Ist-Soll-Vergleich im Kultur- und Geistesleben

IST

politisiertes Geistesleben
komerzialisiertes Geistesleben
SOLL

korporatives Geistesleben
Pädagogik  
Der Staat hat eigene Schulen, eigene Lehrkräfte, übt Rechtsaufsicht und fachlich-pädagogische Aufsicht aus. Der Staat beschränkt sich auf die Rechtsaufsicht. Er stellt das Grundrecht auf Erziehung und Bildung der Kinder sicher. Er betreibt keine Schulen, hat keine Lehrkräfte und gibt keine pädagogischen Vorschriften.
Eltern, Schüler und Lehrer haben nur eine geringe Einflußmöglichkeit auf grundlegende Bildungsziele, Lehrpläne und Prüfungsvorschriften. Hier herrscht staatliche Fremdbestimmung.

Indirekt, über Zulassungsprüfungen, sind auch die heutigen Privatschulen davon betroffen.
"Niemand gibt Vorschriften, der nicht gleichzeitig selbst im lebendigen Unterrichten und Erziehen drinnen steht." Die Lehrkräfte bestimmen die pädagogischen Ziele selbst, daneben leiten sie auch den gesamten Schulbetrieb. Auch die Eltern sollen aktiv an "ihrer" Schule teilnehmen. Gegenseitiges Vertrauen schafft ein gutes Arbeitsklima.
Die Lehrer der Staatsschulen sind als Beamte gegenüber ihrem Dienstherrn weisungsgebunden. Das Verfassungsrecht der Freiheit von Forschung und Lehre findet keine Anwendung (Art. 5, Abs. 3 GG). Die Lehrer in Selbstverwaltung sind an keine Weisungen gebunden. Natürlich muß sich aber jeder Lehrer an schulinterne Beschlüsse des Lehrerkollegiums halten.
Die Eltern haben heute nur theoretisch die freie Schulwahl, denn viele können sich das Schulgeld für Privatschulen (wie Hibernia, Montessori, Waldorf) neben der Steuerbelastung nicht leisten. Es besteht wirkliche freie Schulwahl. Insbesondere durch die finanzielle Gleichstellung aller Schulen. Bei der Finanzausstattung der Schulen wirken alle drei Sozialbereiche in einem Senat zusammen.
Das Bildungssystem setzt auf Auslese der Fähigen und Separierung in verschiedene Schultypen. Entsprechende Prüfungen als normierte Leistungskontrolle sind die Folge. Die individuellen Fähigkeiten müssen daher vergleichbar gemacht, in ein grobes Raster geordnet, Eigenheiten und Individuelles abgeschliffen werden. Zeugnisse werden zu Berechtigungsscheinen.

In verschiedenen Schultypen überdauert für Kinder heute noch eine Art Klassengesellschaft mit entsprechenden Sozialfolgen.
Korporatives Bildungswesen setzt auf Entwicklung des Individuellen, Fähigkeiten werden nicht ausgelesen, sondern individuell gefördert. Also weniger Schultypen, eher Einheitsschulen. Nötig ist eine Neugestaltung, "die es möglich machen soll, daß bis zu dem Zeitpunkte, wo der Mensch der Schule entwächst, nichts anderes existiert als die Einheitsschule." Verschieden Befähigte bleiben zusammen und regen sich zur Leistung an bzw. helfen sich. Leistungen werden individuell beschrieben. Schulbesuche werden bestätigt. Alle weiterführenden Schulen/Hochschulen sind grundsätzlich offen ohne bestimmte Berechtigungen. Die Annahme von Schülern liegt aber in der Schulautonomie.
Die Schulen stehen in keinem Wettbewerb. Beamtete Lehrer erhalten unabhängig vom Lehrerfolg ihre Bezüge.


