Zum Problem der Kernpunkte und der Dreigliederung – Grundeinkommen für jeden?

01.08.1977

Quelle
Zeitschrift „Korrespondenz der Arbeitsgemeinschaft für Dreigliederung“
Nr. 30, August/September 1977, Seite 16–22
Bibliographische Notiz

An Ramon Brüll über die Korrespondenz der Arbeitsgemeinschaft für Dreigliederung

Lieber Ramon!

Ich freue mich darüber, daß wir unseren Meinungsaustausch über bestimmte Fragen der Dreigliederung jetzt begonnen haben und über die „Korrespondenz” laufen lassen. Es ist ja schon eine ziemlich lange Zeit vergangen seit der Diskussion damals im Forum in Berlin, aber es lohnt sich doch immer, Auffassungen über unser wichtigstes Thema auszutauschen. Schön wäre es, wenn unser Austausch auch andre anregen würde, und wenn es allmählich einmal dazu kommen würde, daß zur Kenntnis genommen wird, was all die Leute, die für die Idee der Dreigliederung des sozialen Organismus eintreten, eigentlich darunter verstehen und damit verbinden.

Ich kann verstehen, daß Du mich „herausforderst", aber ich möchte doch in meiner Form antworten, d.h. ich möchte gern ein schriftliches Gespräch über diese Fragen beginnen, ein Gespräch, in dem man sich auch dann zu verstehen sucht, wenn man in einzelnen Punkten verschiedene Auffassungen vertritt.

Grundeinkommen für jeden?

Zunächst möchte ich auf den Punkt eingehen, der nach meiner Erinnerung Anlaß zu einem gegensätzlichen Meinungsaustausch zwischen uns seinerzeit war. Es handelte sich um die ganz schlichte Frage, ob jeder Mensch, unabhängig von noch nicht oder nicht mehr vorhandener Arbeitsfähigkeit, ein Recht darauf hat, materiell ausreichend aus den Mitteln der Gesellschaft versorgt zu werden. Unser Meinungsunterschied lag nach meiner Erinnerung darin, daß Du die Ansicht vertratest, jeder Mensch müsse auch dann ein materiell ausreichendes Einkommen von Rechts wegen zugesichert erhalten, wenn er von seiner Fähigkeit und von seiner gesundheitlichen Lage her arbeitsfähig ist. Im Unterschied dazu vertrat ich die Auffassung, daß der von Fähigkeit und Gesundheit her Arbeitsfähige auf jeden Fall für die Gemeinschaft etwas leisten müsse, wenn er aus den Mitteln der Gemeinschaft versorgt werden soll. Wir konnten damals nicht mehr ausführlich über die Sache sprechen.

Wenn ich es wage, in diesem Zusammenhang die „Kernpunkte der sozialen Frage“ von Steiner zu zitieren, so möchte ich zunächst vorausschicken, was ich später begründen werde. Ich bin nicht der Ansicht, daß die „Kernpunkte“ nur als eine Methode brauchbar sind. Ich finde in ihnen derart zahlreiche, auch für die Gegenwart absolut anwendbare Inhaltsangaben, daß ich diese Inhaltsangaben für meine Arbeit in und für die Dreigliederung immer noch als die wichtigsten empfinde. So sagt Steiner auf Seite 10 der „Kernpunkte“ (Ausgabe 1920) in dem Abschnitt, in dem er kurz und fundamental die Grundlagen der modernen Wirtschaft schildert: „Jeder hat innerhalb ihrer seine Teilinteressen; jeder muß mit dem ihm möglichen Anteil von Tätigkeit in sie eingreifen.“ Ich empfinde diese Angabe als genauso präzise, wie, was den Weg betrifft, freilassend. Es leuchtet mir einfach ein, daß ein Mensch, der von seiner Gesundheit und seiner Fähigkeit her arbeitsfähig ist, auch den ihm möglichen Anteil an Tätigkeit in die Wirtschaft einbringen muß. Jeder Angehörige einer Volks- und Staatsgemeinschaft wird sich, wenn das gesellschaftliche Leben im Sinne der Dreigliederung gestaltet ist, sagen können: Wenn ich noch nicht arbeitsfähig bin, weil ich zu jung bin, oder, wenn ich wegen Krankheit oder Alter arbeitsunfähig bin, dann wird demokratisches Recht mir aus der Wirtschaft zuführen, was ich zum

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 16]

Leben brauche. Wenn ich gesund und arbeitsfähig bin, dann werde ich etwas für die Gesellschaft - die Menschen - zu leisten haben. Ich werde für die tätig sein müssen, die für mich tätig sind. Ein solcher Zustand würde nach meiner Ansicht einem vorhandenen, gesunden Rechtsempfinden entsprechen, bzw. es wieder schaffen, wo es nicht mehr vorhanden ist.

