Der Beitrag der Waldorfschule zu einer sozialen Dreigliederung besteht darin, anschaulich zu machen, was durch die Freiheit des Geisteslebens für die Kinder zu gewinnen ist. Die Waldorfschule braucht sich nicht selber dreizugliedern. Die soziale Dreigliederung findet nicht in den einzelnen Einrichtungen, sondern zwischen den Einrichtungen statt.
Die Schule ist Teil des Geisteslebens und kann nur in Freiheit gedeihen. Die Tatsache, dass sie dazu das Rechtsleben und das Wirtschaftsleben braucht, bedeutet nicht, dass sie über die beiden entscheiden kann, sondern auf dasjenige angewiesen ist, was dort entschieden wird. Rechtsleben und Wirtschaftsleben sind für das Geistesleben, und damit für die Schule, ein Gegebenes.
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