Stiftungen und Kultur des Schenkens

25.04.2002

Die Errichtung gemeinnütziger Stiftungen wird in Deutschland künftig einfacher als bisher. Der Bundestag verabschiedete am 25.04.2002 mit breiter Mehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des Stiftungsrechts.

Mit der Reform gibt es nun bundeseinheitlich ein verbrieftes Recht des Stifters, dass die vorgesehene Stiftung von der zuständigen Behörde anerkannt wird, sofern die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Diese sind nach Angaben der Befürworter auf ein Minimum reduziert worden. Dabei muss der Stifter verbindlich erklären, ein Vermögen zur Erfüllung eines von ihm vorgegebenen Zwecks zu widmen. Er kann dabei jeden Zweck bestimmen, der das Gemeinwohl nicht gefährdet. Ferner muss der Stifter in einer Satzung den Namen, Sitz und Zweck der Stiftung festlegen, über das Stiftungsvermögen Regelungen treffen und die Bildung eines Vorstandes bestimmen.

Die Neuregelung, die noch im Sommer in Kraft treten soll, ergänzt ein Gesetz vom Juli 2000, mit dem bereits die steuerlichen Bedingungen für Stiftungen verbessert wurden. Damit könne in Deutschland wieder "eine Kultur des Stiftens entstehen", sagte Kulturstaatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD) nach der Entscheidung. Derzeit gibt es in Deutschland mehr als 10.000 gemeinnützige Stiftungen.

Die fruchtbare Grundlage von Kultur ist das Schenkgeld. Insofern ist Stiften eine Kulturtat und eine "Kultur des Stiftens" hoch erwünscht, aber bitte mit einer anderen Färbung.

Das Stiften ist viel zu sehr von der mittelalterlichen Latifundienwirtschaft geprägt, wonach Produktionsmittel oder Kapital für den Zweck des Zinsgewinns auf dem Rücken der arbeitenden Bevölkerung für Kulturvorhaben ausgewiesen werden. Diese spekulative und perpetuierte (in alle Ewigkeit) Schenkung ist dem Schenken nachträglich. Schenken, also kultureller Verbrauch, ist Abbau von wirtschaftlichen Gütern. Ein kapitalistisches Einfrieren von Produktionsgütern oder Kapital ist aber kein Abbau. Es beschränkt das kulturelle output auf weniger als 10% und führt in der Wirtschaft zur Warenverstopfungen.

Damit ist die Kultur nicht bedient, am wenigsten aber das Wirtschaftsleben: Das Steuersystem und das Erbrecht führen viel zu oft zu Stiftungsgründungen, die der Kultur wenig dienen und dem Wirtschaftsleben regelrecht schaden. Bei Generationswechseln bei privaten Großunternehmern ist die Fondgründung oft die familienpolitisch günstigste Lösung, besonders wenn es der Familie an geeigneten Kandidaten aus der eigenen Reihe fehlt. Solche Fondgründungen sind aber den wirtschaftlichen Bedingungen völlig abträglich: Beim Wechsel im Unternehmensmanagement muß gewährleistet sein, dass der geeignetete zum Zuge kommt, nicht aber ein Konglomerat von unfähigen Erben und Fondverwaltern, die sich der Kultur, und nicht dem Unternehmen verpflichtet fühlen. Fakt ist es, dass Unternehmen, die zu Fonds umgewandelt werden, an Elan verlieren und versuchen, sich operativ auf Cashcows zu beschränken.

Die Gesetzgebung zum Stiftungsrecht sollte der Kultur des Schenkens eine Kultur des Konstituierens gegenüberstellen und eine beschränkte Lebensdauer von Stiftungen im Gesetz einbauen. Bis zu einer bestimmten Zeit muß das gestiftete Geld abgebaut sein - restlos.