Wirtschaftsleben ehemals eigenständig durch Korporationen

Quelle: GA 334, S. 138-139, 1. Ausgabe 1983, 19.03.1920, Zürich

Zusammengefaßt ist im Grunde genommen erst in den letzten drei bis vier Jahrhunderten das Leben dieser drei Gebiete. Sie brauchen sich nur zu erinnern - um eines anzuführen -, wie mit der Entwickelung der mittelalterlichen Verhältnisse in die neuzeitlichen herauf Schulen, bis in die Universitäten herauf, nicht Gründungen des Staates waren, sondern Gründungen waren von Kirchengemeinschaften oder anderen Gemeinschaften, die ihre Entwickelung neben den Ansätzen zum staatlichen Leben gehabt haben.

Erst im Laufe der drei bis vier letzten Jahrhunderte entstand die Anschauung, daß der Einheitsstaat seine Macht auch ausdehnen müsse zum Beispiel über Schulen, über Universitäten und dergleichen. Ebenso kann man sagen: auch das Wirtschaftsleben war getragen von unter wirtschaftlichen Impulsen gefaßten Korporationen, es war geführt von denjenigen Persönlichkeiten, die Vereinigungen gebildet haben nur aus wirtschaftlichen Antrieben heraus. Und erst wiederum im Laufe der drei bis vier letzten Jahrhunderte hat der Staat auch über das Wirtschaftsleben seine Macht ausgedehnt, so daß diese Zusammenfassung von Geistesleben, Rechtsleben und Wirtschaftsleben eigentlich etwas ist, was erst in der neueren Zeit in seiner vollen Bedeutung heraufgezogen ist, wenn es auch seine Ansätze selbstverständlich, weil ja alles im geschichtlichen Leben der Menschen sich voraus ankündigt, schon früher da und dort gezeigt hat.