Korporatives oder assoziatives statt ahrimanisches Wirtschaftsleben

Quelle: GA 196, S. 125-126, 1. Ausgabe 1966, 31.01.1920, Dornach

Jedes von dem Staate abhängige Geistesleben ist mit luziferischen Impulsen durchsetzt. Es spielen in das Geistesleben dann Majoritätsbeschlüsse oder dergleichen hinein, die immer das verretuschieren, was von den menschlichen Individualitäten kommt, dadurch aber das scharfe Denken, das scharfe Wollen, das aus der menschlichen Individualität kommt, dann verwischen. Aber durch alles Verwischen dieser Schärfe entsteht eben gerade das luziferische Element im menschlichen Denken, im menschlichen Wollen.

So daß wir sagen können: Alles Geistesleben, das mit dem Rechtsleben verknüpft ist, trägt den luziferischen Charakter. Und gerade um den luziferischen Charakter zu überwinden, der überwunden werden muß im öffentlichen Geistesleben, bedarf es der Lostrennung vom Rechtsleben. Der einzelne Mensch kann ihn nicht überwinden, denn traumhafte Elemente - ich habe gestern darauf aufmerksam gemacht - müssen immer in sein Geistesleben hineinspielen. Aber die werden abgestoßen dadurch, daß der Mensch im sozialen Geistesleben drinnen ist, aber dieses Geistesleben abgetrennt ist vom Staate.

Ebenso spielen in das Wirtschaftsleben, wenn es vom Staate verwaltet wird, ahrimanische Elemente hinein. Diese ahrimanischen Elemente, die in das Wirtschaftsleben, in die Verwaltung des Wirtschaftslebens, wenn der Staat beteiligt ist an diesem Wirtschaftsleben, hineinspielen, die werden einzig und allein dadurch beseitigt, daß das Wirtschaftsleben, wie ich hier oft betont habe, auf das Leben der Brüderlichkeit aufgebaut werde in Korporationen, Assoziationen und so weiter.

Sie sehen, es handelt sich darum, wirklich große Prinzipien geltend zu machen bei dieser Dreigliederung. In der Mitte bleibt dann das eigentliche Staatsgebilde, alles dasjenige nur, was sich auf das öffentliche Recht bezieht.