Internationale Wirtschaft und dreigliedriger sozialer Organismus

01.08.1919

Quelle: Zeitschrift "Soziale Zukunft", 2. Heft, August 1919

[851/01] Eine der bedeutsamsten Tatsachen in der neuesten Entwickelungsgeschichte der Menschheit ist der Widerspruch, der sich allmählich herausgebildet hat zwischen den Aufgaben, die sich die Staaten gegeben haben, und der Tendenz, die das Wirtschaftsleben angenommen hat. Die Staaten strebten darnach, in den Kreis ihrer Obliegenheiten die Ordnung des Wirtschaftslebens innerhalb ihrer Grenzen aufzunehmen. Die Personen und Personengruppen, welche das Wirtschaftsleben besorgen, suchen in der staatlichen Macht eine Stütze für ihre Betätigung. Ein Staat steht dem andern gegenüber nicht nur als geistiges und politisch-rechtliches Kulturgebiet, sondern auch als Träger der innerhalb dieses Gebietes sich geltend machenden wirtschaftlichen Interessen.
[851/02] Die aus dem Marxismus hervorgehende sozialistische Denkungsart möchte diese Bestrebungen der Staaten nicht nur fortsetzen, sondern sogar bis zum Extrem ausbilden. Sie möchte die privatkapitalistische Wirtschaftsform durch die Vergesellschaftung der Produktionsmittel in eine genossenschaftliche überleiten und dabei sich der Rahmen der gegenwärtigen Staaten bedienen. Die in diesen befindlichen Betriebe sollen zusammengefaßt werden zu wirtschaftlichen Organismen, in denen planmäßig gemäß den vorhandenen Bedürfnissen produziert und die Verteilung der Produkte an die im Staate wohnenden Menschen besorgt wird.
[851/03] Diesem Streben steht gegenüber die Entwickelung, welche das Wirtschaftsleben in der neuesten Zeit genommen hat. Dieses hat die Tendenz, ohne Berücksichtigung der gegebenen Staatsgrenzen, sich zur einheitlichen Weltwirtschaft zu entwickeln. Die Menschheit über die ganze Erde hin will eine einzige Wirtschaftsgemeinschaft werden. In dieser stehen die Staaten darinnen so, daß die in ihnen lebenden Menschen nach Interessen zusammengehalten werden, die in weitem Umfange den wirtschaftlichen Beziehungen, die sich entfalten wollen, widersprechen. Das Wirtschaftsleben will hinauswachsen über die Staatsgebilde, die aus geschichtlichen Bedingungen erstanden sind, die keineswegs den wirtschaftlichen Interessen immer angepaßt waren.
[851/04] Die Weltkriegskatastrophe hat das Mißverhältnis der historisch gewordenen Staatsgebilde und der Weltwirtschaftsinteressen zur Offenbarung gebracht. Ein großer Teil der Kriegsursachen wird darin gesucht werden müssen, daß die Staaten das Wirtschaftsleben zur Verstärkung ihrer Macht ausnützten, oder daß die wirtschaftenden Menschen durch die Staaten die Förderung ihrer wirtschaftlichen Interessen suchten. Die nationalen Wirtschaften stellten sich störend in die nach Einheit strebende Weltwirtschaft hinein. Sie suchten wirtschaftend für sich als Gewinne einzuheimsen, was nur in dem allgemeinen Wirtschaftsleben zirkulieren sollte.
[851/05] In den Staaten verbinden sich die geistigen und politisch-rechtlichen Interessen mit den wirtschaftlichen. So, wie sie im Laufe des geschichtlichen Werdens die Staatsgrenzen ergeben haben, wird innerhalb ihrer die beste Art, das Geistige oder Politisch-Rechtliche zu besorgen, nicht zusammenfallen mit der vorteilhaftesten Betätigung auf wirtschaftlichem Gebiete. Und wenn ernst gemacht wird mit den berechtigten Forderungen der neueren Menschheit nach Freiheit im geistigen Leben, nach Demokratisierung des Staatslebens und Sozialisierung des Wirtschaftswesens, dann kann gar nicht daran gedacht werden, daß die Verwaltungen des Geistigen und der Rechtsverhältnisse auch maßgebend sein sollen für die Ordnung des Wirtschaftslebens. Denn es müßten die internationalen geistigen und Rechtsbeziehungen sklavisch den Wirtschaftsverhältnissen sich anpassen, die in ihrer Art etwas Zwingendes für ihre Gestaltung haben.
