Freiheit für das Geistesleben

Autor/in:
Erscheinungsjahr: 1985
Quellenangaben: Die Drei, 55.Jg., H.3/1985, S.165-173
Bei dem vielgebrauchten Begriff des freien Geisteslebens denkt man gewöhnlich vor allem an das gesellschaftliche Strukturproblem. Es gilt aber auch, zu diskutieren, welche Bedingungen der Mensch bei sich selbst zu erfüllen hat, wenn er innerhalb des Geisteslebens, sofern dieses ein freies sein soll, tätig wird. Fucke behandelt in diesem Zusammenhang das Beispiel des Albertus Magnus, die Rolle der Furcht und das Wesen von Lüge und Diffamierung.