Französisches Parlament und Völkermord an den Armeniern

19.01.2001

Das französische Parlament hat, wie auch die Parlamente anderer Länder, wie Griechenland, Italien und Rußland, per Gesetz entschieden, dass die Vertreibung und der Mord an einem Großteil der etwa 2,5 millionen Armenier in der Türkei 1915/1916 Völkermord war.

Dass eine historische Tatsache per Gesetz, nach rechtlichen Kategorien, festgeschrieben wird, ist erstens eine enorme verschwendung parlamentarischer Energie und von Steuergeldern, mit nur indirektem bezug zur gegenwärtigen Politik, und zweitens ein Affront gegen alle Historiker. Es sollte sowohl Historikern als auch Laien überlassen werden, die Ereignisse in der Türkei 1915/16 nach eigenen Kategorien und Begriffen darzustellen. Für das postulierte freie Geistesleben muß also ab jetzt der Grundsatz gelten: sich erst über die aktuelle Rechtslage informieren und danach Wissenschaft betreiben, um nicht einer Injurieanklage zu verfallen.