[851/06] Der marxistische Sozialismus kommt theoretisch über das gekennzeichnete Bedenken allerdings leicht hinweg. Er gibt sich der Meinung hin, daß die geistigen Errungenschaften und die rechtlichen Maßnahmen ideologische Ergebnisse der wirtschaftlichen Tatsachen sind. Er glaubt daher, daß er sich zunächst um die Gestaltung des Geistigen und des Rechtlichen nicht zu sorgen hat. Er will abgeschlossene Großwirtschaften schaffen und ist der Ansicht, innerhalb dieser werden geistige und rechtliche Lebensverhältnisse entstehen, deren internationale Beziehungen « von selbst » sich einstellen werden, wenn die Großwirtschaften miteinander in Verkehr treten werden. Dieser Sozialismus hat eine Wahrheit durchschaut; aber diese Wahrheit ist eine einseitige. Er hat erkannt, daß in den bisherigen Staaten Produktionszweige geleitet und Waren verwaltet werden und daß diese Leitung und diese Verwaltung vereinigt ist mit einer Regierung über Menschen, die der Freiheit des Geisteslebens und der vollkommenen Gestaltung des Rechtslebens nicht entspricht. Er zieht aus dieser Erkenntnis die Folgerung, daß in der Zukunft von dem sozialen Organismus nur mehr Waren verwaltet und Produktionszweige geleitet werden sollen. Weil er meint, daß daraus das Geistige und das Politisch-Rechtliche sich « von selbst » ergibt, so übersieht er, daß in dem Maße, in dem aufgehört wird, mit der Ordnung der Produktionszweige zugleich die in diesen betätigten Menschen zu regieren, diese Regierung durch etwas anderes ersetzt werden muß.
[851/07] Die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus trägt dem Rechnung, was der marxistische Sozialismus übersieht. Sie macht Ernst damit, das Wirtschafsleben nur von den Gesichtspunkten aus zu verwalten, die sich aus ihm selbst ergeben. Aber durch sie wird auch erkannt, daß die geistigen Bedürfnisse und die rechtlichen Forderungen der Menschen in besonderen Verwaltungen geordnet werden müssen. Dadurch aber werden auch die internationalen geistigen Beziehungen und die Rechtsverhältnisse unabhängig von dem Weltwirtschafsleben, das seine eigenen Wege gehen muß.
[851/08] Dadurch werden Konflikte, die sich auf einem Lebensgebiete ergeben, ausgeglichen von einem andern aus. Zwei Staaten oder Staatenbündnisse, die in einem wirtschaftlichen Konflikte sind, ziehen ihre geistigen und rechtlichen Interessen in den Konflikt mit hinein, wenn sie Einheitsstaaten in dem Sinne sind, daß in ihren Verwaltungen geistige, rechtliche und wirtschaftliche Regelungen verbunden sind. Bei sozialen Organismen, die für jedes dieser drei Lebensgebiete eine eigene Verwaltung haben, wird zum Beispiele auf widerstreitende geistige Interessen die wirtschaftliche Interessenbeziehung ausgleichend wirken können.
[851/09] In dem südöstlichen Winkel Europas, von dem die Weltkriegskatastrophe ihren Ausgang genommen hat, konnte man beobachten, wie die Vermengung der drei Lebensgebiete durch die Einheitsstaaten wirkte. Der geistige Gegensatz zwischen Slawentum und Germanentum lag dem Geschehen im allgemeinen zugrunde. Zu ihm kam ein politisches Element des öffentlichen Rechts. In der Türkei traten die demokratisch denkenden Jungtürken an die Stelle der alten reaktionären Regierung. Als Folge dieser politischen Umgestaltung trat die Annexion Bosniens und der Herzegowina durch Österreich ein, das nicht zusehen wollte, wie durch die türkische Demokratie die Bewohner dieser Länder in deren Parlamentarismus einbezogen wurden, obgleich sie trotz ihrer seit dem Berliner Kongreß schon bestehenden Okkupation rechtlich zur Türkei gehörten. Als drittes ergab sich ein wirtschaftliches Streben Österreichs. Dieses beabsichtigte, eine Bahnlinie von Sarajevo nach Mitrowitza auszubauen und auf diese Weise eine in seinem Interesse liegende Handelsverbindung mit dem Ägäischen Meere zu begründen. Aus diesen drei Momenten ergaben sich wichtige Teilglieder der Kriegsursachen. Würden Bahnlinien nur aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus von Wirtschaftsverwaltungen gebaut, so könnten sie nicht in die Konfliktskräfte aufgenommen werden, die zwischen Staaten aus anderen Untergründen vorhanden sind.
