Die Hannoverschen Kassen - Rente anders

01.12.2003

Die Dreigliederung fordert die Freiheit des Kultur- und Geisteslebens. Insbesondere Schulen und Universitäten sollen frei sein von wirtschaftlicher wie staatlicher Einflußnahme. Diese Freiheit erfordert Selbstverwaltung und Selbstgestaltung durch die Schulen und Einrichtungen des Geisteslebens.

Wirkliche "Freiheit von Forschung und Lehre" stellt an die Mitarbeiter dieses Sozialbereichs neben der fachlichen Arbeit die zusätzliche Aufgabe der Selbstverwaltung der gesamten Einrichtung. Lehrer und Lehrerinnen der freien Schulen müssen sich also in gemeinsamen Konferenzen nicht nur über Fragen des Unterrichts austauschen, sondern auch über Fragen der Geschäftsführung der Schule, der Finanzierung der Einkommen, Einstellungen und Entlassungen von Mitarbeitern, Schulbaumaßnahmen etc.

"Und nur so viel Zeit soll der einzelne für den Unterricht zu verwenden brauchen, daß ihm die Zeit noch übrigbleibt, um Mitverwalter zu sein des gesamten Unterrichts- und Erziehungswesens, aber auch des gesamten geistigen Lebens."332a.41

Selbstverwaltung heißt also auch Selbstfinanzierung. Die schulischen Einrichtungen sollen im Sinne eines Bildungsgutscheines von den Eltern getragen werden, deren Kinder diese Schulen besuchen.
Solange und soweit aber heute der Staat den Eltern mit Kindern auf freien Schulen eine Doppellast aufbürdet (Steueranteil für das gesamte Schulwesen und notwendiges Schulgeld für freie Schulen), solange müssen die freien Schulen am staatlichen "Tropf" hängen. Neuere Initiativen fordern daher statt der Schulpflicht ein allgemeines Bildungsrecht ().

Die Selbstverwaltung des Geisteslebens geht bis in den Bereich der Gestaltung und der Finanzierung der Einkommen der nicht mehr aktiven Mitarbeiter. Schaut man sich hier die Situation in den Staatsschulen an, so sorgt der Staat aufgrund des beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzips für die Pensionen der Lehrer und Lehrerinnen. Alle sonstigen Mitarbeiter (Angestellte und Arbeiter, wie Schulsekretärin, Hausmeister, Koch) sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung, z.B. die Angestellten bei der BfA in Berlin. Ohne auf die Unterschiede einzugehen ist festzustellen, daß beide Rentenrechtsformen wenig Gestaltungsfreiraum zulassen. Der Staat setzt die Pflichtlösung vor. Entsprechende Unbewußtheit wird bei der Altersvorsorge dadurch mitbegründet.

Rente anders, in Richtung von mehr Bewußtheit, Mitverantwortung, Selbstverwaltung, umfasst folgende Aspekte:
  • Arbeitsteilung/Solidargemeinschaft
    Jede Schule kann natürlich selbst die gesamte Altervorsorge für seine Mitarbeiter organisieren und auch finanziell verantworten. Gerade wenn die Schule aber klein ist oder noch nicht das Wissen dafür hat, ist sie eher daran interessiert Verwaltungsarbeit und finanzielles Risiko zu teilen. Auch ist die Frage der Höhe der Rentenbeiträge individuell von Schule zu Schule verschieden. Das liegt nicht zuletzt an den verschiedenen Ansprüchen der Mitarbeiter. Selbstverwaltung sollte also Vielfalt oder Individualisierung zulassen.
  • Rücklagenverwendung/Kapitalanlage
    Häufig sind die Mitarbeiter freier Schulen ökologisch, pazifistisch oder sonstwie gesellschaftlich engagiert. Es wäre für sie ein Widerspruch pädagogisch "nachhaltig" zu wirken, aber mit ihren Rentengeldern Kriege, Aufrüstung, Umweltzerstörung, Gentechnik zu finanzieren. Würde die Schule ihr Geld bei einer herkömmlichen Bank zum Zwecke späterer Auszahlung "anlegen", so wäre eine solche Verwendung nicht ausgeschlossen. Heute sind es neben Banken große private Versicherungsunternehmen, die bei der Kapitalansammlung auf größte Rendite der Gelder zielen.
  • Transparenz
    Die Berechnung der Rente, das Rentenrecht, die Mittelverwendung, all dies sollte der Einrichtung, den Mitarbeitern durchsichtig sein. Dies fördert Verständnis und ein auf gerechter Behandlung beruhendes Vertrauen.

