![]() |
| ||||||||||||
|
|
|
Das Unsoziale am bedingungslosen GrundeinkommenVon den wenigen Anthroposophen, die sozial interessiert sind, sehen nicht wenige das bedingungslose Grundeinkommen für alle als eine Verwirklichung des von Rudolf Steiner 1905 formulierten sozialen Hauptgesetzes an. Wer sich wirklich auf die Kernaussage des sozialen Hauptgesetzes einläßt, muß dieser Annahme widersprechen. Ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle wäre alles andere als sozial. Die Trennung von Arbeit und EinkommenDas Heil einer Gesamtheit von zusammenarbeitenden Menschen ist um so größer, je weniger der einzelne die Erträgnisse seiner Leistungen für sich beansprucht, das heißt, je mehr er von diesen Erträgnissen an seine Mitarbeiter abgibt, und je mehr seine eigenen Bedürfnisse nicht aus seinen Leistungen, sondern aus den Leistungen der anderen befriedigt werden. Alle Einrichtungen innerhalb einer Gesamtheit von Menschen, welche diesem Gesetz widersprechen, müssen bei längerer Dauer irgendwo Elend und Not erzeugen. [...] Worauf es also ankommt, das ist, daß für die Mitmenschen arbeiten und ein gewisses Einkommen erzielen zwei voneinander ganz getrennte Dinge seien. So heißt es bei Rudolf Steiner 1905. Mit seinem 1919 ausformulierten Ansatz einer sozialen Dreigliederung macht er es sich aber nicht einfach. Er spricht sich einerseits für eine Trennung von Arbeit und Einkommen und verknüpft es mit der Formulierung des obenzitierten sozialen Hauptgesetzes, wonach erst die Überwindung des Egoismus zu einer Überwindung des Elends führen kann. Ein bedingungsloses Einkommen für alle lehnt Rudolf Steiner aber 1919 ab: Es kommt also darauf an, daß man überhaupt den Begriff der Arbeit nicht in irgendeiner Weise zusammenbringt, wie er heute vielfach zusammengebracht wird, mit dem Begriff des Einkommens. Sein Einkommen bekommt ja ein Mensch wahrhaftig nicht bloß dafür, daß er ißt und trinkt oder sonst irgendwelche leiblichen oder seelischen Bedürfnisse befriedigt, sondern auch dafür, daß er für andere Menschen arbeitet. Daß sich diese Ablehnung auch auf ein Grundeinkommen bezieht, ergibt sich aus einer Stelle, wo sich Rudolf Steiner eigentlich von einer sozialistischen Arbeitspflicht distanzieren wollte: Natürlich ist ja jeder aus den sozialen Verhältnissen heraus gezwungen zu arbeiten, und man hat nur die Wahl, entweder zu verhungern oder zu arbeiten. Einen anderen Arbeitszwang als den, der sich auf diese Weise aus den Verhältnissen ergibt, kann es nicht geben [in einer sozialen Ordnung], in der doch die Freiheit des menschlichen Wesens eine Grundbedingung ist. Diese und andere Klarstellungen aus dem Jahr 1919 werden gerne von denjenigen übersehen, die Rudolf Steiner und sein soziales Hauptgesetz für ihre Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen vereinnahmen möchten. Sie sehen nicht, daß Rudolf Steiner das Einkommen gerade an eine Bedingung knüpfen will. Wer das soziale Hauptgesetz einsieht, strebt eine soziale Ordnung an, wo die Arbeit erst dann zum benötigten Einkommen führt, wenn sie wirklich für das Wohl anderer Menschen geleistet worden ist. Wer - wie heute noch üblich - erst in Massen produziert und seine Produkte über Werbung in den Markt drückt, hat eigentlich nicht für seine Mitmenschen, sondern für sich selber gearbeitet. Er hat nur sein Einkommen im Sinn gehabt. Läßt die soziale Ordnung solche Spielchen zu, führt dies unweigerlich zu weniger Wohlstand für andere Menschen. Dasselbe gilt aber, wenn alle ein bedingungsloses Grundeinkommen beziehen würden. Sie würden sich genauso wenig darum scheren müssen, was ihre Mitmenschen brauchen. Sie könnten es sich genauso wie heute leisten, für sich selber statt für die anderen zu arbeiten. Folgt man dem sozialen Hauptgesetz, muß dies unvermeidlich zu Elend und Not führen. Aber für wen? Es gibt da zwei Möglichkeiten, die sich nicht unbedingt ausschliessen:
Die zweite Auflage des sozialen HauptgesetzesDas soziale Hauptgesetz, wie es 1905 formuliert worden ist, beschränkt sich auf ein paar Aphorismen und läßt sich daher leicht umdeuten. Das geht von denjenigen, denen die heutige weltweite Arbeitsteilung schon genug der Selbstlosigkeit ist, bis zu denjenigen, die meinen, den Egoismus durch eine gemeinsame Kasse überwinden zu können. Das bedingungslose Grundeinkommen ist nämlich nur eine Fehlinterpretation unter vielen. Immerhin hat diese Fehlinterpretation den Vorteil, nicht alles beim Alten zu lassen und trotzdem auf Breitenwirkung hinzuzielen. Selten genug. Dies mag für viele ausreichen, um das bedingungslose Grundeinkommen in der Öffentlichkeit zu befürworten, obwohl sie wissen, daß der Ansatz eigentlich verfehlt ist. Es gibt aber genug ehrliche Anhänger des bedingungslosen Grundeinkommens, die es wirklich für ein Bestandteil der sozialen Dreigliederung halten. Sie merken nicht, daß es ihnen dabei nicht um die Berücksichtigung des sozialen Hauptgesetzes geht, sondern um die eigene Bequemlichkeit. Wer das soziale Hauptgesetz irgendwie ernst nimmt, wird sich lieber die Mühe geben, herauszuarbeiten, was Rudolf Steiner 1919 daraus macht. Die alten Sprüche greift er nämlich wieder auf und stellt sie selber in den Gesamtkontext der sozialen Dreigliederung. Sie werden dadurch nicht nur deutlicher, sondern auch praktischer. So wird 1919 klar, wie sich Rudolf Steiner die Umstellung der Wirtschaft im Sinne des sozialen Hauptgesetzes vorstellt. Er spricht nicht nur von Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben, sondern zieht auch die Konsequenzen daraus. Er zeigt Wege zu einer bedarfsorientierten Wirtschaft. Dazu gehört nicht nur die Verlagerung der Werbebudgets von den Großkonzernen zu den Konsumentenvertretungen und den vollständigen Verzicht auf Streiks als wirtschaftliches Druckmittel zugunsten von Boykotts, die nicht auf Kosten der Konsumenten gehen. Rudolf Steiner beschränkt sich nämlich nicht auf die Frage, wie Produzenten dazu gebracht werden können, wirklich für andere statt für sich selber zu arbeiten. Er geht auch auf die Frage ein, wie der Produzent dabei von den anderen bekommen kann, was er zum Leben braucht. Wie kann der Mensch von der Arbeit seiner Mitmenschen erhalten werden? Rudolf Steiner redet da nicht von einem bedingungslosen Grundeinkommen für alle, das über Steuer finanziert werden soll, sondern von einer indirekten Beeinflussung der Preisbildung durch überbetriebliche Zusammenschlüsse, die dafür sorgen, daß Branchen weder zu viel, noch zu wenig Mitarbeiter haben. Nur so läßt sich erreichen, daß ihr Einkommen weder zu knapp, noch zu hoch wird. Rudolf Steiner spricht von einer wirtschaftlichen Urzelle: [Das gesunde Preisverhältnis der erzeugten Güter] muß so sein, daß jeder Arbeitende für ein Erzeugnis so viel an Gegenwert erhält, als zur Befriedigung sämtlicher Bedürfnisse bei ihm und den zu ihm gehörenden Personen nötig ist, bis er ein Erzeugnis der gleichen Arbeit wieder hervorgebracht hat. Ein solches Preisverhältnis kann nicht durch amtliche Feststellung erfolgen, sondern es muß sich als Resultat ergeben aus dem lebendigen Zusammenwirken der im sozialen Organismus tätigen Assoziationen. Diese wirtschaftliche Urzelle setzt nicht nur die Überwindung des individuellen Egoismus, sondern auch die Überwindung des betrieblichen Egoismus voraus. Heute freuen sich Kapitalgeber auf Dividendenerhöhungen und Aktienkursgewinne, wenn die Nachfrage nach einem Produkt anzieht. Und die Mitarbeiter wären die Letzten, die dabei Lohnerhöhungen ablehnen