Gesetz zum Kopftuchverbot soll verfassungskonform aussehen

12.03.2004

Im Schulausschuss des Landtags kritisieren einige Verfassungsrechtsexperten den Entwurf der Landesregierung eines Gesetzes zum Kopftuchverbot. Weil das Tragen christlicher Symbole wie Nonnentracht und Kruzifix erlaubt ist, werde der Entwurf vor dem Verfassungsgericht nicht bestehen können, meinen einige Juristen. Christliche Symbole sollen natürlich erlaubt werden, aber nicht ausdrücklich, sondern nur hinter der Hand.