Durch wirtschaftliche Korporationen nur Preise, kein Arbeitsrecht

Quelle: GA 329, S. 212, 1. Ausgabe 1985, 14.10.1919, Bern

Dann bleibt das Wirtschaftsleben, das eigentliche, das einheitliche Wirtschaftsleben. Und dann wird man in diesem Wirtschaftsleben nicht das in ihm haben, was heute auch ist, sondern man wird in diesem Wirtschaftsleben Assoziationen haben, die aus den Konsumenten, den Produzenten zusammen gebildet werden. Und diese Assoziationen, sie werden sich zu befassen haben mit demjenigen, was eng zusammenhängt mit der wirtschaftlichen Bedürfnisfeststellung, mit der Feststellung der Preise, dem Warenwert, mit all dem, was nur an der menschlichen Arbeitsleistung, die in die Ware übergeht, hängt. Es wird das Wirtschaftsleben nicht zu entscheiden haben über das Aufbringen der menschlichen Arbeitskraft, darüber entscheidet das Rechtsleben. Auf dem Boden des Wirtschaftslebens werden die Korporationen sich nur zu befassen haben mit den gerechten Preisen. So daß sich aus wirklicher Sachkenntnis und Fachtüchtigkeit heraus solche Preise ergeben durch das Darinnenstehen im Wirtschaftsleben, daß der einzelne tatsächlich im Durchschnitt für dasjenige, was er leistet, soviel erhält an entsprechenden Gütern, die zu seinem Bedarfe dienen, bis er ein Gleiches hervorgebracht hat wie dasjenige, das er eintauscht.