Eltern stehen den Pflichtschulen häufig teilnahmslos gegenüber, sie sind ja auch kostenlos.
Die Schulen stehen im Wettbewerb. Soweit Eltern Vertrauen finden in die Leistungen der Lehrkräfte, schicken sie ihre Kinder in die jeweilige Schule.

Jeder Schule steht eine kritische Elternschaft gegenüber, die die Lehrer zur Leistung anspornt.
Wissenschaft  
Sie ist abhängig von staatlicher Finanzierung und Politik. Die Freiheit von Lehre und Forschung ist nur ein "Papiertiger". Der Staat beschließt Forschungsvorhaben, stellt Forscher ein und unterhält Forschungseinrichtungen. Der geistige Wettbewerb wird dadurch verzerrt zugunsten eines staatlich alimentierten Forschungsbetriebes. Alternative Wissenschaftsrichtungen haben es schwer, sich dagegen zu behaupten. Der geistige Wettbewerb ist dadurch gewährleistet, daß alle Forschungsrichtungen die gleichen "Startbedingungen" haben. Dies bedeutet, daß sie in freiem Wettbewerb ohne staatliche Gelder durch ihre Leistungen für Anerkennung und finanzielle Unterstützung arbeiten müssen.
Auf bestimmten Gebieten ist sie auch abhängig von der Wirtschaft. Dies führt dazu, daß die Freiheit verbogen wird durch ein wirtschaftliches Interesse an bestimmten "nützlichen" Ergebnissen. Wissenschaft darf nur der Wahrheit dienen und die läuft Gefahr, durch die Macht der Wirtschaft, untergraben zu werden. Ein gesunder sozialer Organismus wird schon durch die Pluralität des freien Geisteslebens unberechtigte Machteinflüsse der Wirtschaftlebens vermindern, da alternative Forschungsergebnisse einer einseitigen Ausrichtung entgegenwirken. Dies wird noch ganz wesentlich unterstützt durch die andere Art der Finanzierung.
Kunst  
Der Staat unterhält Kunstakademien, Museen und Galerien. Er fördert bestimmte Kunstrichtungen, die er wichtig findet. In der Architektur werden bestimmte Baustile durch Baubehörden, über technische Erfordernisse hinaus, festgelegt. Auch gibt es staatliche Prüfungen mit entsprechenden Berechtigungen in künstlerischen Berufen. In der Kunst ist die Freiheit allerdings noch größer als z.B. in der Pädagogik. Der Staat garantiert die Freiheit der Kunst. Er betreibt jedoch weder eigene Einrichtungen noch verteilt er Gelder. Die Kunst muß sich aus dem individuellen Verständnis der Menschen finanziell tragen. Ein Kunstbetrieb, der eher individuellen Bedürfnissen entspringt, sollte sich auch individuell bzw. bei größeren Einrichtungen mittels korporativer Träger finanzieren.
Religion  
Ähnlich wie in der Wissenschaft bevorzugt der Staat bestimmte Religionsgemeinschaften als sogenannte Staatskirchen. Ihre Privilegierung zeigt sich z.B. daran, daß er für sie bestimmte Rechte in der Steuergesetzgebung und in der staatlichen Beamtung ihrer Pfarrer eingeräumt hat. Dies ist eine Benachteiligung anderer, wirklich freier Religionsgemeinschaften. Wirkliche Religionsfreiheit setzt staatliche Neutralität gegenüber allen Religionsgemeinschaften voraus. Wie bei jeder anderen Richtung des Geisteslebens, so soll auch bei den Religionsgemeinschaften allein ihre Leistung, in diesem Fall ihre geistig-spirituelle Glaubenskraft, über ihre Existenz entscheiden.
Gesundheitswesen, Medizin  
Im Wissenschaftsbereich gibt es auf der einen Seite eine staatlich privilegierte Schulmedizin und daneben alternative Therapien(z.B. Homöopathie, Pflanzenheilkunde). Zwei Menschenbilder befinden sich im ungleichen Kampf: Ein materialistisches und ein spirituelles. Durch Gesetze zur Kostendämpfung schreibt der Staat einen "allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse" durch die Schulmedizin verbindlich vor. Diese Vorschrift ist ein eklatanter Eingriff in die Wissenschafts- bzw. Therapiefreiheit. Auch stellt es eine Bevormundung der Menschen durch den Staat dar, zumal ein großes Bedürfnis nach alternativen Heilweisen besteht. EG und WHO schließen sich an. Der Staat beschränkt sich auf die Rechtssicherheit im Gesundheitswesen.

