Spenden für das Institut für soziale Dreigliederung
Das Institut für soziale Dreigliederung ist gemeinnützig und wird durch Ihre Spenden finanziert. Besonders hilfreich ist die steigende Zahl von regelmässigen Kleinspenden.
Staatliche Subventionen werden wir nicht beantragen. Wir haben uns auch entschieden, aus Prinzip keine bezahlte Werbung auf unsere Webseite anzubringen. Dadurch vermeiden wir Abhängigkeiten gegenüber Staaten und Unternehmen.
Auch ein kleiner Betrag hilft uns!
Spenden per Überweisung
Institut f. Dreigliederung
GLS-Bank
IBAN DE80430609671136056200
BIC GENODEM1GLS
TIPP! Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung benötigen, brauchen Sie nur beim Verwendungszweck Ihre Postadresse mit anzugeben (ab jährlich 60 Euro).
Spenden via PayPal
TIPP! Bei Spenden über PayPal empfehlen wir wegen den bei kleinen Beträgen verhältnissmässig hohen Gebühren jährliche oder vierteljährliche statt monatliche Zahlungen. Von 100 Euro behält PayPal zum Beispiel 1.85 Euro, bei 2 Euro sind es dagegen 0.38 Euro (und damit 19% gegenüber 1.85%).
Spenden per Lastschriftverfahren
Zuwendungsbescheinigung

Das Institut für soziale Dreigliederung ist gemeinnützig. Wenn Sie eine Zuwendungsbescheinigung benötigen, können Sie bei der Überweisung einfach Ihre Postadresse angeben oder unser Spendenformular ausfüllen (ab jährlich 60 Euro).
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind als Spende steuerabzugsfähig – bis zu einem Höchstsatz von 20% der Einkünfte oder 0,4% der gesamten Umsätze und aufgewendeten Löhne und Gehälter. Zuwendungen, die den Höchstsatz überschreiten, können laut Einkommenssteuergesetz (§10b EStG) auf künftige Veranlagungszeiträume aufgeteilt werden.