[851/10] Deutlich ist auch an den Verhandlungen über das Bagdadproblem zu ersehen, wie da fortwährend national-geistige und politisch-rechtliche Interessen sich gegenüber den wirtschaftlichen Gesichtspunkten geltend machten. Die wirtschaftlichen Vorteile einer solchen Bahn würden ganz vom Gesichtspunkte der Weltwirtschaft ins Auge gefaßt werden können, wenn an den Verhandlungen nur Wirtschaftsverwaltungen beteiligt wären, die nicht in ihren Entschlüssen durch ihren Zusammenhang mit andern, staatlichen Interessen bestimmt werden könnten.
[851/11] Man kann selbstverständlich einwenden, daß auch in älteren Zeiten Konflikte zwischen den Staaten durch solche Vermengung der wirtschaftlichen Interessen mit den geistigen und den politisch-rechtlichen entstanden sind. Aber dieser Einwand sollte nicht gegen die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus gemacht werden. Denn diese Idee wird aus dem Gegenwartsbewußtsein der Menschheit heraus geformt, dem Katastrophen, die in der geschichtlichen Art entstehen, unerträglich sind, während sie von den Menschen früherer Zeitepochen anders empfunden worden sind. Menschen, die nicht wie die gegenwärtigen die Freiheit des Geisteslebens, die Demokratisierung der politischen Verhältnisse und die Sozialisierung des Wirtschaftens anstrebten, konnten nicht einen sozialen Organismus in Aussicht nehmen, der allein ernst mit diesem Streben macht. Für die Art, wie sie sich den sozialen Organismus als ihnen angemessen instinktiv dachten, waren die entsprechenden internationalen Konflikte auch etwas, das sie wie eine Naturnotwendigkeit hinnehmen mußten.
[851/12] Die Erweiterung der nationalen Wirtschaften zur einheitlichen Weltwirtschaft kann nicht verwirklicht werden, wenn nicht in den einzelnen sozialen Organismen das Wirtschaftsleben von dem geistigen und dem politisch-rechtlichen abgegliedert wird. Es gibt solche Menschen, die der Idee der Dreigliederung im allgemeinen sympathisch gegenüberstehen, weil sie deren Berechtigung aus den Lebensnotwendigkeiten der Gegenwart und Zukunft einsehen, die ihr aber doch nicht ernstlich nähertreten wollen, weil sie der Meinung sind, ein einzelner Staat könne mit ihrer Verwirklichung nicht den Anfang machen. Denn die anderen Staaten, die den Einheitscharakter beibehalten, würden durch ihre wirtschaftlichen Maßnahmen dem dreigegliederten sozialen Organismus das Leben unmöglich machen. Ein solcher Einwand ist berechtigt gegen die Gestaltung eines Staates im Sinne des marxistischen Sozialismus. Die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus kann er nicht treffen. Eine in den Rahmen einer gegenwärtigen Staatsverwaltung gezwängte Groß-Wirtschaftsgenossenschaft könnte ökonomisch vorteilhafte Beziehungen zu dem privatkapitalistisch-wirtschaftlichen Auslande nicht ausgestalten. Wirtschaftliche Betriebe, zentralistisch verwaltet, sind in ihrer freien Entfaltung, die in den Auslandsbeziehungen herrschen muß, gehemmt. Die freie Initiative und die Schnelligkeit, die für die Entschlüsse innerhalb solcher Beziehungen notwendig sind, lassen sich nur erreichen, wenn Inlandsbetrieb und Auslandsmarkt sowie Auslandsbetrieb und Inlandsmarkt in unmittelbarem durch die beteiligten Personen allein vermittelten Verkehr stehen. Wer dies betont gegenüber den Groß-Wirtschaftsgenossenschaften, die zentralistisch verwaltet werden sollen, wird immer recht behalten, auch wenn die Befürworter solcher Genossenschaften den Betriebsleitern eine weitgehende Selbständigkeit zugestehen wollen. In der Praxis würde zum Beispiel die Beschaffung von Rohstoffen, an der allerlei Verwaltungsinstanzen beteiligt sein müßten, einen Geschäftsgang ergeben, der mit der Art, wie Auslandsforderungen befriedigt werden müssen, nicht in Einklang gebracht werden könnte. Ähnliche Schwierigkeiten müßten sich ergeben, wenn Bestellungen im Auslande gemacht werden sollten.
