Slowakische Roma zwischen Integration und Assimilation

18.08.2000

In der Slowakei, wo die Wellen des Roma-Hasses jüngst am höchsten schlugen, will die Regierung nun alles tun, um die Roma zu integrieren.

Im Sinne einer Integrationspolitik hatte ein Gremium der UN-Menschenrechtskommission am 17.8.2000 die europäischen Staaten aufgefordert, Angehörige des Roma-Volkes künftig besser vor rassistisch motivierter Gewalt und illegaler Gewaltanwendung durch Polizeikräfte zu schützen. Auch dürften Roma bei der Einbürgerung und der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen nicht benachteiligt werden, erklärte die UN-Unterkommission. Zudem riet sie zu einer engen Zusammenarbeit zwischen Schulbehörden und Roma-Eltern, um die Zahl der Roma-Kinder ohne Schulabschluss zu verringern.

Eine rumänische Roma-Vereinigung äußerte sich positiv zu den Forderungen der Kommission. Das Roma-Zentrum für Politik und Öffentlichkeit kritisierte jedoch die von der Kommission geforderte Integration der Roma-Kinder in den normalen Schulbetrieb. Das Beispiel Rumänien zeige, dass dies oft nicht "Integration" sondern "Assimilation" bedeute. Die Kinder dürften ihrer eigenen Kultur und Identität jedoch nicht entfremdet werden. Bei gut gemeinter sozialer Integration, ist eben kulturelle Assimilation unabwendbar. Wo doch die Roma-Kultur stark sozio-kulturell bedingt ist, sich nicht in Religion begründet, und ohne der Romasprache auskommen kann, kann das Fitmachen der Roma für unsere Bildungs- und Arbeitsmoral nur Zerstörung der Romakultur bedeuten. Seit der Aufklärung und die kläglich gescheiterten Versuche seitens Kaiser Josef II. im 18. Jahrhundert, die Romas im Donauraum zu seßhaften Bauern zu machen, reißen aber die Bemühungen nicht ab.

Das zeigt, dass Integration nicht ohne staatliche Gewalt ablaufen kann. Inwiefern die Roma durch das europäische Rahmengesetz zum Minderheitenschutz den geforderten Schutz finden können, ist fraglich. Deutschland hat die Roma als "nationale" Minderheit erkannt, es bleibt aber jedem Land überlassen, seine "nationalen" Minderheiten zu definieren. Weil nur die "nationalen" Minderheiten durch das Rahmengesetz Rechte haben, ist das Rahmengesetz beliebig.