Demokratie und Sozialisierung in der Rätebewegung 1918/19

01.04.1994

Einleitung

1 Rätebewegung und Demokratie im Staatsleben
1.1 Politische Räte und Demokratie im Staatsleben
1.1.1 Politische Räte und Wahlrecht
1.1.2 Politische Räte und Parlament
1.1.3 Politische Räte und Beamtenschaft

2 Verhältnis zwischen Demokratie im Staatsleben und Sozialisierung der Wirtschaft
2.1 Politische Räte und Sozialisierung der Wirtschaft
2.2 Verhältnis zwischen Demokratie als Staatsform und Sozialisierung der Wirtschaft bei den Wirtschaftsräten
2.2.1 Sozialisierung als Einschränkung der parlamentarischen Demokratie
2.2.2 Sozialisierung als Fallbeil der Wirtschaft und der parlamentarischen Demokratie

3 Ergebnisse

4 Literaturverzeichnis

Einleitung

Kann die Rätebewegung von 1918/19 zu den Elementen gerechnet werden, die zu einer Konsolidierung der Demokratie als Staatsform in Deutschland beigetragen hätte, wenn sie sich ausgeweitet hätte ?

Durch diese Frage wird die andere Frage, ob die Rätebewegung zur Durchführung einer Sozialisierung der Wirtschaft geführt hätte, nicht ausgeklammert. Sie wird vielmehr mit der ersten Frage verbunden: Hätte sich eine Sozialisierung der Wirtschaft positiv oder negativ auf die Demokratie als Staatsform ausgewirkt ?

Es wird bei diesen Fragen ausschließlich auf damalige Räteforderungen und Rätekonzeptionen Bezug genommen, auch gelegentlich auf solche, die damals nur wenige Befürworter gefunden haben. Ausschlaggebend ist eben nicht, bei dieser Art der Fragestellung, welche Forderung und Konzeption sich innerhalb und außerhalb der Rätebewegung am ehesten hätte durchsetzen können, sondern wie ihre Durchführung sich auf die Sozialisierung im Wirtschaftsleben und auf die Demokratie im Staatsleben ausgewirkt hätten.

Es wird dagegen nicht auf die Diskussion eingegangen, ob die Ausweitung der Rätebewegung als ein "Dritter Weg" bezeichnet werden kann. Diese Diskussion setzt einerseits voraus, daß es dazu nicht mehr und nicht weniger als zwei Alternativen gegeben hat. Bei der Frage, ob ein Lösungsvorschlag als Alternative bezeichnet werden kann oder nicht, gibt es aber keine Einigung, ob seine innere Stringenz oder die damalige Machtkonstellation und damit seine Durchsetzungschancen entscheidend sind. Diese Diskussion geht also vielfach über die hier behandelte Fragestellung hinaus.

Die andere Frage, ob die Rätebewegung 1919 die deutsche nationalstaatliche Einheit hätte gefährden können, wurde deswegen ausgelassen, weil sie ein Eingehen auf die damaligen internationalen Beziehungen notwendig gemacht hätte (vgl. Jesse/Köhler 1978; 20-21). Aber nicht nur die Ziele der verschiedenen Staaten, sondern auch die Tatsache, daß es 1919 Rätebewegungen fast überall in Europa gegeben hat, müßte bei einer solchen Untersuchung einbezogen werden. Ihre Ausweitung und Verselbständigung hätte sie eben vielleicht imstande gesetzt diese Staatsziele zu durchkreuzen.

Rätebewegung und Demokratie im Staatsleben

Eine nähere Beschäftigung mit der deutschen Rätebewegung macht immer abgeneigter, von einer Bewegung zu sprechen. Besonders verwirrend ist die Bezeichnung Arbeiterräte. Während die Bezeichnung Soldatenräte eindeutig politische Räte meint, hat es im Frühjahr 1919 politische Arbeiterräte gegeben, die neben den neu entstehenden wirtschaftlichen Arbeiterräten, den sogenannten Zechen- und Betriebsräten, weiter bestanden haben.

