Koch und Stoiber wollen nationalistischeres Zuwanderungsgesetz

25.12.2002

Wer den Text des Zuwanderungsgesetzes durchliest, ohne zu wissen, wer das Gesetz eingebracht hat, würde es ganz sicher für ein christdemokratisches Machwerk halten. Daß es eigentlich von einer roten-grünen Regierung stammt, läßt sich nur dadurch erklären, daß das Gesetz auch im konservativ dominierten Bundesrat eine Mehrheit braucht. Und daß es trotzdem von den konservativen Ministerpräsidenten Roland Koch und Edmund Stoiber im nachhinein blockiert worden ist, bestätigt ihr Abgleiten in rein nationalistische Gesichtspunkte.

Schon das rot-grüne Zuwanderungsgesetz betrachtet die Zuwanderung nicht als eine Entscheidung, die dem einzelnen Menschen zusteht, sondern will den Staat darüber verfügen lassen, ob sie im nationalen Interesse steht. Nach nordamerikanischen Vorbild wird vor allem auf hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland abgesehen, die Deutschland aus dem wirtschaftlichen Niedergang retten sollen.

An einer solchen Bereicherung Deutschlands auf Kosten der übrigen Welt sind Roland Koch und Edmund Stoiber im Prinzip interessiert. Man braucht nur zu sehen, wie sie durch massive Subventionen versuchen, Konzerne in ihre Bundesländer zu locken. Daß dadurch die Arbeitslosigkeit in anderen Bundesländern ansteigt, nehmen sie in Kauf. Was sie am Zuwanderungsgesetz aber stört, ist daß es Ausländer hoffähig machen könnte. Ihnen würde dadurch die Ausländerfeindlichkeit als Wahljoker abhanden kommen.

Ohne seine berüchtigte Unterschriftensammlung gegen die doppelte Staatsbürgerschaft 1999 wäre Roland Koch nie hessischer Ministerpräsident geworden. Und hätte Edmund Stoiber 2002 nicht geglaubt, allein mit dem Arbeitslosigkeitsthema die deutsche Kanzlerschaft erringen zu können, hätte er nicht erst im letzten Moment gegen das Zuwanderungsgesetz agitiert.

Um ihre Ziele zu erreichen, zögern die beiden nicht vor offensichtlichen Lügen. So mußte Dieter Oberndörfer - Bevölkerungswissenschaftler und langjähriges CDU-Mitglied - ihre Behauptung zurückweisen, das Zuwanderungsgesetz gehe über die Genfer Flüchtlingskonvention hinaus. "Das stimmt einfach nicht." Vielmehr seien zum ersten Mal Konsequenzen aus der Genfer Flüchtlingskonvention gezogen worden. Das Zuwanderungsgesetz wollte auch ein Bleiberecht für Opfer nicht-staatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung regeln.