Drei Standpunkte zum Unternehmensgewinn

01.04.1960

Quelle
Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus
5. Jahrgang, Nr. 1, April 1960, S. 25-30
Bibliographische Notiz

Über die Tagung der Arbeitsgemeinschaft für Dreigliederung am 20./21.Februar 1960

[…] Um das Hauptthema „Lohn – Preis – Rente“ einzuleiten, wurde eine Einsendung von Dr. Markus Kühn, der nicht selbst erscheinen konnte, zur Verlesung gebracht. Die Ausführungen von Dr. Markus Kühn gipfelten in dem Verfügungsrecht des Unternehmers über den Gewinn, von dem gesagt wird, daß es ihn, Gott sei Dank, immer geben wird, weil sonst das kulturelle Leben nicht finanziert werden könne. Damit waren die heutigen Gedankengänge charakterisiert, ohne daß der Begriff „Gewinn“ schon genügend untersucht worden wäre.

Das Gespräch entzündete sich zunächst an zwei Fragen:

  1. an der Herkunft des Gewinnes
  2. an der Verwendung des Gewinnes.

Beides hängt eng zusammen. Es stellt sich heraus, daß die Definition des Gewinnes als „Funktion der Kapitalrente“ (s.voriges Heft S.7) nicht in seiner Ausschließlichkeit aufrechterhalten werden konnte. Der Teil des Gewinnes, der durch die Verbilligung der Produktion entsteht (durch Erfindungen, durch bessere Organisation etc.),

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 25]

heute allgemein Produktivitätsgewinn genannt (nach Prof. Wilken das „freie Kapital“), hat nichts mit der Kapitalrente zu tun, sondern ist eine „Funktion des menschlichen Geistes“ in der Wirtschaft.

Aller Gewinn fließt heute – sofern keine Gewinnbeteiligung der Arbeiter besteht – dem Unternehmer bzw. dem Staat (durch steuerliche Gewinnabschöpfung) zu. Die Frage war nun, was mit dem Produktivitätsgewinn im dreigliedrigen sozialen Organismus geschieht. Folgende Möglichkeiten bieten sich hier an:

  1. Jeder anfallende Gewinn wird, sofern er nicht durch Preissenkungen zum Verschwinden gebracht wird, zwischen Arbeitsleitern und Arbeitsleistern im Sinne eines freien Vertragsverhältnisses verteilt.
  2. Der Arbeitsleiter verfügt allein über die Verwendung des Gewinnes, wobei er jedoch verpflichtet ist, ihn – soweit er nicht für Investitionen gebraucht wird – an das Geistesleben zu verschenken.
  3. Eine Assoziation, in der auch Vertreter des Geisteslebens sind, verfügt über den Gewinn.

Besonders von den dem Seminar für Freiheitliche Ordnung nahestehenden Freunden wurde die erste Möglichkeit als allein richtig hingestellt. Durch Beseitigung des Lohnverhältnisses wird der ganze Unternehmensertrag aufzuteilen sein zwischen dem Unternehmensleiter und seinen Mitarbeitern. Es muß in die Freiheit eines jeden einzelnen gestellt werden, ob und was er dem Geistesleben zu schenken bereit sein wird. Jede Art von Amtsstelle mit Entscheidungsgewalt – worunter auch eine Assoziation im Sinne der obigen dritten Möglichkeit verstanden wird – lehnen diese Freunde ab, weil ihr oberster Grundsatz die Freiheit ist. Selbstverständlich könne bei dem gegenwärtigen Steuersystem, so wurde argumentiert, aus der Privatinitiative das Schul- und Hochschulwesen nicht finanziert werden, selbst wenn der Einzelne über einen größeren Anteil am Sozialprodukt verfüge. In einem dreigliedrigem sozialen Organismus aber sollte das Schenkungsgeld für geistige Institutionen, die von allgemeinem öffentlichen Interesse sind, vom Steuer-Soll abzugsfähig sein. Dadurch würde eine ideelle Vereinigung von freier Initiative und öffentlichem Interesse erreicht werden.

Wenn andererseits der Gewinn in gemeinsamer Beratung aller Betriebsangehöriger einem einheitlichen Zweck gestiftet werden soll, dann käme man nie aus der Diskussion heraus, zumal über geistige Angelegenheiten nicht abgestimmt werden kann.

Prof. Wilken ist bekannt als Vertreter der dritten Ansicht. Eine Kapitalverwaltungsassoziation soll die Schenkungen an das Geistesleben vollführen. Dabei tauchen folgende Probleme auf: Wer sitzt in dieser Assoziation? Wird das nicht ein Konsortium von egoistischen Interessenvertretern, ein beliebtes Feld für Lobbyisten? Und nach welchen Gesichtspunkten wird das Geld zu verteilen sein? Entsteht hier nicht ein Staat im Staate?