Diese Unterscheidung zwischen politischen und wirtschaftlichen Räten kann wiederum als zu einfach abgelehnt werden, zum Beispiel mit dem Argument, daß durch den Krieg 1914 das " Zeitalter der wachsenden Verschränkung und Interdependenz von Staat und Gesellschaft [Erwerbs- und Wirtschaftsgesellschaft] (...) unwiderruflich angebrochen" sei (Böckenförde 1988; 36) 1. Die Staatsform bleibt aber ein politisches Ziel und die Wirtschaftsverfassung ein wirtschaftliches Ziel. Die Verschränkung führt nur dazu, daß ein politisches Ziel mit wirtschaftlichen Mitteln und umgekehrt ein wirtschaftliches Ziel mit politischen Mitteln erreicht werden kann. Nimmt man die Bezeichnungen "politisch" und "wirtschaftlich" in dem gerade dargestellten Sinne, so wird es verständlich, warum hier zunächst die Stellung der politischen Räte zur Demokratie als Staatsform betrachtet wird. In der Literatur werden sie oft in einem anderen Sinne verwendet: politisches Ziel bedeutet dort langfristiges Ziel und wirtschaftliches Ziel entsprechend kurzfristiges Ziel (vgl. Oertzen 1976; 37 u. Mommsen 1978; 380-381). Diese Art der Unterscheidung deckt sich nicht mit der hier zugrunde gelegten Unterscheidung und kann noch dazu sehr leicht das Politische als das Übergeordnete erscheinen lassen, sie wird hier daher vermieden.

Politische Räte und Demokratie im Staatsleben

Wird unter Demokratie bloß die Forderung nach allgemeinem Wahlrecht verstanden, oder gehören ein Parlament oder sogar demokratisch gesinnte Beamte dazu? Die Beurteilung der politischen Räte muß nicht unbedingt eine andere sein, je nachdem welches Kriterium geltend gemacht wird. Es gewinnt aber schon an Klarheit, wenn auf jedem dieser Kriterien einzeln eingegangen wird. 2

Politische Räte und Wahlrecht

Wäre es nach dem "reinen Rätesystem" gegangen, hätten nicht nur zu den wirtschaftlichen Räten, sondern auch zu den politischen Räten auschließlich die Arbeitnehmer das Wahlrecht gehabt (vgl. Oertzen 1976; 306). Der Frage, ob man Arbeitgeber vom politischen Rätewahlrecht ausschalten wollte oder nicht, kann man gegen Rosenberg auch dann erhebliche Bedeutung zumessen, wenn es sich dabei "höchstens um ein paar Prozent der Bevölkerung handelte" (Rosenberg 1991; 18). 3 Die Behauptung, die Räte seien oft unter Zufallsbedingungen entstanden, würde dagegen bei einer Neuwahl nach dem "reinen Rätesystem" nicht mehr getroffen haben. Der mit dieser Behauptung verbundene Vorwurf von Jesse/Köhler, der I. Rätekongreß sei für die deutsche Bevölkerung nicht repräsentativ gewesen, würde an sich genauso für das französische nach dem Mehrheitswahlrecht gewählte Parlament gelten (vgl. Jesse/Köhler 1978; 21). Entscheidend ist vielmehr das "Paar Prozent", das prinzipiell ausgeschlossen wird.

Politische Räte und Parlament

Die Haltung der politischen Räte dem Parlamentarismus gegenüber geht eindeutig aus der Entscheidung des I. Rätekongresses für die schnellstmögliche Wahl einer Nationalversammlung und gegen das Festhalten am Rätesystem hervor (vgl. Kolb 1993; 14-15). Der Spartakusbund, der auf der Straße versuchte, gegen die Nationalversammlung zu agitieren und die Forderung "Alle Macht den Räten" durchzusetzen, war selber in kaum einem Arbeiterrat vertreten (vgl. Kolb 1987; 23). Wenn aber Oertzen bedauert, daß die Räte durch eine Agitation diskreditiert wurden, die gar nicht von ihnen ausging, bedauert er nicht nur die Diskreditierung der politischen Räte, sondern auch die gleichzeitige Diskreditierung der wirtschaftlichen Räte (vgl. Oertzen 1976; 65). Auf Letzteres wird daher an anderer Stelle nochmal eingegangen.