Wie unter Wissenschaft beschrieben erhalten alle Richtungen die gleichen Ausgangsbedingungen, d.h. der Staat unterhält keine medizinischen Fakultäten und Forschungsinstitute. Diese müssen sich korporativ finanzieren.



Fachlich-medizinische Vorgaben, auch zum Zwecke von Kostendämpfungen, obliegen der Selbstverwaltung des Kultur- und Geisteslebens.
Der Staat betreibt eigene gesetzliche Krankenkassen, Krankenhäuser, Heime, Sanatorien und Arztpraxen mit eigenem Personal.

Der Wohlfahrtsstaat wird immer breiter, die technisch-apparative Behandlung umfangreicher, folglich explodieren die Kosten.
Der Staat unterhält keine gesetzlichen Krankenkassen, keine Krankenhäuser, Sanatorien und Praxen. Der Staat schreibt die gesundheitliche Versicherungsvorsorge der Menschen vor. Versicherungen und materiell-finanzielle Vorsorge sind Aufgaben der assoziativen Wirtschaft. Medizinische Betreuung und ärztliche Behandlung sind Aufgaben des Kultur- und Geisteslebens, wozu wirkliche Therapiefreiheit gehört.
Die Pflichtversicherung für fast alle Menschen und für alle Gesundheitsschäden führt zu wenig Eigenverantwortung und fehlendem Kostenbewußtsein auf der Seite der Patienten. Gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen haben nicht den nötigen Stellenwert, da für die Pflichtbeiträge die Leistungen (scheinbar) grenzenlos beansprucht werden dürfen. Der Arzt steht auch vor einem Zielkonflikt: Einerseits wird er zur Kosteneinsparung aufgefordert. Von seiner persönlichen Einkommensseite her, führt allein eine möglichst aufwendige Behandlung zu einer Steigerung seines Einkommens. Der wirtschaftliche Schaden der Krankheit wird nicht individuell spürbar. Ein freies Vertragverhältnis zwischen Arzt und Patient mindestens für kleinere, auf Wunsch auch -ähnlich einer Teilkasko- für mittlere Gesundheitsschäden führt zu mehr Eigenverantwortung, stärkeren Vorsorgeanstrengungen, Kostenbewußtsein, Förderung der Selbstheilungskräfte. Eine Versicherung ist tendenziell für größere Schäden, insbesondere für längere stationäre Behandlungen, nötig. Für Risikogruppen würden nach dem Verursacherprinzip höhere Beiträge gefordert (Raucher, Übergewicht etc.).Der wirtschaftliche Schaden der Krankheit wird wieder individuell spürbar.

Das Gegenseitigkeitsprinzip der Wirtschaft setzt Leistung und Gegenleistung wieder in Beziehung.
Medien, Zeitungen  
Heute gibt es beides: Sowohl staatlich-politisch wie auch wirtschaftlich beeinflußte Medien. Die Berichterstattung und die Medienangebote werden daher häufig zu politischen oder wirtschaftlichen Zwecken mißbraucht. Werbung nimmt einen unangemessenen breiten Raum ein. Parteipolitik verhindert objektive Sachbeiträge. Der redaktionelle Teil der Medien gehört dem Kultur- und Geistesleben an. Der Vertriebs- bzw. Verlagsteil gehört zur assoziativen Wirtschaft. Staatliche Rundfunk- und Fernsehanstalten werden nicht mehr existieren. Der Staat wird die Rahmenbedingungen für den Medienbereich festlegen. Die Verwaltung des redaktionellen Teils der Medien durch das Kultur- und Geistesleben, wird die geistige Freiheit für die Arbeit sicherstellen.
Rechtssprechung  
Im öffentlichen, privaten und im Strafrecht ernennt der Staat die Richter.