würden, wenn man sie nur fragen würde. Man nimmt einfach, was man kriegen kann, ohne zu beachten, daß dies auf Kosten der jeweiligen Konsumenten und der Produzenten aus den anderen Branchen geht. Einem Gerhard Schröder würde es nicht einfallen, hier von Mitnahmementalität zu reden. Und doch setzt ein gesundes Preisverhältnis voraus, daß diese Überschüsse restlos in den Ausbau der Produktionskapazitäten gehen. Darin sind die Umschulungskosten eingeschlossen, die heute so gerne auf den Staat abgewälzt werden. Das ist praktisch geübte Solidarität, da wo es wirklich weh tut. Man braucht sich nicht zu wundern, wenn manche Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens das Ziel einer solchen Umstellung der Wirtschaft für unrealistisch halten oder ausdrücklich ablehnen. Dies gilt leider nicht nur für erklärte Gegner der sozialen Dreigliederung wie Michael Opielka. Auch viele Sympathisanten der sozialen Dreigliederung verwechseln lieber soziales Hauptgesetz und bedingungsloses Grundeinkommen, als daß sie es wagen würden, in der Öffentlichkeit von Assoziationen zu reden und sich mit der heutigen Wirtschaft anzulegen. Sie soll lieber beim Alten bleiben - und der Staat uns vor ihr retten. Die Grenzen des sozialen HauptgesetzesRudolf Steiner ist wohl der Letzte gewesen, der daran geglaubt hat, daß mit einer Umgestaltung der Wirtschaft alles getan wäre. Der Aufbau einer solidarischen Ökonomie war für ihn nur eine von drei Aufgaben. Die beiden anderen Aufgaben haben zwar nichts mit dem von ihm formulierten sozialen Hauptgesetz zu tun, wohl aber mit der sozialen Dreigliederung als Ganzes. Das Soziale der Dreigliederung meint nämlich die gesamte Gesellschaft. Das Soziale des Hauptgesetzes meint dagegen das Selbstlose der Wirtschaft als Teilaspekt der gesamten Gesellschaft. Das Hauptgesetz ist sozial im engen sozialistischen Sinne, die soziale Dreigliederung im weiten Sinne. Wenn das soziale Hauptgesetz als wirtschaftliches Gesetz die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens nicht hergibt, wie stehen die beiden anderen Teilbereiche der Gesellschaft - Rechtsleben und Geistesleben - zum bedingungslosen Grundeinkommen?
Das bedingungslose Grundeinkommen als GefühlslosigkeitRudolf Steiners Ablehnung eines bedingungslosen Grundeinkommen für alle wird von seinen Anhängern oft mit dem Argument abgetan, daß er es heute - wo die Produktivität doch so hoch gestiegen ist - anders sehen würde. Nur haben die Menschen 100 Jahre später - trotz Produktivitätssteigerung - immer noch Gefühle. Und auf die kommt es hier an. Auf Gefühle, die verletzt werden, wenn irgendjemand sich um die Arbeit drücken kann und andere für ihn arbeiten müssen. Auch dann, wenn es sich um eine verschwindende Minderheit handelt und der Laden auch ohne sie laufen würde. Diese Realität der menschlichen Gefühle hat Rudolf Steiner dazu gebracht, die Arbeitszeit als eine Frage anzusehen, die demokratisch festgelegt werden muß. Anthroposophen wie Götz Werner blenden diese Gefühle aus und wollen dem einzelnen überlassen, wieviel er arbeiten soll. Damit zeigen sie nur auf welche unsozialen Ideen Anthroposophen kommen können, wenn sie sich nicht die Mühe geben, sich in den Ansatz der sozialen Dreigliederung einzuarbeiten. Für Rudolf Steiner ist es dagegen klar, daß sich bei der Frage der Arbeit die verschiedenen Gefühle durch die Demokratie aneinander abschleifen müssen, damit Übervorteilungen vermieden werden. Rationalität kommt in die Gefühle durch die Demokratie, durch das Zwischenmenschliche der Abstimmung. Dies gilt bei Rudolf Steiner trotz der Annahme, daß eine soziale Dreigliederung auf der anderen Seite zu einer drastischen Reduzierung der durchschnittlichen Arbeitszeit führen würde. Die paar