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 26]

Für die zweite Ansicht, daß der Unternehmer allein verfügungsberechtigt über den Gewinn sein soll, zitierte Herr Spitta Sätze aus den „Kernpunkten“. Es heißt da z.B.:

„In einer sozialen Ordnung, die auf den hier geschilderten Grundlagen beruht, kann eine vollkommene Scheidung durchgeführt werden zwischen den Erträgnissen, die auf Grund einer Arbeitsleistung mit Produktionsmitteln zustande kommen und den Vermögensmassen, die auf Grund der persönlichen (physischen und geistigen) Arbeit zustande kommen. Diese Scheidung entspricht dem Rechtsbewußtsein und den Interessen der sozialen Allgemeinheit. Was jemand erspart und als Ersparnis einem Produktionsbetrieb zur Verfügung stellt, das dient den allgemeinen Interessen. Denn es macht erst die Produktionsleitung durch individuelle menschliche Fähigkeiten möglich. Was an Kapitalvermehrung durch die Produktionsmittel – nach Abzug des rechtmäßigen Zinses – entsteht, das verdankt seine Entstehung der Wirkung des gesamten sozialen Organismus, soll also auch in der geschilderten Art wieder in ihn zurückfließen. Der Rechtsstaat wird nur eine Bestimmung darüber zu treffen haben, daß die Überleitung der in Frage kommenden Kapitalmassen in der angegebenen Art geschehe; nicht aber wird es ihm obliegen, Entscheidungen darüber zu treffen, zu welcher materiellen oder geistigen Produktion ein übergeleitetes oder auch ein erspartes Kapital zur Verfügung zu stellen ist. Das würde zu einer Tyrannis des Staates über die geistige und materielle Produktion führen. Diese aber wird in der für den sozialen Organismus besten Art durch die individuellen menschlichen Fähigkeiten geleitet. Nur wird es demjenigen, der nicht selbst die Wahl darüber treffen will, an wen er ein durch ihn entstandenes Kapital übertragen soll, frei überlassen sein, für das Verfügungsrecht eine Korporation der geistigen Organisation einzusetzen.“
(S.80/81)

„Hat das Kapital durch die Betätigung dieser Persönlichkeit eine Vergrößerung erfahren, so wird in deren individuales Eigentum aus dieser Vergrößerung so viel übergehen, daß die Vermehrung der ursprünglichen Bezüge der Kapitalvermehrung im Sinne eines Zinsbezuges entspricht.“

Diese Sätze stützen also das Verfügungsrecht des Unternehmers. Der Ansicht, daß damit das individuelle Eigentum des Unternehmers sichergestellt sei, wurde prompt entgegengehalten, unter Zinsbezug sei hier nicht mehr zu verstehen als die heute schon üblichen Tantiemen. Das Kapital selbst stehe jedoch für die Allgemeinheit zur Verfügung, soweit es nicht zu neuen Investitionen benötigt werde.

Bei all diesen Betrachtungen muß jeweils unterschieden werden, ob die Redner von den Anknüpfungspunkten des heutigen Lebens ausgehen, oder den Endzustand des dreigegliederten so[zialen] Organismus schildern wollen. Es gibt da viele Übergangszustände und Wege, wie Herr Fink ausgeführt hat.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 27]

Die dem Seminar für Freiheitliche Ordnung nahestehenden jungen Freunde gehen in ihren Betrachtungen von den gegenwärtigen Zuständen aus, die heute zweifellos anders gelagert sind als während der Revolutionszeit nach dem 1. Weltkriege. Sie sehen wohl klar, daß die Wirtschaft zu assoziativen Formen von selbst hintendiert, daß die Assoziationen als Marktregulatoren aber nicht begonnen werden können. Sie sehen in dem Regulativ des Geldes mit dem Warenstrom eine notwendige Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft. Es wurde hier das Bild gebraucht von zwei kommunizierenden Röhren, deren Flüssigkeit sich niveaumäßig von selbst ausgleicht. So würde die Alterung des Geldes erst einen Niveauausgleich zwischen den Wirtschaftspartnern schaffen und damit die Voraussetzung für eine echte assoziative Gegenseitigkeit bilden.

