Schenkungsgeld als Lohnersatz

03.09.2000

Im Magazin "Focus" schlägt der Bildungsexperte der Grünen, Matthias Berninger, vor, dass die vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitgeber statt für Bausparverträge oder Aktienfonds auch auf sogenannte Bildungssparkonten fließen können. Die Bundestagsfraktion der Grünen wolle dazu in der kommenden Woche einen Beschluss fassen. Noch vor der Bundestagswahl 2002 solle die neue Sparmöglichkeit gesetzlich verankert werden.

Es scheint als wären die Grünen zu essentiellen Einsichten gekommen, bezüglich der Verzahnung von Wirtschaftsleben und Geistesleben: Das Wirtschaftsleben ist von den Fähigkeiten abhängig, die das Geistesleben produziert und ist insofern selber für die Ausbildung der Fähigkeiten die es braucht, verantwortlich, ohne ganz auf die Maßnamen des Rechtslebens angewiesen zu sein. Die vorgeschlagene Kapitalanlage ist auch wirtschaftlich wesentlich produktiver, als die bisherigen vermögenswirksamen Leistungen der Arbeitsgeber die, mit Ausgangspunkt in Bodeninvestierung und Aktien, nur parasitär wertschöpfend sind, aus einem gekauften Rechtsanspruch heraus.

Zu bemängeln ist nur, dass durch diese Initiative die Tendenz fortgesetzt wird, Ausbildung in den Bereich der Eigenverantwortung und Eigeninvestierung zu verlegen: Um weitergebildet zu werden, muß der Arbeitnehmer offensichtlich auf Einkünfte verzichten. Dass die Weiterbildung zur Einkunftssteigerung des Arbeitsnehmers beiträgt, ist zwar gut möglich, aber die Initiative sendet in diesem Punkt ein falsches Signal.

Als Lohnersatz sollte es also nicht gedacht sein, aber die Idee, die Fortbildungsgelder sowohl personen- als auch gehaltsgebunden zu zahlen, ist von der Logik her gar nicht falsch. Höherverdienende einer Firma verdienen sich normalerweise ihr Gehalt aufgrund ihrer geistigen Fähigkeiten, die entsprechender Pflege und Weiterentwicklung in Form von Weiterbildung bedürfen.