Erscheinungsjahr: 1984
Quellenangaben: Das Goetheanum, 63.Jg., Nr.35/36/1984, S.275-276
Zusammenfassung
Der Verfasser vertritt die Ansicht, daß das soziale Hauptgesetz die Dreigliederung des sozialen Organismus schon in sich enthält. Er untersucht seine Beziehungen zum Wirtschafts-, Rechts- und Geistesgebiet dieses sozialen Organismus.