Pharmakonzerne als rein praktische Gefahr

03.07.2001

Das Europäische Gericht hat gestern und heute über die Verwendung von Antibiotika als Zusatzstoffe in Tiernahrung verhandelt. Kläger sind die zwei US-Unternehmen Pfizer und Alpharma. Sie machen geltend, das 1998 erlassene europaweite Verbot sei unverhältnismäßig und verletze ihre Eigentumsrechte als Unternehmer. Von dem Verbot sind vier früher zugelassene Antibiotika betroffen, darunter das Pfizer-Produkt Virginiamycin sowie das von Alpharma hergestellte Zink-Bacitratin. Beide werden als Wachstumsförderer eingesetzt. Der Anlaß für das Verbot ist die Sorge, Tiere können allmählich gegen die Antibiotika resistent werden, und diese Resistenz auf den Menschen übertragen. Die Unternehmen halten dies für eine rein theoretische Gefahr.

Die Urteile sind für das kommende Frühjahr zu erwarten. Die Anträge der Unternehmen, das Verbot bis dahin auszusetzen, hatte das Gericht schon 1999 mit der Begründung abgelehnt, daß der Gesundheitsschutz Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Hersteller hat. Mit dem weiteren Pochen auf ihre Eigentumsrechte zeigen die beiden Pharmakonzerne nur, daß sie eine öffentliche Gefahr darstellen. Und im Unterschied zu den Antibiotika ist diese Gefahr längst erwiesen. Seit Jahrhunderten experimentieren unzählige Firmen systematisch mit dem Vorrang ihrer wirtschaftlichen Interessen vor der Sicherheit der Bevölkerung. Die Ergebnisse sind inzwischen ausgewertet worden und reichen vom ehemaligen Londoner Nebel bis hin zum Ozonloch. Man kann nur hoffen, daß wenigstens Pfizer und Alpharma solche Feldversuche nicht genehmigt bekommen.