Hier möchte ich ein Unternehmen, die Hannoverschen Kassen, vorstellen, das diese Bedürfnisse freier Schulen aufgegriffen hat und als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Angebote entwickelt und selbstkostenorientiert anbietet.
Ein Blick in die Homepage der Hannoverschen Kassen:


Ganz besonders erwähnenswert finde ich die differenziert ausgestalteten Angebote der Hannoverschen Kassen, die der spezifischen Bedürfnissituation der jeweiligen Einrichtung entgegenkommt. Sie beginnen mit einem hohen Grad an Service und Leistung und enden bei der bloßen Beratung, wobei der Einrichtung die eigentliche Verwaltung und Rentenzahlung bleibt.
Als praktisches Beispiel ist dieses Unternehmen ein Baustein einer zukünftigen dreigegliederten Welt, in der es zu einer assoziativ zu gestaltenden Wirtschaft rechnet.

Im Sinne der Dreigliederung ist es Aufgabe des Staates erforderliche gesetzliche Grundlagen zum Rentenrecht zu schaffen, nicht aber selbst Versicherungsbetriebe zu führen oder sonstige auch materiell-tätige Altersfürsorge bereitzustellen (Altersheime, Sanatorien etc.). Soweit sich der Staat aus dieser wirtschaftlichen Aufgabe zurückzieht, können private Unternehmen diese Aufgabe übernehmen.

An dieser Stelle ist anzufügen, daß das innovative Aufgreifen von Selbstverwaltungsfreiräumen als ein Beitrag von "unten" gesehen werden muß, die Renten bedarfsgerechter zu machen. Man könnte auch von mikro-/ mesosozialen Entwicklungen sprechen.

Am Beispiel der schon seit längeren geführten öffentlichen Diskussion der richtigen Rentenfinanzierung (Umlage- oder Kapitalfinanzierung) wird jedoch deutlich, daß eine grundlegende makrosoziale, mindestens auf Ebene der Nationalstaaten ansetzende Neugestaltung, nötig ist. Mit der "Riester-Rente" sind hier auch schon Schritte unternommen worden, die aber auf verschiedenen Vorurteilen aufbauen. Ich erlaube mir wegen des thematischen Zusammenhanges auf einen Beitrag verschiedener Dreigliederungsinstitute zur Umfinanzierung der Lohnnebenkosten hinzuweisen, der am 29./30.01.1999 in einem Bonner Seminar gegeben wurde (s. Dreigliederungsrundbrief Nr.1/99 oder im Internet ).



Ein kleiner Auszug daraus:



"Gegenwärtig wird die Frage nach der Finanzierung der Renten besonders heftig diskutiert:

Richtig ist,

– daß immer mehr Menschen älter werden und damit länger Rente beziehen, als bisher angenommen,

– daß es aus arbeitsmarktpolitischen Gründen immer mehr Rentner gibt, die eigentlich noch keine sind (Frührentner),

– daß infolge ständig wachsender Produktivität immer weniger arbeitende und beitragszahlende Menschen immer mehr Rentner im Umlageverfahren zu erhalten haben,

– daß ausschließlich Arbeitseinkommen an der Umlage beteiligt sind und dies bei rückläufiger Beschäftigung und stagnierenden Einkommen zu Finanzierungsschwierigkeiten führen muß,

– daß das Rentenmodell letztendlich auf eine allgemein wachsende Wirtschaft mit Vollbeschäftigung aufgebaut ist,

– daß Rentenbeitragszahlungen sich in den Kalkulationen der Preise finden und damit je nach Vergleichstand die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigen,

– daß Versuche der Entlastung, die in Wahrheit nur eine Verschiebung in andere Kassen bedeuten (von der Rentenkasse in die Krankenkasse usw.), diesen Namen nicht verdienen,

– daß die Strukturen der Sozialsysteme überdenkenswert und an vielen Stellen innovationsbedürftig sind.

