Soziale Dreigliederung - vom Handelnden her erblickt

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Erscheinungsjahr: 1980
Quellenangaben: Beiträge zur Dreigliederung des sozialen Organismus, 21.Jg., Nr.33, April 1980, S.37-42

Zusammenfassung

Geistesleben kann alles genannt werden, was einen freiheitlich-korporativen Verhaltensstil, Rechtsleben alles, was gleichheitlich-demokratisches, Wirtschaftsleben, was brüderlich-assoziatives Verhalten zu seinem Gedeihen braucht. In der Entwicklung solcher Verhaltensstile liegen die Keimkräfte der sozialen Dreigliederung.