Die Idee der Dreigliederung: Utopie oder Inhalt?

In den 80er Seiten der zitierten Ausgabe der „Kernpunkte“ stehen fundamentale, inhaltliche Aussagen darüber. Überhaupt werden in den „Kernpunkten“ inhaltliche Aussagen gemacht. Dafür hier nur ein Beispiel von sehr vielen: Auf Seite 7 der zitierten Ausgabe steht eine fundamentale Inhaltsangabe über die gesellschaftliche Form der Freien Schule im Sinne der Dreigliederung. Steiner sagt hier, daß die Schule auf keinen Fall unter die Verwaltung des Staates gestellt werden dürfe, daß sie nur von denen bestimmt sein darf, die selbst unterrichten und erziehen, und daß auch die Verwaltung der Schule von den Unterrichtenden und Erziehenden selbst besorgt werden müsse. Er sagt ausdrücklich, daß keiner, der vielleicht einmal unterrichtet hat, aber nicht mehr unterrichtet, in irgendeiner Weise bestimmend oder verwaltend in Freien Schulen tätig sein dürfe. Ich habe noch in keiner anderen politischen Schrift eine so präzise, inhaltliche Angabe über die gesellschaftliche Form einer Schule in einer neuen, humanen Gesellschaft gefunden. Aber vielleicht müssen wir uns erstmal darüber verständigen, was Du im konkreten Fall unter Methode und was Du unter Utopie verstehst.

Ich habe gar nichts dagegen, wenn heute jemand zu anderen Ergebnissen kommen sollte als Steiner vor 60 Jahren. Deine Gedanken klingen jedoch so, als sei es ganz selbstverständlich, wenn man heute zu anderen Ergebnissen kommen würde. Der „moderne“ Zeitgenosse wird immer zu der Auffassung neigen, daß Aussagen, die 50 Jahre vor seiner Zeit gemacht worden sind, nicht mehr gültig sein können, nicht „modern“ sind. Aber man muß eben auch unter Umständen den Mut oder die Bescheidenheit haben, zu erkennen, daß es Menschen gegeben hat und immer wieder geben wird, deren Aussagen aus einer solchen Tiefe der Lebenserfahrung und Tiefe der Erkenntnis geschöpft worden sind, daß sie weit in die Zukunft hinein Gültigkeit haben.

Die Sprache Steiners war schon zu seiner Zeit für viele Menschen nicht akzeptabel. Ich habe festfgestellt, daß sehr viele, die mit mir die „Kernpunkte“ gearbeitet haben, lange Zeit hindurch schwersten Anstoß an der Sprache Steiners genommen haben. Geht man jedoch auf die Inhalte ein und läßt sie an Beispielen in ihrer Gültigkeit in Erscheinung treten, selbstverständlich ah Beispielen der Gegenwart, ändert sich die Sache.

Zur Frage von Arbeit und Recht

Wenn ich mich in den Inhalt hineinversetze, mit dem Du den Arbeitsbegriff, wie Du schreibst, dreigliedrig zu erfassen suchst, so kann ich mir aus der Kenntnis der Dreigliederung heraus sehr wohl vorstellen, was Du hier zum Ausdruck bringen willst. Es ist richtig, wenn Du u.a. ausführst, daß man eigentlich nur Arbeitsergebnisse konsummieren könne. Aber Du weißt ja auch, wie schlecht die Sache mit der Definition steht. Deine Definition des Arbeitsbegriffes kann man bejahen, wenn man sich genau in das hineinversetzt, was Du meinst. Wenn man jedoch die Sache anderen Menschen erklären will, so wird man mit der Definition nicht auskommen. Man wird an vielen Beispielen charakterisieren müssen, wie sich die Arbeit in ihrer vielfältigsten Form im sozialen Organismus zur Darstellung und zur Wirkung bringt. Es ist mir persönlich auch kein Anliegen, mich über die Gültigkeit, bzw. Ungültigkeit einer Definition zu streiten. Mir kommt es mehr darauf an, anschaulich zu machen, was gemeint ist. Wenn ich Deine