[851/13] Die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus will das Wirtschaftsleben auf seinen eigenen Boden stellen. Der marxistische Sozialismus macht den Staat zur wirtschaftlichen Organisation. Die Dreigliederung löst das Wirtschaftsleben vom Staate los. Sie kann daher nicht andere Maßnahmen ins Auge fassen als solche, die sich aus den Anforderungen des Wirtschaftslebens selbst ergeben. Dieses aber wird ertötet, wenn es auf eine zentralistisch orientierte Verwaltung aufgebaut wird; es muß hinsichtlich der Anordnung und Verrichtung der für die Produktion zu leistenden Arbeit auf der freien Initiative wirtschaftender Menschen beruhen. Verbunden mit dieser freien Initiative kann sein, daß die Früchte des Produzierens innerhalb des sozialen Organismus in der Art durch sozial gerechtfertigte Preise dem Konsumentenbedürfnisse entsprechen, wie dies in meinem vorigen Artikel gekennzeichnet ist. Die Wahrung der freien Initiative der Betriebsleitungen ist nur möglich, wenn diese nicht in eine Zentralverwaltung eingespannt sind, sondern wenn sie sich in Assoziationen zusammenschließen. Dadurch wird erreicht, daß nicht eine zentralistische Verwaltung maßgebend ist für dasjenige, was in den Betrieben geschieht; sondern es bleibt den Betrieben ihre volle Freiheit, und die soziale Orientierung des Wirtschaftskörpers geht aus den Abmachungen der selbständigen Betriebe hervor. Eine Betriebsleitung, die für den Export arbeitet, wird in dem Verkehr mit dem Auslande aus völlig freier Initiative handeln können; und sie wird im Inlande Beziehungen zu solchen Assoziationen unterhalten, die ihr in der Belieferung von Rohstoffen und ähnlichem am förderlichsten bei der Befriedigung der Auslandsforderungen sind. Ein gleiches wird auch für einen Importbetrieb möglich sein. Notwendig allerdings wird sein, daß durch den Verkehr mit dem Auslande nicht Produkte in das Inland gebracht werden, deren Herstellungskosten oder Kaufpreis die Lebenshaltung der Bevölkerung beeinträchtigen. Ebensowenig werden durch die Beziehungen zum Auslande im Inlande notwendige Produktionszweige zerstört werden dürfen dadurch, daß in ihnen wegen der Billigkeit der entsprechenden Auslandsware nicht gearbeitet werden kann. Aber alles dieses kann durch die Wirkung der Assoziationseinrichtungen verhindert werden. Würde ein Betrieb oder eine Handelsgesellschaft in der angedeuteten Art zum Schaden des Inlandes arbeiten wollen, so würden sie durch die entsprechenden Assoziationen, von denen sie sich nicht ausschließen können, ohne ihre Arbeit unmöglich zu machen, verhindert werden können. Allerdings kann die Notwendigkeit eintreten, daß man für gewisse Produkte, die man aus diesen oder jenen Gründen vom Auslande beziehen muß, zu hohe Preise zahlen muß. Für diese Notwendigkeit wird in Betracht kommen, was Seite 126 meiner « Kernpunkte der sozialen Frage » gesagt ist: « Auch wird eine Verwaltung, die es nur zu tun hat mit dem Kreislauf des Wirtschaftslebens, zu Ausgleichen führen können, die etwa aus diesem Kreislauf heraus als notwendig sich ergeben. Sollte zum Beispiel ein Betrieb nicht in der Lage sein, seinen Darleihern ihre Arbeitsersparnisse zu verzinsen, so wird, wenn er doch als einem Bedürfnis entsprechend anerkannt wird, aus anderen Wirtschaftsbetrieben nach freier Übereinkunft mit allen an den letzteren beteiligten Personen das Fehlende zugeschossen werden können. » So wird auch der zu hohe Preis einer Auslandsware durch Zuschüsse ausgeglichen werden können, die aus Betrieben herrühren, welche gegenüber den Bedürfnissen der in ihnen Arbeitenden zu hohe Erträgnisse liefern können.
