Waren werden heute gegen Rechte getauscht

Quelle: GA 340, S. 118, 5. Ausgabe 1979, 31.07.1922, Dornach

Denn, zu einem Recht kann man eben auch kommen durch Eroberung und dergleichen, indem man die Macht hat, das Recht zu nehmen. Zu einem Recht kommt man nicht immer durch bloßen Tausch, sondern auch dadurch, daß man die Möglichkeit, die Macht hat, sich das Recht zu nehmen. Dann aber haben wir in dem Rechte etwas, was sich ja, insoferne es da ist, gar nicht vergleichen läßt mit der Ware. Es ist kein Berührungspunkt mit der Ware, zwischen Ware und Recht. Aber in unserem volkswirtschaftlichen Prozeß werden fortwährend ausgetauscht Waren, oder der Geldwert für die Waren, mit Rechten. Gerade wenn wir, sagen wir, den Boden bezahlen, ja, wenn wir nur mit unserer Miete den Bodenwert mitbezahlen, wie er ihn heute hat, so bezahlen wir ein Recht durch eine Ware, beziehungsweise durch das Geld, das wir für eine Ware bekommen haben, also jedenfalls Rechtswert bezahlen wir mit Warenwert. Und wenn wir einen Schullehrer anstellen, dem wir einen gewissen Lohn geben, so bezahlen wir geistige Fähigkeiten unter Umständen mit einem Warenwert, mit dem Wert einer Ware, oder dem entsprechenden Geldwerte. So daß im volkswirtschaftlichen Prozeß fortwährend auftreten Austausche zwischen Rechten und Waren, zwischen Fähigkeiten und Waren und auch wiederum zwischen Fähigkeiten und Rechten.

Dinge, die gar nicht miteinander vergleichbar sind, werden im volkswirtschaftlichen Prozeß ausgetauscht. Denken Sie sich doch nur, wenn sich jemand eine Erfindung bezahlen läßt, ein Patent nimmt: er läßt sich zunächst einen rein geistigen Wert in Warenwert ausbezahlen. Es ist gar nicht irgendwie etwas, was da als Vergleichsmoment figurieren könnte. Da berühren wir eben ein Element, wo erst recht Leben hineinkommt in den volkswirtschaftlichen Prozeß. Und besonders kompliziert wird die Sache, wenn wir den Begriff der Arbeit hineinbringen.