Diese jungen Freunde stehen in ihrer Auffassung über die Aufgabe der Assoziationen, in ihrer Forderung nach einem freien Markte und in der Auffassung von dem Primat einer neuen Geldordnung im Gegensatz zu vielem, was bisher in unserer Dreigliederungsarbeit veröffentlicht wurde. Sie heben hervor, daß die Dreigliederungsarbeit nicht an den neuen Erkenntnissen der Nationalökonomie, wie sie seit dem Ende des letzten Krieges hervorgetreten sind, vorbeigehen dürfte. Sie denken dabei besonders an die Arbeiten Walter Euckens. Bei Eucken schätzen sie zwei Dinge ganz besonders hoch, nämlich die Tatsache, daß Eucken den Nachweis gebracht hat, daß nicht der Liberalismus die wirtschaftlichen Katastrophen herbeigeführt hat, sondern diese durch die Zerstörung des Marktes durch marktbeherrschende Unternehmen und durch ein nicht funktionsfähiges Geldwesen verursacht wurden. Deshalb betonen diese Freunde auch mit Eucken, daß der Währungsordnung das Primat zukommt. Das Ziel einer funktionsfähigen Wirtschaftsordnung sei die Überwindung jeder wirtschaftlichen Macht. Erst bei einer durch die Alterung des Geldes herbeigeführten Geldordnung und bei Beseitigung der marktbeherrschenden Macht der Monopole und Oligopole könne überhaupt von einem ausgewogenen Marktgeschehen und von Gegenseitigkeit der Leistungen und Gegenleistungen gesprochen werden. Eucken nennt diesen Zustand „vollständige Konkurrenz“. Die Freunde des Seminars möchten hier von einem „vollständigen Markt“ sprechen, da das Wort Konkurrenz einen historischen Beigeschmack von Wirtschaftsvernichtungskampf trage.

Den assoziativen Charakter der Wirtschaft sehen die Freunde des Seminars weniger in dem Ausbau von Assoziationen im Sinne von wirtschaftlichen Körperschaften, sondern als Strukturelement, das erst ausgewogen auf der Basis der Gegenseitigkeit der Wirtschaftsvorgänge sich voll entwickeln kann. Das ist die Ansicht dieser jungen Freunde, die durchaus studiert werden muß.

Ihr Einwand, weder dem Unternehmer noch einer Korporation des Geisteslebens könne die Entscheidung über die Verwendung der Produktivitätsgewinne zugestanden werden, stützt sich unter anderem auf den Hinweis, der Produktivitätsgewinn könne betriebswirtschaftlich überhaupt nicht erfaßt werden.

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 28]

So zeichnen sich deutlich drei Standpunkte ab, nämlich

  • derjenige der „Individualisten“, die in den Arbeitsleistern vor allem den auf Grund [seiner] Fähigkeiten geistig produzierenden Menschen geachtet wissen wollen, der als frei schaffender und über seinen Anteil selbst verfügender Mitarbeiter dem Arbeitsleiter gegenübersteht. Und dem Letzteren wollen sie den „freien Markt“ erhalten. Da seine späteren Beziehungen zu Assoziationen freiwillig sind und ausschließlich auf Vertragsbasis beruhen, werden solche Bindungen als nicht im Widerspruch stehend zur „vollständigen Konkurrenz“ betrachtet. Besonders der Handel hat sich nach opportunistischen Gesichtspunkten zu richten und kann nicht zentralistisch gelenkt werden. Assoziationen werden sich jedoch erst bilden können, wenn der Waren- und Geldmarkt durch eine funktionsfähige Geldwirtschaft ausgewogen ist.
  • derjenige der „Unternehmer“, die sich auf Grund eines Vertrauensverhältnisses zum vollen Einsatz ihrer Initiativen weiterhin Handlungs- und Verfügungsfreiheit über die Kapital- und Ertragsverwendung erhalten wollen, um in ihren Dispositionen, also auch im Ein- und Verkauf der Waren, nicht gehindert zu sein, wobei sie aber ihre Mitarbeiter am Ertrag beteiligen und ihnen ein gewisses Mitspracherecht einräumen wollen. Außerdem sind sie bereit, einen freiwilligen Einklang mit den Assoziationen herzustellen, sobald sich solche bilden werden, um eine „geordnete Marktwirtschaft“ zu gestalten.
  • derjenige der „Organisatoren“, die den Nachdruck auf verfügungsberechtigte Assoziationen des wirtschaftlichen und vor allem des geistigen Lebens legen, welche weitgehend den Produktions- und Warenstrom nach den Bedarfsverhältnissen lenken und auch die Geldzirkulation regeln, ebenso aber auch auf Grund geistiger Einsichten über Personalveränderungen in der Leitung der Betriebe beratend mitreden und die Finanzierung der kulturellen Einrichtungen ordnen sollen. Diese Aufgaben sollen nicht im sozialistischen Sinne von staatlichen Behörden bewältigt werden, sondern von solchen Organisationen, die sich aus den geistig Schaffenden und aus den Vertretern der Produktion, des Handels und der Konsumtion selbst zusammensetzen. Auch sollen die Verfügungen auf der Basis von Vertragsregelungen zustande kommen, wodurch sie keine Verfügungsgewalt zu haben brauchen und die Gefahr eines Beamtentums vermieden sein kann. In den Assoziationen können die Voraussetzungen geschaffen werden für die Geldstabilisierung und das alternde Geld.