[851/14] Neben allen solchen Vorkehrungen, durch die ein dreigliedriger sozialer Organismus die Schäden ausgleichen kann, die ihm aus dem wirtschaftlichen Verkehr mit Staaten erwachsen, die von der Dreigliederung nichts wissen wollen, können allerdings noch andere notwendig sein, die dem Prinzip des Schutzzolles entsprechen. Es ist leicht einzusehen, daß durch die Verselbständigung des Wirtschaftslebens solchen Maßnahmen andere Grundlagen geschaffen werden, als sie vorhanden sind, wenn die Behandlung der Ein- und Ausfuhr abhängig ist von Mehrheitsbeschlüssen, die zustande kommen durch die Rechts- und geistigen Interessen sich zusammenschließender Menschengruppen. Denn die Tätigkeit der aus sachlichen Gründen zusammenwirkenden Wirtschafsorganisationen wird (im Sinne der Seite 216 geltend gemachten Prinzipien) abzielen auf die sozial wirkende Preisbildung und wird nicht hervorgehen können aus den Gewinninteressen einzelner wirtschaftlicher Gruppen. Daher wird ein Wirtschafsleben sozial dreigliedriger Organismen dem Ideal des Freihandels zustreben. Dieser wird bei einem einheitlichen Weltwirtschaftsgebiet die günstigste Grundlage dafür bieten, daß nicht in einzelnen Erdgebieten zu teuer oder zu billig produziert wird. Ein von nicht sozial dreigliedrigen Organismen umgebener Gesellschaftskörper mit selbständiger Wirtschafsverwaltung wird allerdings genötigt sein, gewisse Produktionszweige vor einer wirtschaftlich unmöglichen Verbilligung dadurch zu schützen, daß er Zölle erhebt, deren Verwaltung damit betraute Assoziationen innerhalb des Kreises des Wirtschafslebens zugunsten gemeinnütziger Werke besorgen.
[851/15] Es wird sich, wenn Nachteile auf die angedeutete Art abgehalten werden, für den einzelstehenden dreigliedrigen Organismus ergeben, daß er gegenüber dem Auslande als ein umfassendes Wirtschaftsgebilde wirkt, dessen innere Struktur im Verkehr mit ungegliederten Staaten für ihn selbst keine Bedeutung hat, weil dieser Verkehr auf der freien Initiative der wirtschaftenden Menschen und nicht auf der inneren Struktur beruht. Dagegen wird der Fortgang zur Dreigliederung bei einem einzelnen Staate im hohen Grade vorbildlich auf die anderen wirken. Und dies nicht nur in moralischer Art durch die sozial gestaltete Lebenshaltung der Bewohner des dreigliedrigen Organismus, sondern auch durch das Auftreten von rein wirtschaftlichen Interessen. Solche werden sich dadurch ergeben, daß für die ungegliederten Staaten der dreigliedrige in deutlich bemerkbarer Art sich weniger profitabel erweist, wenn Sie bei ihrer Einheitsstruktur bleiben, als wenn sie auch zur Dreigliederung übergehen würden. So kann gerade ein einzelner dreigliedriger sozialer Organismus den Anstoß dazu geben, die Hindernisse der Ausgestaltung einer einheitlichen Weltwirtschaft aus dem Wege zu schaffen. Daß er selbst keine Schäden erleidet als einzelner Wirtschaftskörper, das kann er durch seine auf freien Assoziationen beruhende Struktur bewirken; daß die Störung, die er für die Einheitsstaaten bewirkt, nicht zur Boykottierung seiner Wirtschaft führt, kann er dadurch erzielen, daß er durch rationelle Gliederung seiner Arbeit gewisse Produkte erzeugt, die das Ausland nur bei ihm am besten beziehen kann; daß er eine Oase bildet innerhalb des Gebietes, in dem er mit den nationalen Wirtschaften zusammenliegt, wird für diese ein Beweis werden, daß der Übergang zur Dreigliederung ein wirtschaftlicher und ein allgemeiner Menschheitsfortschritt ist.
[851/16] Es wird heute - und mit Recht - von vielen Seiten betont, daß die Rettung der Weltwirtschaft durch die Erhöhung der unter der Weltkatastrophe im höchsten Maße zurückgegangenen Arbeitsbereitschaft kommen müsse. Wer die Menschennatur kennt, kann wissen, daß diese Arbeitsbereitschaft nur kommen kann, wenn die Überzeugung sich verbreitet, daß die Arbeit in der Zukunft unter sozialen Verhältnissen stehen wird, die den Menschen ein menschliches Dasein sichern. Daß die alten sozialen Verhältnisse dieses noch weiter bringen können, dieser Glaube ist in weitesten Kreisen erschüttert. Und innerhalb gewisser Gebiete hat ihn die Weltkriegskatastrophe völlig vernichtet. Die Idee von der Dreigliederung des sozialen Organismus wird eine überzeugende Kraft in der angedeuteten Richtung haben. Sie wird durch die Ausblicke, die sie in die soziale Menschenzukunft eröffnet, Antriebe zur Arbeit erzeugen. Sie so zu verbreiten, daß sie verständnisvoll aufgenommen werden kann und die entgegenstehenden Bedenken zum Schweigen bringt, erscheint als ein wesentlicher Teil der Aufgabe, die in der Gegenwart für das soziale Problem erstanden ist.

Rudolf Steiner