Stunden Tagesarbeitszeit, die übrig bleiben würden, wollen gerecht verteilt werden. Da dürfen ein paar vergeistigte Anthroposophen, die das als Entwürdigung ihres Menschentums sehen, ruhig überstimmt werden. Demokratisch legimitierte Arbeitszeit ist nicht ArbeitspflichtAls Rudolf Steiner 1919 vor mehr oder weniger marxisierten Arbeitern von einer demokratischen Festlegung der Arbeitszeit spricht, ist es klar, daß es leicht zu Mißverständnissen kommen kann. Damals versuchten nämlich die russischen Sozialisten eine Arbeitspflicht einzuführen. Rudolf Steiner muß sich daher ausdrücklich davon distanzieren und betonen, daß eine solche Arbeitspflicht undurchführbar ist, es sei denn, man will die Leute einkasernieren. Man könne sich gar nicht vorstellen, was sich die Menschen alles ausdenken würden, um einer solchen Arbeitspflicht zu entkommen. Nun gut, was ist aber eine demokratische Festlegung der Arbeitszeit anderes als eine Arbeitspflicht? Entscheidend ist für Rudolf Steiner, daß sich die Arbeitszeit nicht nach dem pro Zeiteinheit erzielbaren Einkommen richtet, sondern umgekehrt das Einkommen nach der demokratisch festgelegten Arbeitszeit. Die Arbeit ist für ihn keine Ware, die in beliebigen Mengen produziert werden kann, sondern die verfügbare Menge an Arbeit muß das Ergebnis einer demokratischen Entscheidung sein, die von der gesamten Bevölkerung getroffen wird. Die noch so solidarische Wirtschaft einer sozialen Dreigliederung hat sich danach zu richten. Wer Mitarbeiter braucht, muß sehen, daß innerhalb der für die jeweilige Branche demokratisch festgelegten Arbeitszeit ausreichend Einkommen für diese Mitarbeiter erzielt werden kann. Kann er das nicht, muß er den Laden schliessen, es sei denn, andere Betriebe springen ein und greifen ihm unter die Arme. Dazu sind sie allerdings durch kein Gesetz verpflichtet. Das Gesetz sagt nur, daß die Einkommen ausreichen müssen, damit keine Menschen gezwungen werden, über die demokratisch festgelegte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten. Und wie sieht es aus, wenn ein Mitarbeiter seine Zeit bloß absitzt und zu faul ist, um etwas Brauchbares abzuliefern? Soll man sich nicht lieber seinen Arbeitstisch sparen und ihn mit einem bedingungslosen Grundeinkommen nach Hause schicken?
Wenn die Art, das Mass und die Zeit der Arbeit im Rechtsorganismus festgesetzt werden, so kann es sich nur um eine minimale und maximale Arbeitszeit handeln, die noch genügend Spielraum für den freien Willen des einzelnen lässt. Akkordarbeit dürfte sich überleben, weil diese den Menschen zur Maschine stempelt und die Qualitätsarbeit vermindert. Die Mehrleistung einzelner gegenüber anderen wird besser entwickelten oder erhöhten Fähigkeiten entspringen, weil durch die volle Gegenleistung, die zum Beispiel der Leiter eines Fabrikbetriebes den Arbeitern schuldig ist, der Ansporn zu einer Erhöhung der Leistung bedeutend grösser ist als heute, wo ganz ungerechte Lohnverteilung stattfindet. Es ist daran gedacht, die Arbeitsarten der Handarbeiter ebenso in verschiedene Positionen einzuteilen wie heute die Leistungen der Angestellten, so dass der fähige oder fleissige Arbeiter von einer Position in die andere aufzusteigen vermag. Innerhalb einer Position sollen alle jedoch gleichmässig bezahlt werden. Der Faule wird sich nie aus der niedersten Position erheben, doch muss ihm, wenn er auch noch so faul ist, die für diese festgesetzte Entschädigung gewährt werden, weil er die gesetzliche Minimalarbeitszeit der menschlichen Gesellschaft zur Verfügung stellt. Zum Anspornen der Leistung dürften im künftigen Wirtschaftsleben manche Mittel verwendbar sein, die heute nicht wirken, weil das sachliche Interesse an der Produktion ein viel grösseres sein wird