Ein Hinweis zur Diskussion über Betriebsgewinne

01.12.1959

Quelle
Zeitschrift „Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus“
Jahrgang 4, Heft 5-6, Dezember 1959, Seite 12-13

Auf der letzten Tagung der Dreigliederungs-Freunde in Stuttgart am 3./4.Oktober 1959 entstand im Anschluß an ein Referat über Rechtsformen in der Wirtschaft eine sehr interessante Aussprache über die Probleme der Betriebsgewinne und über das Problem der Überwindung des Lohnverhältnisses. Wegen der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, diese für die Dreigliederungsarbeit fundamentalen

[Beiträge, Jahrgang 4, Heft 5-6, Seite 12]

Fragen abzuklären. Es wäre daher zu begrüßen, wenn es in diesem internen Korrespondenzblatt zu einem echten Gespräch über grundlegende Fragen der Dreigliederung und damit zu einer Begegnung der verschiedenen Dreigliederungs-Gruppen käme.

Da Prof. Wilken in seiner soeben erschienenen Schrift „Die Entmachtung des Kapitals durch neue Eigentumsformen“ zu der Frage des Gewinns klar Stellung nimmt, könnte durch diese Ausführungen das begonnene Gespräch fruchtbar weitergeführt werden. Prof. Wilken schreibt in dem Kapitel „Das Eigentum an der Kapitalbildung der Unternehmung“ über die Aufteilung der Produktivitätsgewinne:

„Es ist von zukunftsweisender Bedeutung, daß die Vertreter und die Institutionen des Kulturlebens, insbesondere das Erziehungswesen, das heute fast ausschließlich vom Staat finanziert wird, unmittelbare Eigentumsansprüche geltend machen dürfen an die in den Unternehmungen zutage tretenden Produktivitätsgewinne. Sie haben einen Anspruch und ein Recht darauf, unmittelbar aus ihnen in ausreichendem Maße finanziert zu werden. Das Geistesleben stellt keine Waren her und hat keine Ware zu verkaufen. Es ist angewiesen auf gegenwertlos übertragene Geldbeträge, auf Schenkungsgeld. Die Finanzierungsmittel des Geisteslebens sollten aus den Produktivitätsgewinnen der Wirtschaft abgespalten und unmittelbar übertragen werden. Für das, was dann noch übrigbleibt von den Produktivitätsgewinnen – es ist nicht wenig –, steht eine mehrfache Verfügungsmöglichkeit offen. Es kann durch Gewinnbeteiligung an die Arbeiter der Konsumtion zugeführt werden, es kann für Staatszwecke – was eigentlich nicht nötig sein sollte – hingegeben oder weggesteuert werden, und schließlich kann es seiner Hauptverwendungsart zugeführt und als Investitionskapital an Unternehmerpersönlichkeiten übertragen werden.“

[Beiträge, Jahrgang 4, Heft 5-6, Seite 13]