Politische Räte und Beamtenschaft

Jesse/Köhler bestreiten zwar nicht die demokratische Einstellung der meisten politischen Räte, bezweifeln aber, daß sie deswegen ein demokratisches Potential dargestellt haben. Sie beziehen sich dabei nicht nur auf den Mangel an Fachkräfte und an ernstzunehmende Initiativen der Räte für einen Aufbau von unten nach oben (vgl. Jesse/Köhler 1978; 18 u.20), sondern auch auf den fehlenden Willen der Räte für eine Konfrontation mit der damals antidemokratisch eingestellten Beamtenschaft (vgl. Mommsen 1978; 172-173). Es geht also dabei nicht nur um ihre Durchsetzungschancen, sondern um ihre Forderungen selbst. Stimmt diese Feststellung, kann dann gefragt werden, ob nicht nur den Volksbeauftragten, sondern auch den meisten Räten die unbedingte Sicherung der staatlichen Autorität wichtiger war als die Sicherung der Demokratie und dies auch dann, wenn die Träger dieser Autorität nicht zur Demokratie standen. Sollte es ihnen zum Vorwurf gemacht werden, müßten die Soldatenräte wegen ihrer Haltung den militärischen Kommandostrukturen gegenüber von diesem Vorwurf ausgenommen werden (ebd.).

Verhältnis zwischen Demokratie im Staatsleben und Sozialisierung der Wirtschaft

Rosenberg soll überzeugt gewesen sein, daß die Räteform an sich mit Sozialismus nichts zu tun gehabt habe. In der deutschen Revolution hätten sich die Geister vielmehr an der Frage der Demokratie als an der Frage der Wirtschaftsform geschieden. Dem widerspricht Oertzen und fügt hinzu, daß Rosenberg dabei die wirtschaftlichen Räte übersieht (vgl. Oertzen 1976; 60).

Völlig übersehen hat Rosenberg die wirtschaftlichen Räte allerdings nicht. Wie könnte er sonst an einer anderen Stelle meinen, daß ohne Mitwirkung der Massen durch die Räte der betreffenden Betriebe die Sozialisierung nur eine bloße Verstaatlichung bedeutet hätte? Seine Bemerkung, es sei merkwürdig, daß der Ruf nach Sozialisierung nicht eine Ursache, sondern eine Folge der Novemberrevolution gewesen sei, klärt sogar die Chronologie: zunächst die politischen Räte, dann die wirtschaftlichen Räte (vgl. Rosenberg 1991; 19). Diese Bemerkung wirft aber zugleich die viel schwierigere Frage nach einer möglichen Kausalität zwischen dem Auftreten der verschiedenen Räte auf.

Es reicht deswegen nicht mehr zu fragen, ob die politischen Räte die Forderung nach Sozialisierung der Wirtschaft selbst aufgestellt haben. Es muß auch gefragt werden, ob die politischen Räte nicht vielleicht indirekt mit der Aufstellung dieser Forderung zu tun gehabt haben (siehe 2-1).

Rosenberg (ebd.) läßt sich gar nicht auf die Frage ein, welche Rückwirkung eine Sozialisierung der Wirtschaft auf die Demokratie als Staatsform gehabt hätte. Sozialisierung der Wirtschaft erscheint bei ihm einfach als eine zweite Aufgabe, die die Räte neben der Sicherung der Demokratie als Staatsform hätten erfüllen können. Andere Autoren neigen eher dazu, von einer entweder positiven oder negativen Rückwirkung auf die Demokratie als Staatsform auszugehen (siehe 2-2).

Politische Räte und Sozialisierung der Wirtschaft

Unter den Forderungen, die vom I. Rätekongreß an die damalige Regierung gestellt worden sind, befindet sich auch die nach "Sozialisierung aller hierzu reifen Industrien". Angesichts der Demobilisierungs- und Versorgungsprobleme soll sie allerdings als nicht so vordringlich wie die Demokratisierung des Heeres und der Verwaltung angesehen worden sein (vgl. Kolb 1993; 15). An der Tatsache einer wirtschaftlichen Forderung bei politischen Räten ändert es aber nichts. Hält man sich an der oben vorgeschlagenen Einteilung in politische und wirtschaftliche Räte, dann können die Soldaten- und Arbeiterräte nach einer solchen Feststellung nicht mehr als rein politische Räte bezeichnet werden. Bei ihnen ist vielmehr die Vorstellung vorherrschend gewesen, daß durch den Staat auch wirtschaftliche Ziele adäquat zu erreichen sind.