als heute. Eine richtige Pflicht zur Arbeit gibt es trotz der hier angesprochenen Minimalarbeitszeit nicht. Ob der Einzelne arbeitet, ist nämlich seine Sache. Vielleicht findet er gutgläubige Spender, die ihn für einen Genie halten und jahrelang über Wasser halten. Der Geist darf sich schon über die Demokratie stellen, solange er sie nicht auch noch zur Kasse bittet. Einigen Anthroposophen ist da eine schlaue Ausrede eingefallen. Sie betonen gerne, daß die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens durch eine demokratische Entscheidung eingeführt werden soll. Damit sei doch die Forderung Rudolf Steiners erfüllt, daß die Arbeitszeit demokratisch festgelegt werden soll. Es ist aber nicht dasselbe, wenn etwas demokratisch festgelegt wird, und wenn demokratisch entschieden wird, daß etwas gar nicht demokratisch festgelegt werden soll, sondern dem Einzelnen überlassen wird. Das bedingungslose Grundeinkommen überläßt es dem Einzelnen, allein über seine Arbeitszeit zu bestimmen. Es ist ein Abdanken der Demokratie in einem Bereich, der zu ihren Kernaufgaben gehören sollte. Auseinandergliedern von Arbeit und EinkommenWie 1905 bei der Formulierung des sozialen Hauptgesetzes spricht Rudolf Steiner 1919 bezüglich der Demokratisierung der Arbeitszeit auch von einer Trennung von Arbeit und Einkommen. Die Stoßrichtung ist aber eine andere. Beim sozialen Hauptgesetz geht es 1905 um die Eigenlogik des Wirtschaftslebens. Es geht darum, Konsequenzen aus der Arbeitsteilung zu ziehen, eine Art der Wirtschaft anzustreben, wo wirklich für die anderen gearbeitet wird, statt sich ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Mitmenschen ein Einkommen zu erschleichen. Wenn Rudolf Steiner hier von Arbeit spricht, bezieht er sich auf die Arbeit für andere, auf das von ihm angestrebte Ideal. Das Wort Einkommen wird hier dagegen im üblichen Sinne verwendet. Einkommen steht also für dasjenige, was man heute Job nennt, für den - mehr oder weniger freiwilligen - Mißbrauch unserer Mitmenschen als Selbstbedienungsladen. Arbeit und Einkommen zu trennen heißt hier, sich für die Arbeit zu entscheiden und von den anderen etwas zu beziehen, was nicht mehr im alten Sinne Einkommen genannt werden kann. Auskommen würde da eher passen. Wenn Rudolf Steiner 1919 wieder von einer Trennung von Arbeit und Einkommen spricht, meint er nun die Überwindung des Warencharakters der Arbeit, das Auseinandergliedern von Wirtschaftsleben und Rechtsleben. Das kann er jetzt machen, weil er inzwischen die soziale Dreigliederung als Gesamtkonzept offen vertreten darf. Es ändert nichts daran, daß er in der Wirtschaft den Egoismus überwinden möchte. Das soziale Hauptgesetz wird nicht in Frage gestellt. Es wird aber in den Kontext der sozialen Dreigliederung gestellt, wo nicht nur das Wirtschaftsleben, sondern auch das Rechtsleben und das Geistesleben zu sich selbst finden müssen. Die Berechtigung eines bedingten GrundeinkommensWas findet das Rechtsleben, wenn er durch die soziale Dreigliederung zu sich selbst findet? Läßt sich da doch irgendwo eine Rechtfertigung für ein bedingungsloses Grundeinkommen finden? Eine Art Menschenrecht auf Einkommen? Die Ausführungen Rudolf Steiners über die Maximal- und Minimalarbeitszeit sind für viele eine Überforderung. Wie kann man bei der heute grassierenden Arbeitslosigkeit eine Minimalarbeitszeit verlangen? Rudolf Steiner geht es aber nicht um die heutige Zeit, sondern um das Ergebnis einer sozialen Dreigliederung. Da gibt es weder Arbeitslosigkeit noch Vollbeschäftigung, sondern etwas, was man heute Teilzeitarbeit nennt, nur daß man dann sehr gut davon leben könnte. Das kann sich aber kaum einer vorstellen. Schon leichter fällt es uns mit der Forderung einer Abschaffung