Erscheinungsjahr: 1963
Quellenangaben: Berlin 1963, 52 S
Ausgehend von rechtshistorischen Aspekten kommt Schweppenhäuser zu einem dreifachen rechtlichen Aspekt der Produktionsmittel eines Betriebes: Individuelles Nutzungseigentum, kollektives Eigentum der Belegschaft, Recht des Geisteslebens auf Gegenleistung für die Ideen, die in die Produktion der Produktionsmittel eingegangen sind. Vgl. die Besprechung von H. Wilken in Beiträge, 3/4, 1964.