Bei dem anderen eigentlich indirekten Zusammenhang zwischen politischen Räten und Sozialisierung der Wirtschaft braucht man dagegen nicht ihre Bezeichnung gleich in Frage zu stellen. Rosenberg sieht den politischen Sieg der Sozialdemokratie am 9. November 1918 als Ursache für den Ruf nach Sozialisierung an (vgl. Rosenberg 1991; 19). Diesen Sieg hat die Sozialdemokratie aber gar nicht gewollt, sondern er wurde ihr von den Berliner Soldatenräten gleichsam aufgezwungen (vgl. Kolb 1993; 7). Die eigentlichen Auslöser sind also schon die politischen Räte gewesen. Bei der Ausführung hätten sie aber wahrscheinlich keine treibende Rolle gespielt, auch wenn sie gelungen wäre. Es sind eben nicht zufällig Zechen- und Betriebsräte neben die Arbeiter- und Soldatenräte getreten (vgl. Mommsen 1978; 369).

Verhältnis zwischen Demokratie als Staatsform und Sozialisierung der Wirtschaft bei den Wirtschaftsräten

Oertzen spricht von einer realisticheren und konstruktiveren "Politik" der Räte nach der politischen Ernüchterung durch die Wahl zur Nationalversammlung und nach der Schwächung der KPD, die das ganze Jahr 1919 gedauert haben soll. Für ihn stellt die Vielzahl von Aktionen von auf dem wirtschaftlichen Gebiet beschränkten Räten bis zur Verabschiedung des Betriebsrätegesetzes im Februar 1920 die fruchtbarste Periode der Rätebewegung dar (vgl. Oertzen 1976; 65-66). Bei seiner Darstellung des Frühjahrs 1919 hebt Kolb viel stärker die zusätzliche Gefährdung der Demokratie durch die Radikalisierung der Linken hervor und führt sie auf Versäumnisse der Regierung vor der Wahl zur Nationalversammlung zurück (vgl. Kolb 1987; 28-29 u.1993; 20-21).

Sein Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen Räte hindert Oertzen nicht daran, anzuerkennen, daß Kolb durch seine Untersuchung der politischen Arbeiterräte die These von Rosenberg, die Räteidee an sich würde nichts weiter als radikale Demokratie bedeuten, bezüglich des Staatsapparates bestätigt hätte. Nur würde eben auch Sozialisierung Demokratie bedeuten, nämlich Demokratie auf die Wirtschaft angewandt (vgl. Oertzen 1976; 59-60). Im nächsten Schritt wird daraus die These, daß eine nach dem Rätesystem organisierte Wirtschaft die gesellschaftliche Basis einer parlamentarischen Demokratie zu sein vermöchte (ebd.; 67). 4 Laut Jesse/Köhler habe Oertzen damit eine erhebliche Verschärfung gegenüber Kolb vorgenommen (vgl. Jesse/Köhler 1978; 9). Bei dieser These von Oertzen geht es aber weder um das "reine Rätesystem", noch um die Forderung "Alle Macht den Räten". Durch die Ablehnung der parlamentarischen Demokratie überhaupt seien die Räte, und damit auch die rein wirtschaftlichen Räte, eher diskreditiert worden (vgl. Oertzen 1976; 65). Oertzen meint nicht umsonst, daß die "gemäßigten" Strömungen der Rätebewegung allein die wirtschaftliche und nicht noch zusätzlich die politische Selbstregierung der Arbeiter "als solcher" angestrebt hätten (ebd.; 297). Eine Verschärfung findet sich eher bei Kolb, der die "sogenannte reine Rätetheorie" als die eigentliche theoretische Leistung der Rätebewegung würdigt (Feldmann/Kolb/Rürup 1972; 99-100).