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 17]

Definition ergänzend oder erweiternd „verbessern“ wollte, so könnte das nur ein Anlaß werden, in einen Definitionsstreit mit Dir oder anderen hineinzugeraten. Gerade die deutschen Freunde haben ja eine Vorliebe für Definitionen. Für mich ist das, wie gesagt, kein Anliegen.

Die Forderungen, die Du aus Deinem Arbeitsbegriff ableitest, sind konkret. Darauf möchte ich eingehen. Die Wahl des Arbeitsplatzes wird sich nach meiner Ansicht in einem dreigegliederten sozialen Organismus nach dem zu richten haben, was an Produktion durch die Bedürfnisse der Menschen, die sich frei äußern können, verlangt wird. Sie wird also nicht frei erfolgen können, sie wird in einem sozialen Zusammenhang stehen.

Einkommen durch Leistungsergebnisse und Rechtseinkommen

Das Einkommen eines Menschen, so entnehme ich es u.a. den „Kernpunkten“, wird sich einerseits danach richten, welchen Wert die von ihm erzeugten Waren oder warenartigen Leistungen rein wirtschaftlich haben. Dieser Wert widerum wird sich danach richten, welche Wertschätzung von den Menschen einem bestimmten Arbeitsergebnis, z.B. einer Klavierstunde oder einem Liter Milch entgegengebracht wird. Das Einkommen eines Menschen wird im Sinne der Dreigliederung nicht unter die Grenze absinken können, die durch den allgemeinen, gesellschaftlichen Wohlstand bedingt ist. D.h. es wird ein demokratisches Recht geben, welches dafür zu sorgen hat, daß das Mindesteinkommen des Einzelnen nach Maßgabe des allgemeingesellschaftlichen Wohlstandes ein Ausreichendes ist.

Ein Einkommensverlust wird sich für jeden Tätigen dann ergeben müssen, wenn der Wert der von ihm erzeugten Waren oder warenartigen Leistungen absinkt, d.h. wenn die Menschen dem von ihm geschaffenen Arbeitsergebnis eine geringere Gegenleistung zusprechen als zu früheren Zeiten. Es wird aber nicht möglich sein, daß der Einkommensverlust, den ein Tätiger hinnehmen muß, weil die Wertvorstellung der anderen Menschen im Hinblick auf sein Arbeitsergebnis geringer geworden ist, die Grenze unterschreitet, die durch ein auskömmliches Dasein für jedermann anzugeben ist. Mit anderen Worten: Das Einkommen aus dem Rechtsleben wird in dem Moment in Kraft treten, wo ein Mensch durch seine Einkünfte aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr in der Lage ist, diejenigen zu versorgen, die er zu versorgen hat. Hier entsteht die konkrete Situation, die von Steiner vielfach erläutert wird, wo Menschen auf andere Arbeitsfelder überführt werden müssen, dorthin, wo ihre Leistung wieder eine entsprechende Gegenleistung findet.

Du schreibst unter Punkt 2, was Arbeit im gesellschaftlichen Sinne ist. Diese Beschreibung stimmt inhaltlich mit sehr vielen Darstellungen Steiners überein.

Recht auf Arbeit oder Recht auf Leben?

Ich bin mit Dir der Ansicht, daß das „Recht auf Arbeit“ ein Unsinn ist. Es geht um das Recht auf Leben. Ich glaube allerdings, daß sich gerade durch die Erweiterung der geistigen Bedürfnisse der Menschen auch die Notwendigkeit immer vielfältigerer und verzweigterer Arbeitsleistungen ergeben wird. Man wird daher, so denke ich, niemals gezwungen sein, ein „Recht auf Arbeit“ zu schaffen, weil es eben Arbeit in Hülle und Fülle immer geben wird. Die technisierte Wirtschaft setzt uns in die Lage, unsere Arbeitsleistungen in einem sehr großen Umfang, der leider weder gesehen noch erfüllt wird, auf die geistig-seelischen Bedürfnisse des Menschen zu richten. Steiner sagt das mal ungefähr so: „Arbeit soll nicht da sein? Das verstehe ich nicht. Es sind doch Menschen da.“ In den Industrieländern fehlen gar nicht einzuschätzende Arbeitsleistungen, z.B. auf dem therapeutischen und pädagogischen Sektor. Die Führenden tun

