Streit um Steueroasen als Exportförderung

17.11.2000

Die Europäische Union hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) Sanktionen für bis zu 4 Milliarden Dollar gegen die USA beantragt. Die Europäische Union wirft den Vereinigten Staaten seit Jahren vor, mit ihrer Steuergesetzgebung die Handelsregeln zu mißachten. So erlaubt es die bisherige Rechtslage US-Exporteuren, Briefkastenfirmen in Steueroasen zu gründen, über die sie ihre Exporte steuerlich begünstigt abwickeln können. Von den Foreign Sales Corporations (FSC) genannten Steuererleichterungen profitieren unter anderem Großunternehmen wie der Flugzeugbauer Boeing und die Software-Schmiede Microsoft.

Die WTO hat die Vergünstigungen bereits im September 1999 als unzulässige Subventionen eingestuft und seitdem zwei Mal Änderungsvorschläge Washingtons an der bisherigen Gesetzgebung zurückgewiesen. Nach dem Senat hat nun am Dienstag auch das US-Repräsentantenhaus einer Gesetzesänderung zugestimmt, um einen Handelskrieg mit Europa abzuwenden. Brüssel gehen aber auch diese Änderungen nicht weit genug.

Das Problem liegt nicht so sehr in den gezielten Steuererleichterungen, sondern darin, daß bisher Steuersenkungen ganz allgemein Exportsubventionen darstellen. Außenwirtschaftliche Interessen üben daher Druck auf die Steuersätze und dies nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa. Steuern werden zum Luxus, die sich kaum ein Staat noch leisten kann. Daran ist aber nicht die Globalisierung Schuld, sondern die Staaten, die sich bisher weigern, auf weltwirtschaftlich neutrale Formen der Besteuerung umzusteigen, wie zum Beispiel den Verbrauchsteuern.

Brüssel geht mit seinen Änderungswünschen daher selber nicht weit genug. Es ist aber bequemer, die USA bei der WTO wegen Exportsubventionen anzuklagen, als bei sich selber eine Art der Besteuerung anzustreben, die solche Subventionen von vornherein ausschließt.