In seinem speziell der Vereinbarkeit von Rätesystem und parlamentarischer Demokratie gewidmeten Kapitel gesteht allerdings Oertzen ein, daß die Bereitschaft zum Kompromiß nicht immer grundsätzlicher, sondern auch taktischer Natur gewesen sei (vgl. Oertzen 1976; 197). Dies gilt allerdings nicht nur für die Bereitschaft zum Kompromiß mit der parlamentarischen Demokratie, sondern auch umgekehrt für die Bereitschaft zum Kompromiß mit dem Rätesystem, die bei der SPD zwischen März und Juni 1919 daher deutlich abnimmt. Dieses Taktieren spiegelt aber die jeweilige Einschätzung der Durchsetzungschancen der parlamentarischen Demokratie bzw. der Rätebewegung wider und gehört daher nicht hierher.

Bei der Frage des grundsätzlichen Verhältnisses zwischen Sozialisierung der Wirtschaft und parlamentarischer Demokratie bei den wirtschaftlichen Räten müssen wenigstens die beiden folgenden Gesichtspunkten beachtet werden.

Sozialisierung als Einschränkung der parlamentarischen Demokratie

Durch den Versuch, die Räte im Wirtschaftsleben zu etablieren, sei die Entscheidung der überwiegenden Mehrheit der Gesellschaft gegen eine sozialistische Entwicklung in Frage gestellt worden (vgl. Jesse/Köhler 1978; 9). Damit ist wahrscheinlich die Tatsache gemeint, daß es bei den Wahlen im Januar 1919 zu keiner Mehrheit zugunsten der sozialistischen Parteien kam. Es gab also kein demokratisches Votum für eine Sozialisierung. Es ist aber ein Unterschied, ob ohne oder gegen ein demokratisches Votum sozialisiert wird. Kolb neigt deswegen die offene Zeit vor diesen Wahlen zu betonen. Bis Februar 1920 gab es aber kein Gesetz, das die zwischenbetriebliche Vernetzung der Betriebsräte verbot, jene Vernetzung wodurch allein die Betriebsräte keine Individualisierung, sondern eine Sozialisierung der Betriebe bedeutet hätten. Bis dahin wäre es also der Wirtschaft möglich gewesen, sich ganz legal eine eigene Konstituante zu wählen (vgl. Steiner 1989; 221 u. 90-92). 5 Es sei denn man huldigt dem Grundsatz, was nicht erlaubt ist, ist verboten.

Oertzen geht die Frage noch prinzipieller an. Wer Vorstellungen einer wirtschaftlichen Selbstregierung vorwerfe, sie seien "undemokratisch", negiere, daß eine selbständige Wirtschaftsverfassung neben der politischen Verfassung notwendig sei (vgl. Oertzen 1976; 418-420). 6 Wer, wie wahrscheinlich Oertzen (und übrigens auch ich), von der Notwendigkeit zweier selbständigen Verfassungen überzeugt ist, hat allerdings noch in dem Sinne "demokratisch" zu sein, daß er versucht, wenigstens im nachhinein, eine Mehrheit für eine solche Einsicht zu gewinnen. Gelingt es, dann würde sich die parlamentarische Demokratie selbst einschränken, was ihr nur geraten werden kann, wenn sie sich nicht übernehmen und dadurch diskreditieren soll. Vor der wirtschaftlichen Rätebewegung wäre die Sozialisierung nur als Verstaatlichung, das heißt eigentlich nicht als Beschränkung, sondern als Erweiterung der parlamentarischen Demokratie in Frage gekommen.

Sozialisierung als Fallbeil der Wirtschaft und der parlamentarischen Demokratie

Wie hätte sich eine Sozialisierung auf die wirtschaftliche Lage und sich diese auf die parlamentarische Demokratie ausgewirkt?