Falsch dagegen ist,

– daß in einer Zeit rückläufiger Arbeitsplätze die Wiederbeschäftigung von bisher Rentenanspruchsberechtigten eine gesellschaftlich sinnvolle Lösung ist, sondern sich allenfalls zur Sanierung einer auf sich selbst fixierten Kasse eignet,

– daß die Abschaffung von „echten“, d.h. durch die normale Altersgrenze bestimmten Rentnerlnnen durch Wieder– oder Weiterbeschäftigung ein anzustrebendes Gesellschaftsziel sei,

– daß zur Finanzierung der Renten, d.h. der Einkommen der von Berufsarbeit befreiten älteren Menschen, nicht alle anderen Einkommen beitragen,

– daß Renten Kostenfaktoren der Wirtschaft sind,

– daß die prozentuale Verschiebung der Anteile der alten Menschen an der Gesamtgesellschaft generell eine Belastung der zukünftigen Generation bedeutet (Schweiz: 1990 – 3,75 Beitragszahler pro Renterln; 2020 – 2,7 Beitragszahler pro Rentnerln) und deshalb die Lösung nur durch eine andere Verteilung innerhalb der Gruppe der Anspruchsberechtigten zu erreichen sei.

Für die Gesamtfinanzierung der Renten gelten dieselben Vorschläge, wie sie auch für die anderen Sozialsysteme gemacht wurden: Die Bündelung der Ausgaben in einen inlandsverbrauchsorientierten Sozialausgleich.

Unbestritten, aber auch teilweise unabhängig von der Form der Finanzierung, ist die Frage nach der Struktur der Ansprüche und Leistungen der Rentenversicherung.

Für die Blickrichtung und die Empfindungen der Menschen ist jedoch ein Hinweis von größter Wichtigkeit: Wenn die Extrapolation der Alters– und Beschäftigungsentwicklung den Eindruck erweckt, daß sich über den jüngeren Menschen ein „Altersberg“ aufbaue, der sie schier erdrücken wird, so ist dies so nicht richtig. Denn dann muß man auch die Produktivität extrapolieren. D.h., daß ein junger Mensch in 20 Jahren wesentlich mehr produzieren wird als heute. Und zwar nicht deshalb, weil er „mehr“ arbeiten muß, sondern weil seine Arbeit produktiver geworden ist, d.h. „mehr“ erzeugt. Es wird den jungen Menschen nicht etwa schlechter gehen, sondern sogar noch besser. Das wirkliche Problem aber ist dasjenige, was sich wie ein roter Faden durch alle Sozialwerke zieht: Wie kann die wachsende Arbeitsproduktivität für die durch sie selbst ausgelöste Entwicklung verfügbar gemacht werden?!

Kapitalfinanzierung statt Umlage-/ Beitragsfinanzierung?

Wegen dieses gesellschaftlich noch ungelösten Problems gibt es eine Tendenz, die Beitragsfinanzierung ganz oder teilweise durch Kapitaleinkommen zu ersetzen. Wenn es gelingt, genügend Kapital im Leben anzusparen, dann kann man z.B. im Alter von den Zinsen und einem gewissen Kapitalverzehr leben, ohne auf irgendwelche Sozialeinkommen angewiesen zu sein. Da die Zinsen von den Unternehmen aus den Erträgen finanziert werden müssen, findet somit auf diesem Umweg die oben angemahnte Umleitung der Produktivität zur Finanzierung der Sozialbedürftigkeit statt. In vielen Ländern sind solche Neuorientierungen bereits in Gang oder in Erprobung. In der Schweiz gibt es seit 1985 eine mit sozialen Ausgleichskomponenten ausgestattete Kapitalanspar–Pflichtversicherung, die BVG (berufliche Alters–, Hinterlassenen– und Invalidenvorsorge), kurz 2. Säule genannt (die 3. Säule ist ein an die 2. Säule angelehntes Sparprogramm für die Alterseinkommensfinanzierung für nicht der 2. Säule unterliegende Einkommen. Die 3. Säule ist freiwillig).

