Wirtschaftliche Assoziationen und allerlei Korporationen

Quelle: BIB 000b, S. 073, 2. Ausgabe 1980, 03.03.1920

An die Stelle der heutigen Wirtschaftsverwaltung soll dasjenige treten, was sich durch den freien Verkehr der wirtschaftlichen Assoziationen ergibt. Selbstverständlich gehört zu diesem Gewebe von wirtschaftlichen Institutionen auch - mit Bezug auf das Wirtschaftliche - alles, was sonst arbeitet im Rechts- und Staatsleben, was arbeitet im geistigen Leben. Das geistige Leben als solches ist unabhängig auf seine eigene Füße gestellt. Aber diejenigen, die im geistigen Leben wirksam sind, die müssen essen, trinken und sich kleiden. Sie müssen daher von sich aus auch wiederum Wirtschaftskorporationen bilden, die sich dem Wirtschaftskörper einzuverleiben haben und sich mit denjenigen Korporationen assoziieren, die gerade ihren Interessen dienen können. Ebenso muß es geschehen mit der Korporation derjenigen Menschen, die im Rechtsleben stehen.