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 18]

alles, um diese Tatsache für das öffentliche Bewußtsein zu vernebeln. Der Grund dafür ist sehr einfach: Arbeitsleistungen, die sich auf die seelisch-geistigen Bedürfnisse des Menschen richten, bringen keine unmittelbaren Gewinne für die Wirtschaft.

Einkommen und Eigentum

Was das Eigentum betrifft, so verstehe ich die Idee der Dreigliederung so, daß bei ihrer Verwirklichung jedem Menschen das als Eigentum überliefert würde, was er nach Maßgabe des gesellschaftlichen Wohlstandes rechtlich beanspruchen kann. Ich bin Deiner Auffassung, daß die Ermittlung der Höhe dieses Einkommens eine Aufgabe des Geisteslebens ist, wobei für Nichtdreigliederer gesagt werden muß, daß es nicht etwa die Aufgabe von Professoren ist, die Höhe des Eigentums festzulegen. Geistesleben in dem hier gemeinten Sinne umfaßt eine sehr vielfältige Information über gesellschaftliche Tatbestände, die mit dem Eigentum zusammenhängen. Die Höhe des Eigentums, die jedermann rechtlich zusteht, wird schwankend sein, da sie sich nach dem allgemeingesellschaftlichen Wohlstand richtet.

Ich glaube, wir sind uns darin einig, daß die Forderung nach Aufhebung des privaten Eigentums an „Kapital und Produktionsmitteln“ im Sinne der Dreigliederung eine Schlüsselposition hat. Diese Forderung hat schon zu Steiners Zeiten die Gegnerschaft der Anhänger des Kapitals herausgefordert, während die Absage der Dreigliederung an die Verstaatlichung der Produktionsmittel folgerichtig die Gegnerschaft der sozialistisch-kommunistischen Kreise herausfordern mußte.

Recht und Wirtschaft - Schwierigkeit der Unterscheidung

Die Unterscheidung von Rechtsleben und Wirtschaftsleben, die von Steiner als eine entscheidende Voraussetzung für die Beurteilung sozialer Zusammenhänge angegeben wird, spielt hier eine tragende Rolle. Mit anderen Worten: Von der richtigen Organisation der Wirtschaft im Sinne der Assoziationen wird es abhängen, wie groß die Produktivität der Wirtschaft ist, und widerum davon wird es abhängen, was dem Einzelnen in demokratischer Rechtsentscheidung, die völlig unabhängig von der Wirtschaft zu vollziehen ist, als Eigentum zugesprochen werden kann.

Es ist gewiß so, daß nicht mehr verteilt werden kann als produziert wurde, wie Du es unter Punkt 1 angibst.

Für das Einkommen eines Menschen ist das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nach meiner Ansicht auch im Sinne der Dreigliederung und zwar im assoziativen Austauschverhältnis innerhalb der Wirtschaft durchaus gültig. Es betrifft das Einkommen, welches ein Mensch als Gegenleistung für die von ihm hergestellten Waren oder warenartigen Leistungen bezieht. Steiner nennt das in den „Kernpunkten“ den Anteil, den der Einzelne an einem gemeinsam Produzierten hat, und der ihm laut Assoziationsvertrag zusteht. Neben diesem assoziativen Einkommen, das auf Leistung und Gegenleistung beruht, muß es Einkommen aus rechtlichen Bedingungen heraus geben. Dieses Rechtseinkommen tritt dann in Kraft, wenn die Gegenleistung, die ein Mensch für seine Leistungen bezieht, nicht ausreicht, um für diejenigen zu sorgen, für die er zu sorgen hat.

