Korruptionsregister soll Geschäftsmoral heben
Nach einem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen korrupte Firmen in Zukunft in einem Register erfaßt und von Aufträgen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden.
Wäre es nicht einer Überlegung wert, genauso mit den Parteien zu verfahren? Korrupte Parteien könnten bei Wahlen nicht mehr antreten. Das wäre das schnelle Ende der Parteiendemokratie. Es sei denn, die Parteien werden für jede Wahl neu gegründet. So haben es die Parteien, die aus welchem Grund auch immer verboten worden sind, seit jeher gemacht. Und genau auf diese Idee könnten die korrupten Unternehmer kommen: Meine Firma steht im Korruptionsregister, also gründe ich eine neue.
Die Korruptionsliste wird es also schwer haben, diese Verwandlungskünstler zu erfassen. Vielleicht wäre es sinnvoller, die korrupten Unternehmer oder sonstige Verantwortungsträger selber, als Einzelpersonen, in die Liste aufzunehmen. Firmen, die von ihnen gegründet werden oder solche, die sie beschäftigen, müßten dann von Aufträgen der öffentlichen Hand ausgeschlossen werden. Dasselbe natürlich entsprechend für Politiker und Parteien.
Geht man aber mit Firmen so hart um, muß man bedenken, daß davon nicht nur diejenigen betroffen sind, die selber korrupt sind, sondern auch alle anderen Mitarbeiter. Soll es keine Unschuldigen treffen, muß man entweder auf die Korruptionsliste verzichten oder als Ergänzung dazu eine wirklich radikale Maßnahme treffen, wie sie von der sozialen Dreigliederung verlangt wird. Jedes Unternehmen soll dazu verpflichtet werden, seine ganze Buchhaltung den Mitarbeitern offen zu legen. Als diejenigen, welche die Zahlen am ehesten prüfen können, werden sie dann zu Mitverantwortlichen und die staatlichen Behörden auf einem Schlag zu den harmlosesten Bekämpfern der Korruption.