Angeklagte werden einem nach Wohnsitz oder Gerichtsstand zuständigen Richter vorgeführt. Die Vollstreckung ist Staatsaufgabe.
Rechtssprechung im öffentlichen Recht bleibt Aufgabe des Staates. Die Rechtssprechung im Privat- und Strafrecht wird Aufgabe des Kultur- und Geisteslebens. Hierzu gehört die Bestimmung der Richter auf Zeit und die Wahl von Beamten, die für die genauere Gesetzeskenntnis den Richtern zur Seite stehen. Die Menschen haben die Möglichkeit sich ihre Richter für den Fall eines Gesetzesverstoßes vorher auszuwählen. Die Vollstreckung ist Staatsaufgabe.
Produktionsmittel  
Ein Unternehmer kann über die Produktionsmittel zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil anonymer Geldgeber (Aktonäre) verfügen.

Der Egoismus der Kapitalgeber dominiert heute das Wirtschaftsleben.
Ein Unternehmer kann über die Produktionsmittel nur zum Wohle der Allgemeinheit verfügen. Die individuelle unternehmerische Initiative, die geistige Freiheit der Leitung und Führung bleibt dabei erhalten. Gemeinschafteigentum und Planwirtschaft wird es nicht geben. Ziel ist ein Kreislauf der Produktionsmittel vom Fähigen zum Fähigen.
Der Unternehmer beansprucht ein bloßes Eigentumsrecht unabhängig von seiner Befähigung und aktiven Mitarbeit. Der Unternehmer hat solange ein Leitungsrecht wie dies seine fachliche und menschliche Befähigung und seine aktive Mitarbeit rechtfertigen.
Produktionsmittel können wie Waren vererbt, verschenkt und verkauft werden. Die Unternehmenskonzentration kennt dabei heute fast keine Grenzen mehr.

Profit und Marktmacht sind einzige Ziele.
Produktionsmittel werden zur treuhänderischen Nutzung auf Zeit überlassen. Sobald ein Unternehmer seine aktive Leitung beendet, hat er das Recht einen Nachfolger vorzuschlagen. Ansonsten wird ein Nachfolger durch Korporationen des Kultur- und Geisteslebens benannt. Der Staat regelt die Rahmenbedingungen für die Übertragung.
Politische Parteien  
Parteien haben für die politische Arbeit eine vom Staat bevorrechtigte Stellung (zu 70 % staatliche Parteienfinanzierung). Ihre Kompetenzen sind stark mit dem rechtsstaatlichen Leben verflochten. Ihr Einfluß wird zunehmend von der Wirtschaft mißbraucht (Parteispenden).

Parteien haben ein Monopol bei der politischen Willenbildung. Fraktionszwang unterläuft sachbezogene Abstimmungen, Parteienmacht unterläuft die Gewaltenteilung. Die Demokratie erstarrt zunehmend in Affären, Konservatismus und Politikverdrossenheit. Selbst alternative Kräfte ändern wenig daran.
Parteien sind Verbindungen des Kultur- und Geisteslebens (Korporationen). Ihre Aufgabe ist allein die Entwicklung und Verbreitung politischer Ideen. Diese sind von Aufgaben rechtsstaatlicher Organe scharf zu trennen, insbesondere in der Gesetzgebung.

Die Finanzierung der Parteien erfolgt allein über ihre Mitglieder. Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Abgeordneten ist wieder hergestellt. Politische Ideen unterliegen dann dem fairen Wettbewerb; freie, geistige Sachlichkeit der Debatten lassen den Bundestag "glänzen". Die Menschen nehmen lebhaft teil.