Es sei den Mehrheitssozialdemokraten nachträglich zuzustimmen, daß durch eine bürokratische Sozialisierung sich die reale materielle Notlage der Arbeiterschaft vermutlich zunächst erheblich verschlechtert hätte. Bei einer betrieblichen Mitbestimmung scheint diese Gefahr allerdings nicht unbedingt bestanden zu haben (vgl. Mommsen 1978; 385). Für die Auswirkung einer Sozialisierung auf die wirtschaftliche Lage, hier zunächst der Arbeiterschaft, ist es nicht gleichgültig, ob die wirtschaftlichen Räte oder der Staatsapparat zum Träger dieser Sozialisierung werden. Folgt man der Einschätzung Mommsens, so wäre diese Auswirkung desto ungünstiger gewesen, je weniger der Ruf nach Sozialisierung eine syndikalistische Prägung gehabt hätte. Staatsfern war aber nicht nur der Ansatz der Syndikalisten, sondern auch derjenige der damaligen Dreigliederer, welche mit Steiner die Sozialisierung als rein wirtschaftliche Aufgabe verstanden. Angenommen, die materielle Lage der Arbeiterschaft sei entscheidend für ihr Halten an der parlamentarischen Demokratie gewesen, dann hätte sich ihre Verschlechterung negativ auf ihren demokratischen Sinn ausgewirkt. Dies würde besonders für Berlin und Mitteldeutschland gelten (ebd.; 381), 7 nicht aber für das Ruhrgebiet, wo der Syndikalismus stark vertreten war, und nicht für die Betriebe, die sich von der sozialen Dreigliederung haben inspirieren lassen.

Eine zweite Überlegung bezieht diesmal die gesamte Wirtschaftslage ein. Die Massenbewegung, und damit ist in diesem Zusammenhang die wirtschaftliche Rätebewegung gemeint, sei durch Lohnzugeständnisse der Großunternehmer geschwächt worden, ohne daß ihre Ziele in wesentlichen Punkten verwirklicht worden wären. Sie sei dadurch um den Preis einer Inflationswirtschaft zu einer Lohnbewegung verflacht. Damit sei eine Zeitbombe gelegt worden, die 1922/23 zu einer katastrophalen Verschlechterung der materiellen Lage der Arbeiter führte und die Voraussetzungen für eine Massenbewegung der radikalen Rechten schuf (vgl. Feldmann/Kolb/Rürup 1972; 91).

Hätten die wesentlichen Ziele der wirtschaftlichen Rätebewegung nicht auch zur Inflationswirtschaft beigetragen? Dies muß auch gefragt werden, wenn es um ihre Rückwirkung auf die parlamentarische Demokratie geht. Hätte eine Sozialisierungsforderung wie beispielweise Einblick in die Geschäftsführung der einzelnen Betriebe (vgl. Mommsen 1978; 381) durch die wirtschaftlichen Räte einer solchen Inflationswirtschaft entgegenwirken können? Eigentlich erst durch eine zwischenbetriebliche Vernetzung dieser Räte, die eine Art Kollektivurteil, einen Einblick in die gesamtwirtschaftliche Geschäftsführung ermöglicht hätte. Cohen versuchte die Gefahr des Betriebsegoismus und seiner Blindheit dadurch zu vermeiden, daß er die Betriebsräte ablehnte und wirtschaftliche Räte erst ab der Kommuneebene haben wollte (vgl. Oertzen 1976; 204). Korsch setzte auf den Staat (allgemeines Interesse) als Gegengewicht zu den Betriebsräten (partikulares Interesse) (ebd.; 306). Die sozialdemokratisch geprägten Gewerkschaften hielten sich selber für das allgemeine Interesse und verstanden sich daher zunächst als Ausgleich für die angeblich eigennützigen Betriebsräte. Die Betriebsräte hätten aber bei ihrer vollständigen Vernetzung selber den jeweiligen Betriebsegoismus überwinden können. Diese Ansicht von Steiner gehört zwar zu den damaligen Rätekonzeptionen (vgl. Steiner 1989; 90-92 u. 222-224), wurde aber nicht zu einer breit vertretenen Räteforderung. Stattdessen setzten die Gewerkschaften im Februar 1920 das Verbot einer Vernetzung der Betriebsräte durch. Ihre Kritik an den Betriebsräten wurde dadurch zu einer sich selbst erfüllenden Prophetie. Befürworter der Betriebsräte wurden sie erst, als es ihnen gelang, sie mit den eigenen Leuten zu besetzen.