Es wird nun doch recht interessant sein, aus diesen Auffassungen, die – bis auf den freien Markt – alle drei mit Zitaten Dr. Steiners belegt werden können, dasjenige herauszuarbeiten, das der Idee der Dreigliederung am nächsten kommt. Dem Unterzeichneten mag es erlaubt sein, seine persönliche Ansicht dem hinzuzufügen, die er sich im Laufe

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 29]

der Jahrzehnte erarbeitet hat: Er ist der Ansicht, daß sich im Zeitalter der Automation die Arbeiter immer mehr zu Technikern, Ingenieuren und Chemikern, also zu Fachleuten ausbilden werden, während der Unternehmer der Zukunft eher als ein Wissenschafter oder wissenschaftlich gebildeter Kaufmann zu bezeichnen sein wird, der ohne den Anreiz der Profitwirtschaft eine geordnete Weltwirtschaft schaffen und in Gang zu halten haben wird. (Die heutigen Technokraten deuten in diese Richtung.) Auf diese Weise wird sich der Kaufmannstand veredeln. Der heutige Wirtschaftsbetrieb, der im Kampf ums Dasein zum Raubrittertum verleitet, wird sich zu einem vollwertigen Wissenschaftsbetrieb im Dienste der Menschheit umgestalten. Und der Arbeitsleiter wird mit seinen Arbeitern, ohne die er schon heute nichts ausrichten kann, etwa so zusammenarbeiten, wie er dies heute mit seinen gehobenen Angestellten tut.

Wir wissen, daß in den „Kernpunkten“ ein Produktionsbetrieb nicht als ein wirtschaftliches Unternehmen, sondern als eine Rechtsgemeinschaft geistig arbeitender Individualitäten behandelt wird, während sich das eigentliche wirtschaftliche Element auf die Waren-Zirkulation beschränkt. Auf Seite 66 lesen wir darüber:

„ [...] Innerhalb derjenigen Gesellschaftsordnung, welche die gegenwärtigen Zustände gezeitigt hat, hat die Aussicht auf wirtschaftlichen Vorteil eine tiefgehende Bedeutung erlangt. Aber diese Tatsache ist eben zum nicht geringen Teile die Ursache der Zustände, die jetzt erlebt werden können. Und diese Zustände drängen nach Entwicklung eines anderen Antriebes für die Betätigung der individuellen Fähigkeiten. Dieser Antrieb wird in dem aus einem gesunden Geistesleben erfließenden sozialen Verständnis liegen müssen. [...]
Die hier dargestellte Anschauung [...] (über ein Un[ter]nehmen) geht hervor aus der Beobachtung des freien Zusammenwirkens der Menschen auf geistigem Gebiete. Dieses Zusammenwirken erhält durch seine eigene Wesenheit ein soziales Gepräge, wenn es sich nur wahrhaft frei entwickeln kann. […]“

Und auf Seite 65:

„Man muß in dem sozialen Verhältnis, das in dem Zusammenwirken von Kapital und menschlicher Arbeitskraft. entsteht, drei Glieder unterscheiden: Die Unternehmertätigkeit, die auf der Grundlage der individuellen Fähigkeiten einer Person oder einer Gruppe von Personen beruhen muß; das Verhältnis des Unternehmers zum Arbeiter, das ein Rechtsverhältnis sein muß; das Hervorbringen einer Sache, die im Kreislauf des Wirtschaftslebens einen Warenwert erhält.“

Bekanntlich wird selbst die Kapitalverwaltung nicht als eine wirtschaftliche, sondern als eine geistige Tätigkeit behandelt: „Man sieht, die soziale Betätigung eines Menschen durch Kapital gehört in dasjenige Gebiet des sozialen Organismus, in welchem das Geistesleben Gesetzgebung und Verwaltung besorgt.“ […]

[Beiträge, Jahrgang 5, Heft 1, Seite 30]