Christof Lindenau

Christof Lindenau versuchte die soziale Dreigliederung menschenkundlich zu fundieren, zog ihr aber stattdessen den Boden unter den Füssen. Statt sich zu fragen, wie unterschiedlich Vereinbarungen im Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben jeweils zu treffen sind, zählte er Vereinbarungen pauschal zum Rechtsleben. [1] Damit schaffte er, ohne es zu wollen, die soziale Dreigliederung ab und machte den Weg frei für einen einseitigen Demokratismus.

Die Thesen von Christof Lindenau werden unter anderem von Lex Bos und Michael Schreyer vertreten.

Eine eventuell vollständigere Liste der Texte von Christof Lindenau zur sozialen Dreigliederung finden Sie in unserer Rubrik Autoren. Hier unten wurden hingegen Texte von und über Christof Lindenau gegenübergestellt, um den Stand der Diskussion über seinen Beitrag zur sozialen Dreigliederung wiederzugeben.

Anmerkungen

[1] Christof Lindenau [1977] Wie wir durch unsere Menschennatur mit anderen Menschen verbunden sind

Das Goetheanum, 56. Jg., Nr. 26/1977, S. 205-207:
«Wenn wir auf den Menschen als ein ‹mündiges› Wesen hinschauen, kommen dabei in sozialer Hinsicht weder spezielle Kräfte und Fähigkeiten noch eine spezifische Bedarfslage in Betracht, dagegen aber die Tatsache, dass er zu anderen Menschen durch Rechte und Pflichten in ein gegenseitiges Verhältnis tritt. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass er die Übereinkunft über Rechte und Pflichten eines bereits bestehenden Menschenzusammenhanges übernimmt und dadurch in diesen Zusammenhang eintritt, so etwa die Gesetze eines Landes oder auch nur die Regeln des Kraftwagenverkehrs, die zu einer Partnerschaft als Bürger oder als Autofahrer führen. Oder es geschieht dadurch, dass Menschen untereinander über ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten Verträge abschliessen oder Verabredungen treffen, wie z.B. ein Mietvertrag, oder auch nur die Verabredung eines Termins oder Treffpunktes.»

Christof Lindenau [1977] Menschennatur und soziale Dreigliederung

Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus, 18. Jahrgang, Heft 31, Dezember 1977, S. 24-33:
«Ein drittes derartiges Verhältnis kommt durch die unser soziales Leben überall durchziehende Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten zustande, in die der Mensch als mündiges Wesen eintritt. Dies geschieht entweder dadurch, daß er sich mit anderen darüber verabredet oder mit ihnen Verträge abschließt, oder dadurch, daß er – etwa als Autofahrer in bezug auf die Straßenverkehrsordnung einer gemeinsamen Regelung beitritt, welche die gegenseitigen Rechte und Pflichten durch Gesetz so verteilt, daß wechselseitig das Recht des einen Partners die Pflicht des anderen darstellt, wie das auch bei einem Vertrag oder einer einfachen Verabredung der Fall ist.»

Sylvain Coiplet

Stand: 11.10.2023