Zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

10.03.2014

Ende Januar habe ich mit letzter Frist einen Wiederspruch gegen den Beitragsbescheid bei der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt eingereicht. Die Begründung habe ich jetzt hinterher geschickt und möchte sie an dieser Stelle veröffentlichen:

Begründung meines Widerspruchs (vom 31. Januar 2014) gegen den Beitragsbescheid

Ich arbeite seit gut drei Jahren hauptberuflich ehrenamtlich im Institut für soziale Dreigliederung (vorher beim Omnibus für direkte Demokratie). Ich wohne aus finanziellen Gründen in einer WG und leiste mir sehr wenig kulturelle Angebote und keinen Urlaub. Mein kleines Gehalt verdiene ich hauptsächlich in 4 Monaten harter Arbeit (7 16hArbeitstage/Woche) auf einer Alp beim Kühe hüten und Käse machen.

Warum tue ich das? Warum habe ich dafür meine (finanziell auch nicht lohnende, aber) künstlerisch begeisternde, befriedigende Arbeit als materialgestalter.silberschmied aufgegeben?

Gesellschaftlich stecken wir in einer weltweiten Krise. Mittlerweile kann keiner mehr behaupten das nicht zu sehen. Diese Zustände (Finanzkrise, Umweltkatastrophen, Arm/Reichscheren, Resourcenknappheit, Kriege und Gewaltakte) werden sich in naher Zukunft noch extrem weiter zuspitzen. Die Zusammenhänge sind aber so komplex, daß der Einzelne nur ohnmächtig weg schauen kann oder daran zerbricht.

Ich bin aus Überzeugung nach Berlin gekommen, um mich gesellschaftskritisch mit der Welt auseinander zu setzen. Es muß sich ganz grundlegend etwas ändern in der weltweit verbundenen Menschengesellschaft. Ich arbeite also hier in Berlin im Institut für soziale Dreigliederung, um Bewusstsein zu schaffen im entstandenen Chaos, in das wir alle verwickelt sind.

Jetzt werde ich gezwungen, nicht nur einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren, den ich selber nicht nutze, sondern der nach meiner Meinung über lange Zeit geschichtlich gewachsene Gewohnheiten zementiert (bewußt oder unbewußt!?). Die Gewalt und Intranzparentz mit der diese Finanzierung jetzt erzwungen wird, lässt mich ein Machtmittel vermuten, das zur Ablenkung und Gleichschaltung der Volksmassen bewußt eingesetzt wird. Jedenfalls steht dies meiner Arbeit grundsätzlich entgegen und meine Chance Mitmenschen zu finden, die noch den Mut und Willen haben in dieser komplexen Welt Bewußtsein zu schaffen, verringert sich. Wenn der öffentliche Rundfunk die Absicht hat, die Menschen aufzuklären und bewußtseinsmäßig fähig zu machen für eine demokratische Gesellschaft, dann kann das nur geschehen, wenn die Gesellschaft das selber will. Dieser Wille müsste sich dann aber auch in einer freiwilligen Finanzierung ausdrücken. Alles andere ist eine Diktatur. Eine erzwungene Bildung kann nur einseitig sein und dadurch als Machtmittel missbraucht werden. Ich kenne viele Menschen, die in diesem Zusammenhang ähnlich denken wie ich, die aber (für mich gut nachvollziehbar, aber sehr bedauerlich!), sich dieser rechtlichen Auseinandersetzung nicht stellen können. Mich erinnert, die Auseinandersetzung mit der Zwangsfinanzierung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks, an die Empörung vieler Menschen bei der Aufarbeitung des Nationalsozialismus: „Wie konntet ihr sagen, ihr habt von Allem nichts gewußt?“ Und ich möchte schreien:“Wer traut sich heute die Augen auf zu machen!?“ Ich finde diese Entwicklung sehr bedenklich!

Bernd Höcker beschreibt in zwei Artikeln eindrücklich, was die Monopolstellung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks heute schon für sichtbare Auswirkungen hat: „Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weitet sich aus“ „Einfalt oder Vielfalt-was bringt der öffentlich-rechtliche Rundfunk“

Ich kann nicht auf der einen Seite mein Leben für Bewusstsein, Verantwortung und Selbstbestimmung einsetzten und auf der anderen Seite einen Rundfunk finanzieren, der dieses Bewusstsein untergräbt.

Deshalb berufe ich mich in meinem Widerspruch gegen den Beitragsbescheid mit den obigen Ausführungen auf Art 4 Abs.1 GG -“Die Freiheit ..., des Gewissens … sind unverletzlich.“

Nach dem Grundgesetz ist es mir erlaubt, mich aus frei zugänglichen Medien zu informieren. Dieses Grundrecht besagt auch, dass es mir obliegt zu wählen, aus welchen Medien ich mich informiere und aus welchen nicht. Dieses Recht kann mir weder vom Gesetzgeber noch von einer Landesrundfunkanstalt genommen werden. Es ist ein Grundrecht. Des weiteren sehe ich das Recht der Pressefreiheit verletzt, da die Monopolisierung zwar Niemandem seine Meinung verbietet, aber, wie bei Bernd Höcker beschrieben, durch Macht andere Berichterstattung beeinflusst oder unterdrückt. (Art 5 Abs 1 GG Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.)

Da das Gesetz keine Befreiung wegen geringer Einkommen vorsieht, verstößt es nicht nur gegen Artikel 5 Abs.1, Satz1 GG, sondern auch noch gegen das Sozialstaatsprinzip der Art 20 Abs 1GG (Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“) und Art.28 Abs.1 Satz1GG („Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“)

Elisabeth Weber

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