Ein Einkommen durch Arbeit wird es im dreigegliederten sozialen Organismus nicht geben, weil jegliches Einkommen, das ein Mensch durch wirtschaftliche Tätigkeit erhält, Gegenleistung für seine Leistung ist. Steiner führt das an vielen Stellen der „Kernpunkte“ konkret aus. Arbeit ist überhaupt nicht bezahlbar; es ist nur bezahlbar, was als Leistung geschaffen wurde, und was von anderen verlangt, bzw. im assoziativen Wirtschaftsverhältnis gekauft wird. Die Regelung der Arbeit ist eine Rechtsfrage, die nichts mit der Wirtschaft zu tun hat. Das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ist eine reine Wirtschaftsfrage, die nichts mit dem Recht zu tun hat. Lediglich die Art, wie ein Mensch zu arbeiten hat, und die Zeit, die er für ein bestimmtes Leistungsergebnis pro Tag arbeiten muß, ist rechtlich zu regeln.

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 19]

In der Unterscheidung zwischen Rechtsfragen und Wirtschaftsfragen liegt nach meiner Erfahrung noch heute die große Schwierigkeit für den Zeitgenossen, wenn er die Idee der Dreigliederung begreifen will. Es fällt ihm schwer, einzusehen, daß Arbeit nach Zeit und Maß eine Angelegenheit des Rechtslebens ist. Die Zeit, die ein Mensch täglich arbeiten muß, und die Umstände, unter denen er zu arbeiten hat, entscheiden ja über seine Menschenwürde, oder anders gesagt, sie entscheiden darüber, ob der Mensch sein Leben in der Arbeit als im Einklang mit seiner Menschenwürde empfinden kann. Eine völlig andere Sache ist, ob das Leistungsergebnis, das von einem Menschen geschaffen wird, die Gegenleistung findet, die ausreichen würde, um eine menschenwürdige Versorgung des Leistenden in materieller Hinsicht zu gewährleisten.

Der wirtschaftliche Wert einer Ware oder warenartigen Leistung richtet sich nicht nach den Arbeitsstunden, die dafür aufgewendet worden sind. Er richtet sich allein danach, was andere Menschen für dieses Leistungsergebnis hinzugeben bereit sind. Bei Verwirklichung der Dreigliederung wird also ein Mensch nicht sagen können: Ich habe sehr viele Stunden gearbeitet, es steht mir daher auch eine bestimmte Gegenleistung zu. Die Gegenleistung, die er erhält, wird sich nach dem richten, was andere Menschen für sein Leistungsergebnis geben wollen. Steiner spricht ja in den „Kernpunkten“ davon, daß Menschen, die durch eine bestimmte Arbeitsleistung, die ihnen selbst als ungeheuer wichtig und kostbar erscheint, nicht einmal die Gegenleistung bekommen, die sie für ihr Existenzminimum brauchen, überwechseln müssen auf einen Sektor, z.B. den staatlichen oder den wirtschaftlichen innerhalb des sozialen Lebens. Die Kopplung von Arbeit und Einkommen ist eine brutale Zwangsmaßnahme der Herrschenden, die so lange in der Wirklichkeit des sozialen Lebens eine Rolle spielen wird, wie die Zahl der Menschen zu klein ist, die das einsehen und die sich für eine soziale Neuordnung in Sinne der Dreigliederung einsetzen.

Ich halte es angesichts der inneren und äußeren Situation der Menschen, unter der wir leben, für nicht gut, wenn jeder automatisch ein Grundeinkommen von beispielsweise 700 DM monatlich aus einer zentralen Kasse erhielte. Es fehlen im Gesamten unseres Geisteslebens die Impulse, die notwendig wären, um eine solche Maßnahme als förderlich für den Menschheitsfortschritt erscheinen zu lassen. Damit sind wir noch einmal bei unserem Meinungsgegensatz und der Diskussion von damals. Ich bin der Ansicht, daß ein solches Grundeinkommen jedem Menschen in dem Augenblick zukommen muß, wo er nicht arbeitsfähig ist.

Einzelfragen

Die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes ist nach meiner Ansicht auch dann zu beseitigen, wenn jeder Mensch weiß, daß ihm ein Existenzminimum zusteht, für den Fall, daß er nicht arbeitsfähig ist oder für den, nur in pervertierten Gesellschaften denkbaren Fall, daß es keine produktive Tätigkeit im Sinne der Gesellschaft für ihn gibt.