Nach 11 Jahren 2. Säule liegt die Bilanzsumme aller daran beteiligten Vorsorgeeinrichtungen bei 348 Mrd. CHF und erreicht damit ungefähr das BSP der Schweiz. Dieses Geld ist überwiegend angelegt in Obligationen (92 Mrd.), Aktien (56 Mrd.), Liegenschaften/Hypotheken (50 Mrd.), Direktanlagen beim Arbeitgeber (44 Mrd.) und Beteiligungen (39 Mrd.). Die gesetzliche Mindestverzinsung liegt bei 4 %.

Die Versicherung wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlt und zunächst in einer betrieblichen Pensionskasse verwaltet, die paritätisch geleitet wird. Es ist jedoch möglich, die Geldverwaltung an Sammelstiftungen abzugeben.

Der Beitrag ergibt sich, wenn vom Einkommen ein Grundbetrag abgezogen wird, der als durch die Rentenversicherung abgedeckt gilt (Koordinationsbeitrag, z.Zt. 23.880,– CHF). Die maximale Berechnungsgrenze (BVG–Maximum) liegt bei z.Zt. 71.640,– CHF.

Derzeit ist eine deutliche Verschiebung zu den Aktien– und Derivatmärkten festzustellen, da dort hohe Renditen winken und andererseits der Hypothekarsatz in der Schweiz für die 1. Hypothek unter die Mindestverzinsung von 4 % gefallen ist.

Nach 11 Jahren Wirksamkeit lassen sich erste Zwischenbilanzen ziehen. Für eventuelle Neueinsteiger wie die Bundesrepublik würden sich daraus wichtige Hinweise für eine mögliche Ausgestaltung ergeben."



Die Informationen für die Schweiz sind vor dem Hintergrund einer 1. umlagefinanzierten Säule des Rentensystems zu sehen, für die keine Beitragsgrenzen gelten. Auch die Einkommensmillionäre zahlen dort ein (getreu dem Motto: "Millionäre brauchen keine Rente, aber die Rentenkassen braucht die Millionäre"). Weiterführende Informationen aus anderen Ländern finden Sie hier ().

Zusammenfassend möchte ich wie folgt schließen:
  • Nichts führt daran vorbei: Die Renten müssen immer aus der aktuellen Wirtschaftskraft gedeckt werden und müssen über kurz oder lang eingebunden sein in ein allen Menschen ein einfaches Leben ermöglichendes Sozialsystem.
  • Die Wirtschaftskraft ergibt sich aber nicht allein aus der Zahl der Menschen, sondern aus der Produktivität. Forderungen nach Einwanderung von Arbeitskräften zur Rentensicherung, verkennen den ungeheuren Zuwachs der Produktivität durch Erfindungen und Neuorganisation der Arbeit. Fakt ist, daß alle daran arbeiten Arbeit einzusparen. Wie können wir da Vollbeschäftigung erreichen, wenn wir immer mehr produzieren mit weniger Menschen. "Vollversorgung" ist das neue Ziel der Wirtschaft, d.h. ein Teil der Menschen arbeitet nicht für die materielle Produktion. Die Wirtschaft dient ihnen zur Ermöglichung eines sinnvollen Lebens.
  • Der Focus der Rentenreform sollte weniger auf die Einkommen als viel mehr auf den Verbrauch gerichtet werden, d.h. die Sozialsysteme (z.B. auch die Krankenversicherung) sollten sich aus Verbrauchssteuern finanzieren. Andernfalls ergeben sich im Zuge der Globalisierung immer Wettbewerbsvorteile für Länder mit geringen Lohnnebenkosten.

Quelle: Gleichnamiger Text von Werner Breimhorst unter: www.soziale-dreigliederung.de/p3.html