Ergebnisse

Während die "reine Rätetheorie" zu einem eindeutig undemokratischen politischen Wahlrecht geführt hätte, sind von den meisten politischen Räten Forderungen im Sinne einer Parlamentarisierung und, was die Soldatenräte anbelangt, auch einer Demokratisierung des Heeres gestellt worden. Sie haben darüber hinaus, sowohl selbst die Forderung nach Sozialisierung gestellt, als indirekt dazu beigetragen, daß sie gestellt wurde.

Durch das Aufkommen der wirtschaftlichen Räte bekam die Forderung nach Sozialisierung eine nichtstaatliche Dimension, die zwar keine direkte Gefährdung aber eine Einschränkung der parlamentarischen Demokratie bedeutet hätte. Eine indirekte Gefährdung der parlamentarischen Demokratie durch eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage wäre zwar möglich gewesen, aber eigentlich nur bei ganz bestimmten Räteansätzen. Und dies waren gerade die Ansätze, welche die Sozialisierung nicht als eine Einschränkung, sondern als eine Erweiterung des Staatsapparates und damit der parlamentarischen Demokratie auffaßten.

Literaturverzeichnis

Böckenförde, E.W. (19882): Der Zusammenbruch der Monarchie und die Entstehung der Weimarer Republik, in: Die Weimarer Republik 1918-1933 - Politik - Wirtschaft - Gesellschaft, Hg. Bracher, K.D./ Funke, M. /Jacobsen, H.A., Bundeszentrale für politische Bildung, 17-43

Feldmann, G.D./ Kolb, E./ Rürup, R. (1972): Die Massenbewegungen der Arbeiterschaft in Deutschland am Ende des Ersten Weltkrieges (1917-1920), in: Politische Vierteljahresschrift (13) 1972, 84-105

Jesse, E./ Köhler, H. (1978): Die deutsche Revolution 1918/19 im Wandel der historischen Forschung - Forschungsüberblick und Kritik an der "herrschenden Lehre", in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Beilage 45/78, 3-24

Kolb, E. (1987): Vom Kaiserreich zur Republik. Politische Neuordnung im Zeichen von militärischer Niederlage und Staatsumsturz, in: Ploetz: Weimarer Republik - Eine Nation im Umbruch, Hg. Schulz, G., Freiburg, 18-31

Kolb, E. (19933): Die Weimarer Republik, München

Mommsen, W.J. (1978): Die deutsche Revolution - Politische Revolution und soziale Protestbewegung, in: Geschichte und Gesellschaft (4) 1978, 362-391

Oertzen, P.v. (19762): Betriebsräte in der Novemberrevolution - Eine politikwissenschaftliche Untersuchung über Ideengehalt und Struktur der betrieblichen und wirtschaftlichen Arbeiterräte in der deutschen Revolution 1918/19, Bonn-Bad Godesberg

Rosenberg, A. (1991): Geschichte der Weimarer Republik, Hg. Kersten, K, Hamburg

Steiner, R. (1989): Betriebsräte und Sozialisierung - Diskussionsabende mit den Arbeiterausschüssen der großen Betriebe Stuttgarts, Dornach (Schweiz)

Fußnoten

1 Böckenförde geht es bei dieser Feststellung nicht um die Einteilung der Räte.

2 Nur die Gewaltenteilung mußte unberücksichtigt bleiben, weil leider keine Aussage zu finden war, die zwischen personeller und funktioneller Gewaltenteilung unterschieden hätte.

3 Ursprünglich 1935.

4 Die Formulierung stammt eigentlich von Erdmann, der diese These Oertzen zuschreibt. Dieser Zuschreibung stimmt aber Oertzen voll zu.

5 Vor Arbeiterauschüssen und "wilden" Betriebsräten zwischen Mai und Juli 1919 gesprochen worden.

6 Bei Cohen geht es zwar um eine Selbstregierung der Produzenten und nicht der Arbeiter "als solcher", der von Oertzen gerügte Vorwurf bezieht sich aber auf die wirtschaftliche Selbstregierung überhaupt.

7 Mommsen zieht diese Schlußfolgerungen nicht.

Sylvain Coiplet