Die Sache mit der Scham ist doch vielfältig. Ich halte es für gesund, wenn ein Mensch sich schämt, weil er durch raffinierte Kenntnis der Rentengesetzgebung, z.B. in der BRD, sich ein arbeitsloses Einkommen von bedeutender Höhe verschafft, obwohl er von seiner Gesundheit und seiner Fähigkeit her, durchaus etwas für die anderen Menschen leisten könnte. Es braucht sich aber nach meiner Ansicht kein Mensch zu schämen, der ein ausreichendes Rechtseinkommen bezieht, weil er nicht arbeits- oder leistungsfähig ist.

Die Notlage der Frauen, die z.B. alleinstehende Kinder zu erziehen haben und unter heutigen Verhältnissen noch zusätzlich arbeiten müssen, könnte und müßte dadurch beseitigt werden, daß eine Frau ein ausreichendes Erziehungseinkommen für ihre eigene und ihrer Kinder notwendige materielle Existenz erhält. Steiner spricht an vielen Stellen von diesem Erziehungseinkommen und gibt dabei inhaltlich an, daß diese und andere soziale Sicherungen

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 20]

des Menschen nur durch den demokratischen Rechtsstaat erlangt werden können.

Nicht nur Studierende, sondern überhaupt alle, die eine Ausbildung durchzumachen haben, bekommen bei Verwirklichung der Dreigliederungsidee ein ausreichendes Ausbildungseinkommen. Das ist ein elementares Grundrecht.

Es wird in dem Moment verwirklicht werden, in dem die notwendigen Einsichten aus einem Freien Geistesleben verbreitet werden können, und die Menschen in demokratischer Abstimmung über diese gerechte Sache entscheiden können.

90% der sogenannten Sozialbürokratien würden sich erübrigen, wenn nach einfachen und gerechten Maßstäben die Lebens- und Ausbildungsrechte aller Menschen gesichert würden. Wahrscheinlich wäre allein schon durch den Fortfall der Bürokratie der größte Teil der für die Erfüllung der Rechtsansprüche des Menschen notwendigen Gelder aufzubringen. Aber wir wissen wohl beide: Um das zu erreichen ist eine tiefgreifende Bewußtseinswandlung in einer sehr großen Anzahl von Menschen Voraussetzung.

Alternative Lebens- und Wirtschaftsformen und Freies Geistesleben

Alle progressiven Sofortmaßnahmen, alternative Werkstätten, freie Forschungsinstitute usw. sind nach meiner Ansicht dadurch gefährdet, daß die gesamte Menschheit heute von einer gewissen Lähmung befallen ist. Die Ursache diese Lähmung liegt in der Unproduktivität des Geisteslebens. Erst, wenn das Geistesleben wieder produktiv ist, d.h. sich unabhängig von den Machteinflüssen des Staates und der Wirtschaft entfalten kann, können sich neue Impulse ergeben. Unter den gegenwärtigen Bedingungen quälen sie sich durch die lähmenden Einrichtungen hindurch. Ich halte auch im Hinblick auf diesen Tatbestand die Notwendigkeit der Leistung bei Leistungsfähigkeit eines Menschen für realistisch und die Sicherung eines Existenzminimums bei Nichtleistungsfähigkeit für rechtlich notwendig.

Wenn die Menschen dazu gelangen sollen, nicht Zeit an ihrem Arbeitsplatz abzusitzen, dann muß ihnen anderes, besseres einfallen. Das scheint mir aber nur dann möglich, wenn sie durch ein Freies Geistesleben hindurchgegangen sind, in dem die Kreativität des Einzelnen gefördert werden kann, ohne dabei auf staatliche oder wirtschaftliche Nutzanwendung hinschielen zu müssen.