der Kinderarbeit. Und dementsprechend gibt es heute kaum eine Demokratie, welche die Kinderarbeit nicht verbieten würde. Das Recht jedes Kindes auf Erziehung läßt sich aber erst umsetzen, wenn von anderer Seite für seinen Lebensunterhalt gesorgt wird. Das Kind braucht ein Grundeinkommen. Kein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern ein Grundeinkommen, das an einer Bedingung geknüpft ist, nämlich an das Alter. Rudolf Steiner hat schon das richtige Gefühl für diejenigen Lebenslagen, die - wie die Kindheit - ein arbeitsloses Einkommen verlangen. So heißt es 1919 in seiner Grundschrift zur sozialen Dreigliederung: Wie Kindern das Recht auf Erziehung, so steht Altgewordenen, Invaliden, Witwen, Kranken das Recht auf einen Lebensunterhalt zu, zu dem die Kapitalgrundlage in einer ähnlichen Art dem Kreislauf des sozialen Organismus zufließen muß wie der gekennzeichnete Kapitalbeitrag für die Erziehung der noch nicht selbst Leistungsfähigen. Das Wesentliche bei all diesem ist, daß die Feststellung desjenigen, was ein nicht selbst Verdienender als Einkommen bezieht, nicht aus dem Wirtschaftsleben sich ergeben soll, sondern daß umgekehrt das Wirtschaftsleben abhängig wird von dem, was in dieser Beziehung aus dem Rechtsbewußtsein sich ergibt. [...] Durch den vom Wirtschaftsleben abgesonderten Rechtsstaat wird, was eine allgemeine Angelegenheit der Menschheit ist, Erziehung und Unterhalt nicht Arbeitsfähiger, auch wirklich zu einer solchen Angelegenheit gemacht, denn im Gebiete der Rechtsorganisation wirkt dasjenige, worinnen alle mündig gewordenen Menschen mitzusprechen haben. Wer nicht gerade zu denjenigen Unternehmern zählt, die lieber über hohe Lohnnebenkosten klagen, statt sich zu fragen, ob sie ihrer hohen Stellung wirklich gewachsen sind, wird dieser Auflistung leicht zustimmen. Die Liste läßt sich vielleicht erweitern, so zum Beispiel um Schwangere und Erziehende. Nur wird es immer bei einem bedingten Grundeinkommen bleiben.
Wer versucht Rudolf Steiner dadurch umzudeuten, daß er die Arbeitslosen zu den von Rudolf Steiner erwähnten Arbeitsunfähigen rechnet, zeigt nur, daß er seinen Frieden mit unserer Zeit geschlossen hat und nicht einmal merkt, welcher Zynismus dazu gehört, diese Menschen so zu entwürdigen. Was zur Arbeitslosigkeit geführt hat, sind keine Naturgesetze, sondern die heutigen Eigentumsverhältnisse, die nicht durch ein bedingungsloses Grundeinkommen, sondern nur durch eine soziale Dreigliederung überwunden werden. Allgemeine Arbeitszeitverkürzung statt ArbeitslosigkeitEs gehört nämlich, wie schon erwähnt, zur sozialen Dreigliederung, daß Unternehmen nicht mehr verkäuflich sind, sondern denjenigen gehören, die darin aktiv sind - und nur so lange sie darin aktiv sind. Aktionäre - und ihre heutigen Handlanger, die Manager - haben da nichts mehr zu suchen. Sie haben ihren Anspruch auf ein arbeitsloses Einkommen verloren. Dazu fehlt ihnen jetzt einfach die demokratische Legitimation. Unternehmensleiter sind zwar weiterhin daran interessiert, Arbeit wegzurationalisieren und können dabei - anders als heute - sogar auf die Unterstützung ihrer Mitarbeiter rechnen. Dies liegt aber daran, daß sie sich darauf verlassen können, daß nur die Arbeit und nicht sie als Arbeiter wegrationalisiert werden. Dafür sorgt die Tatsache, daß sie jederzeit über den demokratischen Weg eine allgemeine Reduzierung der Arbeitszeit durchsetzen können, sollte die notwendige Arbeit insgesamt knapper werden. Ihr Anteil an der gesamten Arbeit bleibt dadurch erhalten. Solange unsere soziale Ordnung es erlaubt, daß Menschen wegrationalisiert werden, wird sie zu Recht als gefühllos empfunden werden. Daran wird die beste Abfindung - auch in der Form eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle - auf Dauer nichts ändern. Menschen haben nicht nur Bedürfnisse, sondern sie sind auch zwischen menschliche Wesen. Wenn nun sowohl solidarisches Wirtschaftsleben wie demokratisches Rechtsleben kein Argument für die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens liefern, wie sieht es mit dem Geistesleben aus? [Text ab jetzt nicht fertig ausformuliert]
