende Schülerzahlen, auf die die sächsische Staatsregierung mit weiteren Schulschließungen reagieren will. Die Initiative will dagegen kleinere Klassen durchsetzen.
Iltgen hatte argumentiert, ein solches Gesetz würde auf Grund der absehbaren finanziellen Folgen unzulässig in das Budgetrecht des Parlaments eingreifen. Der Verfassungsgerichtshof akzeptierte dieses Argument nicht, weil die Mehrausgaben höchstens 1,26% des gesamten Haushaltes des Freistaates Sachsen ausmachen würden und im Rahmen der sog. "freien Spitze" für nicht vorhersehbare Ausgaben, die etwa 9% des Haushaltsvolumens ausmacht (ca. 2.1 Mrd. Euro), finanziert werden könnte. Der parlamentarische Gesetzgeber könne Volksgesetze jederzeit finanziell korrigieren, hieß es in der Urteilsbegründung. Die bundesweite Bürgeraktion "Mehr Demokratie" bewertete die Entscheidung als "Meilenstein für die direktdemokratischen Rechte der Bürger."
Der Vorstandssprecher der Bürgeraktion, Tim Weber, sagte, er halte nach dem leipziger Urteil deutschlandweit eine "Trendwende" bei der Volksgesetzgebung für möglich. Vertreter der sächsischen Opposition sprachen von einem "sensationellen" Urteil und betonten ebenfalls dessen bundesweite Wirkung. "Das sächsische Verfassungsgericht hat damit eine Lanze für die Volksgesetzgebung gebrochen", sagte der Anwalt der Initiatoren des Volksantrages, Roland Gross. Die CDU-geführte Landesregierung reagierte enttäuscht und hält nun deutschlandweit eine Vielzahl von weiteren Volksanträgen für möglich. "Mit seiner Entscheidung bricht das Gericht bundesweit aus der Linie aller anderen Verfassungsgerichte aus. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass auch viele andere Themen auf diesem Weg erledigt werden".
In der Tat ist das Urteil revolutionär, nicht nur weil es Volksgesetzgebungen forciert, sondern auch weil es das Hoheitsrecht der Landesregierung in Sachen Kultushoheit bricht.
Gegen Ende der Verhandlung am 21.06.2002 versuchten die Vertreter des Kultusministeriums unter Bezugnahme auf Artikel 103 der Sächsischen Verfassung und Artikel 7 des Grundgesetzes (GG) nachzuweisen, dass die Schulschützer durch die Kompetenzübertragung an die Schulträger in der Frage der Ein- bzw. Mehrzügigkeit von Schulen gegen Verfassungsrechte verstoßen. Dieser Ansatz lief aber mit der Frage eines Verfassungsrichters, wer eigentlich der Staat bzw. der Souverän sei, ins Leere und wurde mit vor Gericht unüblichem Beifall von den Beobachterplätzen aus honoriert.
Nun sind die Möglichkeiten für freie Schulen durch Volksgesetzgebung endlich offen. Im Herbst 1998 scheiterte eine äußerst erfolgreiche Volksinitiative "Schule in Freiheit" in Schleswig-Holstein an dem selben Argument, wie es die Regierenden in Sachsen vorbrachten, nämlich dass der Eingriff in die Finanzhoheit der Länder unzulässig ist. Dies wurde in Schleswig-Holstein von den Mehrheitsfraktionen CDU und SPD vorexerziert - allerdings mit dem Unterschied, dass die Unzulässigkeit damals bereits aus erwarteten Mehrkosten in Höhe von 25 Millionen Euro, statt jetzt 200 Millionen Euro in Sachsen abgeleitet wurde.
Der Sprecher der "Aktion mündige Schule" Henning Kullak-Ublick hat nun erklärt, in Schleswig-Holstein wieder von vorne anzufangen: "Mit dem Urteil aus Sachsen ist die Verhältnismäßigkeit wieder hergestellt worden. Schule ist nicht eine Angelegenheit von wechselnden Parlamentsmehrheiten, sondern zentrale Aufgabe einer mündigen Bürgergesellschaft. Unsere Volksinitiative "Schule in Freiheit" wurde 1998 mit einem Verfahrenstrick gestoppt, wie das sächsiche Urteil überdeutlich zeigt. Wir bereiten jetzt eine neue Volksinitiative vor, mit der wir die zentralen Themen von "Schule in Freiheit" wieder auf die Tagesordnung setzen werden."