Kapitalverwaltung im dreigliedrigen sozialen Organismus

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Erscheinungsjahr: 1920
Quellenangaben: Dreigliederung des Sozialen Organismus, 1.Jg., Nr.34, 1920

Die Möglichkeit, über Kapital zu verfügen, wird nicht mehr abhängig sein von Zufallsmächten, wie Erbe, Spekulation, Spiel und dergleichen oder von der Anwendung der größten Rücksichtslosigkeit und anderen Tugenden, sondern von der Anerkennung, welche die besondere Befähigung eines Menschen bei seinen Mitmenschen, besonders bei denjenigen, deren Arbeit er leiten soll, findet. Dies bedeutet Kapitalverwaltung vom freien Geistgebiet aus.