Das bedingungslose Grundeinkommen als GedankenlosigkeitViele sehen das bedingungslose Grundeinkommen für alle als Härtetest für das heutige Geistesleben. Geben die Arbeitsplätze oder die Erziehung so viel her, daß genug Menschen trotz Grundeinkommen arbeiten gehen werden? Das sollte man einfach probieren. Vielleicht wird dadurch klar, daß auch hier einiges geändert werden muß. Abgesehen davon, daß es sich dabei um ein ziemlich leichtsinniges Sozialexperiment handeln würde, zeigt schon allein das Eintreten für ein bedingungsloses Einkommen, wie es um das eigene Geistesleben steht. Es wird gerne vom sozialen Hauptgesetz und von der Selbstlosigkeit einer Trennung von Arbeit und Einkommen geredet. Was spricht ist aber der Wunsch nach einer bedingungslosen Selbstverwirklichung. Der versteckte Egoismus ist aber vielleicht nicht einmal das größte Problem. Was soll man nämlich von einem Geistesleben halten, das sich zu wackelig fühlt, um für sich selber gerade zu stehen? Alles, was zum Unterhalte der geistigen Organisation nötig ist, wird dieser zufließen durch die aus freiem Verständnis für sie erfolgende Vergütung von seiten der Einzelpersonen, die am sozialen Organismus beteiligt sind. Diese geistige Organisation wird ihre gesunde Grundlage durch die in freier Konkurrenz sich geltend machende individuelle Initiative der zur geistigen Arbeit fähigen Einzelpersonen haben. Da steht ausdrücklich "Alles". Wer kein Verständnis für seine geistige Arbeit findet, muß in die Wirtschaft oder in den Staatsdienst. Nicht nur die Hervorbringung, sondern auch die Aufnahme dieses Geisteslebens durch die Menschheit muß auf dem freien Seelenbedürfnis beruhen. Lehrer, Künstler und so weiter, die in ihrer sozialen Stellung nur im unmittelbaren Zusammenhange sind mit einer Gesetzgebung und Verwaltung, die aus dem Geistesleben selbst sich ergeben und die nur von dessen Impulsen getragen sind, werden durch die Art ihres Wirkens die Empfänglichkeit für ihre Leistungen entwickeln können bei Menschen, welche durch den aus sich wirkenden politischen Staat davor behütet werden, nur dem Zwang zur Arbeit zu unterliegen, sondern denen das Recht auch die Muße gibt, welche das Verständnis für geistige Güter weckt. Den Menschen, die sich « Lebenspraktiker » dünken, mag bei solchen Gedanken der Glaube aufsteigen: Die Menschen werden ihre Mußezeit vertrinken, und man werde in den Analphabetismus zurückfallen, wenn der Staat für solche Muße sorgt, und wenn der Besuch der Schule in das freie Verständnis der Menschen gestellt ist. Möchten solche « Pessimisten » doch abwarten, was wird, wenn die Welt nicht mehr unter ihrem Einfluß steht. Dieser ist nur allzu oft von einem gewissen Gefühle bestimmt, das ihnen leise zuflüstert, wie sie ihre Muße verwenden, und was sie nötig hatten, um sich ein wenig « Bildung » anzueignen. Mit der zündenden Kraft, die ein wirklich auf sich selbst gestelltes Geistesleben im sozialen Organismus hat, können sie ja nicht rechnen, denn das gefesselte, das sie kennen, hat auf sie nie eine solch zündende Kraft ausüben können. Das bedingungslose Grundeinkommen für alle ist eine Theorie der Geistesschwäche. [...]
Dieser Text ist noch nicht zu Ende formuliert. Er dient als Einleitung zu einer Zitatensammlung von Rudolf Steiner zum Thema Grundeinkommen.
English: Rudolf Steiner on Citizen s Income |
|