In großem Stil werden die Betriebe erst dann ihre Arbeit menschlich einrichten müssen, wenn ein Freies Geistesleben lange Zeit hindurch die Möglichkeit freier Aufklärung über soziale Mißstände und konstruktive Wege hatte, und wenn im demokratischen Rechtsleben das Arbeitsrecht beschlossen wird. Wir stehen ja schon heute vor der Tatsache, daß viele junge Leute ihre öden Arbeitsplätze in Staat und Wirtschaft verlassen und unter sehr schweren Bedingungen versuchen, durch Alternativen verschiedenster Art ihren Lebensunterhalt zu sichern. D.h.: Es sind immer mehr, namentlich junge Leute vorhanden, die keine Lust mehr haben, auf die große Veränderung der Gesellschaft zu warten, bis sie, vielleicht erst nach Generationen, einmal die Chance haben, einen menschenwürdigen Arbeitsplatz geistig und rechtlich zu finden. Sie nehmen das Risiko auf sich, durch alternative Leistung ihren Lebensunterhalt selbst zu sichern. Hier wird nach meiner Ansicht beispielhaft etwas vor Augen gestellt, was aus der Praxis heraus neue Lebensformen zu schaffen geeignet ist. Alle diese Alternativen werden durch die gesellschaftlichen Verhältnisse nicht gefördert, sondern behindert. Es entsteht daher im Rahmen der Alternativbewegung aus der praktischen Erfahrung heraus ein politisches Bewußtsein. Ich halte dieses Bewußtsein für sehr wichtig, weil es aus der Erfahrung dort ansetzt, wo ganz konkret die Stellen der Verhinderung durch die Systeme sitzen. Ich

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 21]

hoffe, daß sich aus der Alternativbewegung eine politische Bewegung zur Erneuerung des sozialen Lebens entwickeln wird, die nicht theoretisch ein Riesenprogramm aufstellt, das dann, wie es gar nicht anders sein kann, von einer Führungselite zu verwirklichen ist. Diese Führungselite wird, wenn es sie geben soll, notwendigerweise wieder in autoritäre Verhaltensformen absinken müssen. Aus der Alternativbewegung könnte sich eine praxisnahe, politische Veränderung entwickeln, die überall dort vorstößt, wo es ganz reale Hindernisse für ihre Entfaltung gibt, und nicht gewillt ist, einer bestimmten Gruppe die Macht zu geben, damit sie verwirklicht - was sie erfahrungsgemäß nicht tut, auch gar nicht tun kann - was angeblich für alle anderen richtig sein soll.

Wenn alle ein Grundeinkommen erhalten, dann werden sehr viele, nicht deshalb, weil sie faul sind, Rentner werden, sondern deshalb, weil ihnen nichts einfällt. Woher sollte ihnen auch etwas einfallen, nachdem sie durch Schule, Oberschule, Hochschule, Berufsschule, Fachschule zur Einfallslosigkeit prädestiniert worden sind? Es geht also nicht um das Faulenzen, sondern es geht um den Mangel an Impulsen, der dadurch verursacht wird, daß es kein wirksames, freies Geistesleben gibt. Ich halte daher die sofortige, spontane Aktivierung eines freien Geisteslebens, sei es durch Freie Schulen in den „Nischen des Kapitalismus“ , sei es durch Alternativen der verschiedensten Art für den richtungweisenden Weg aus der Praxis, der allmählich auf der Grundlage der eigenen Erfahrung und Einsicht zur Befreiung des Geisteslebens führen kann. Dafür zu wirken, ist nach meiner Ansicht heute in den allerverschiedensten Formen notwendig und richtig. Es geht nicht um den richtigen Weg, sondern es geht um möglichst viele verschiedene Wege angesichts der verschiedenen Lebenslagen und Bedürfnisse der Menschen.

Als Dreigliederer können wir uns ja bei jeder Anschauung, die wir zu vertreten haben, erfreulicherweise sagen: Es wird keine Machtmittel geben, um in einem dreigliedrigen Organismus seine Anschauung durchzusetzen. Es wird nur ein freies Wirken für die Anschauung geben, die man selbst für richtig hält. Man wird sie anderen mitteilen, und wenn man tolerant ist, dann wird man sogar seine Freude daran haben, daß andere auf ganz anderen Wegen zu dem Ziel gelangen wollen, das wir gemeinsam haben. Im sozialen Leben entscheidet nicht, was der Einzelne sich ausdenkt, sondern was viele Menschen auf den einzelnen Gebieten des sozialen Lebens erfahren und eingesehen haben - und was sie deshalb wollen. Die Einrichtungen, die sich aus dem Verständnis der Dreigliederung ergeben und die von Steiner sehr konkret beschrieben werden, sind inhaltlich so, daß sie den Menschen die Möglichkeit geben, das in Wirklichkeit umzusetzen, was sie selbst erfahren und einsehen können.

[Korrespondenz, Nr. 30, August/September 1977, Seite 22]